Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Sprechstundenbedarfsregresses; Spül- und Rollenpumpenschläuche, Drucksensoren sowie Purisole als Sprechstundenbedarf; Verstoß gegen den Grundsatz der Angemessenheit der Vergütung ; Auslegungsregeln für die vertragsärtzliche Gebührenordnung; Kein ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 29.11.2001 - S 9 KA 109/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 5/00 R
Laborarzt - Versandkostenpauschale - Transport von Laboruntersuchungsmaterial - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02
Für die Auslegung der vertragsärztlichen Gebührenordnungen ist nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie der Wortlaut der Leistungslegenden maßgeblich (…z.B. BSG SozR 3-2500 § 87 Nrn. 2 und 5; BSG Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 5/00 R m.w.N.), da das vertragliche Regelungswerk dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Ärzten und Krankenkassen dient und es in erster Linie Aufgabe des Bewertungsausschusses selbst ist, Unklarheiten zu beseitigen.Indes schließt diese vorrangige Auslegungsmethode die Berücksichtigung systematischer Gesichtspunkte nicht aus (BSG Urteil vom 31.01.2001, a.a.O.).
Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewandt werden (BSG Urteil vom 31.01.2001, a.a.O. m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1996 - L 11 Ka 92/95
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02
Unzulässig ist eine systematische Auslegung aber, wenn hierdurch über den klaren Wortlaut hinaus zusätzliche Vergütungsansprüche begründet werden sollen; umgekehrt gilt, dass sich Abrechnungsausschlüsse ebenso eindeutig aus dem Wortlaut der Gebührenordnungen ergeben müssen (vgl. Urteile des LSG NW vom 15.06.1994 - L 11 Ka 110/93 -, vom 28.08.1996 - L 11 Ka 92/95 - und vom 18.03.1998 - L 11 Ka 74/97 -). - BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94
Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02
Dies gilt insbesondere, wenn die Kosten für ein verordnetes Mittel bereits in den Leistungssätzen der vertragsärztlichen Gebührentarife enthalten sind (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29;… BSG SozR 3-5533 Nr. 2; BSG, Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R -).
- BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94
Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02
Lediglich ausnahmsweise kann die Regelung auch dem Schutz individueller Interessen dienen, nämlich dann, wenn durch eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das kassenärztliche Versorgungssystem als Ganzes und als deren Folge auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden ärztlichen Leistungserbringer gefährdet wäre (BSGE 75, 187 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5;… BSG SozR 3-5533 Nr. 763 Nr. 1). - BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
Ausschluß der Verordnung von Sprechstundenbedarf, Zuständigkeit zur Feststellung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02
Dies gilt insbesondere, wenn die Kosten für ein verordnetes Mittel bereits in den Leistungssätzen der vertragsärztlichen Gebührentarife enthalten sind (…BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29;… BSG SozR 3-5533 Nr. 2; BSG, Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1998 - L 11 Ka 74/97
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02
Unzulässig ist eine systematische Auslegung aber, wenn hierdurch über den klaren Wortlaut hinaus zusätzliche Vergütungsansprüche begründet werden sollen; umgekehrt gilt, dass sich Abrechnungsausschlüsse ebenso eindeutig aus dem Wortlaut der Gebührenordnungen ergeben müssen (vgl. Urteile des LSG NW vom 15.06.1994 - L 11 Ka 110/93 -, vom 28.08.1996 - L 11 Ka 92/95 - und vom 18.03.1998 - L 11 Ka 74/97 -).
- SG Marburg, 11.07.2007 - S 12 KA 45/06
Vertragsarzt - Zulässigkeit der Verordnung einer Spüllösung für Arthroskopie als …
2445 (diagnostische arthroskopische Operation), 2447 (resezierende arthroskopische Operation) und 2449 EBM (rekonstruktive arthroskopische Operation) erfasst sämtliche Kosten, die üblicherweise in Zusammenhang mit der arthroskopischen Untersuchung bzw. dem Eingriff anfallen; dazu gehören auch Spüllösungen (…vgl. BSG, Urt. v. 16.05.2001 - B 6 KA 87/00 R - SozR 3-5533 Nr. 2449 Nr. 2 = USK 2001-157, juris Rdnr. 16 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 09.04.2003 - L 10 KA 32/02 - juris Rdnr. 27 ff;… LSG Niedersachsen, Urt. v. 04.06.1997 - L 5 Ka 39/96 - juris Rdnr. 29).Kosten" sind sämtliche Kosten erfasst, die üblicherweise in Zusammenhang mit der arthroskopischen Untersuchung bzw. dem Eingriff anfallen; damit gehören auch die hier streitigen Materialien zu den umfassten Kosten (…vgl. BSG, Urt. v. 16.05.2001 - B 6 KA 87/00 R - SozR 3-5533 Nr. 2449 Nr. 2 = USK 2001-157, zitiert nach juris Rdnr. 16 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 09.04.2003 - L 10 KA 32/02 - juris Rdnr. 27 ff;… LSG Niedersachsen, Urt. v. 04.06.1997 - L 5 Ka 39/96 - juris Rdnr. 29).
- LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 37/05
Honorarkürzung wegen fachfremd erbrachter ärztlicher Leistungen
Auch der Formulierung in den Allgemeinen Bestimmungen zur Nuklearmedizinischen In-vivo-Diagnostik (Kapitel Q II. EBM-Ä), nach der u.a. die Kosten der Radionuklide "in den abrechnungsfähigen Leistungen enthalten" sind, kann nach Auffassung des Senats nur der Ausschluss einer gesonderten Abrechnung dieser Kosten entnommen werden (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9. April 2003 - L 10 KA 32/02 - veröffentlicht in juris) und nicht, dass die Verwendung einer gesonderten Radionuklidapplikation für jede Leistung Voraussetzung ihrer Abrechenbarkeit wäre. - LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05
Parteistellung einer Abrechnungsgemeinschaft von ermächtigten Ärzten - Befugnis …
Auch der Formulierung in den Allgemeinen Bestimmungen zur Nuklearmedizinischen In-vivo-Diagnostik (Kapitel Q II. EBM-Ä), nach der u. a. die Kosten der Radionuklide "in den abrechnungsfähigen Leistungen enthalten" sind, kann nach Auffassung des Senats nur der Ausschluss einer gesonderten Abrechnung dieser Kosten entnommen werden (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9. April 2003 - L 10 KA 32/02 - veröffentlicht in juris) und nicht, dass die Verwendung einer gesonderten Radionuklidapplikation für jede Leistung Voraussetzung ihrer Abrechenbarkeit wäre.