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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02 (https://dejure.org/2003,7673)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2003 - L 10 KA 43/02 (https://dejure.org/2003,7673)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2003 - L 10 KA 43/02 (https://dejure.org/2003,7673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Zeitliche Reihenfolge (Prioritätsprinzip) kontra Eignungsgesichtspunkte (Bestenauslese); Einschränkungen der Berufsausübung; Wesentlichkeitstheorie des BVerfG; Teilweise (partielle) Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Der Senat ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der Auffassung, dass gegen die Übertragung der Normkonkretisierungsbefugnis auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen (hierzu ausführlich, BSG Urteil vom 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 - in SozR 3 - 2500 § 92 Nr. 6; nachfolgend Urteile vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3- 2500 § 101 Nr. 1 und vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 - in SozR 3 - 2500 § 103 Nr. 2 sowie vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in SozR 3-2500 § 101 Nr. 5).

    Sie müssen durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (BSG, Urteil vom 02.10.1996 - 6 RKa 52/95 - in SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 sowie Urteil vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - in SozR 3 - 2500 § 103 Nr. 2).

    Denn durch diese Regelungen soll eine Überversorgung zu Lasten schlechter versorgter Bereiche verhindert werden (vgl. nur BSG vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - a.a.O.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Zutreffend verweist der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 18.06.1986 - 1 BvR 787/80 - (NJW 1987, 887 ff.; betreffend Notarbewerber) zwar darauf, dass bei der Vergabe kontingentierter Konzessionen das Auswahlverfahren im Zweifel nach Eignungsgesichtspunkten durchzuführen ist.

    Im Gegensatz zu den Auswahlgrundsätzen bei Notarbewerbern (hierzu BVerfG NJW 1987, 887 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 1108 f. zur Wartefrist für die Zulassung als Anwaltsnotar) bedarf es keiner ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage, wenn es um die Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung nach partieller Entsperrung geht.

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Ihre Anträge waren nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund begrenzt ( s. dazu auch BSG, Urteile vom 08.12.1982 - 9a RV 22/82 - und vom 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R - im SozR 3100 § 31 Nr. 22).
  • BSG, 08.12.1982 - 9a RV 22/82

    Schwerstbeschädigtenzulage; Berechnung der Schwerstbeschädigtenzulage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Ihre Anträge waren nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund begrenzt ( s. dazu auch BSG, Urteile vom 08.12.1982 - 9a RV 22/82 - und vom 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R - im SozR 3100 § 31 Nr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Geht es - wie hier - um Auswahlentscheidungen im Rahmen von Berufsausübungsregelungen hat der Gesetzgeber ein weites Ermessen (zur Konkurrenz unter Versetzungsbewerbern: OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1992 - 12 B 109/92 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2001 - 10 B 11641/01 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 - zur Konkurrenz von Beförderungsbewerber und Versetzungsbewerber vgl. auch BVerwGE 9x, 73 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2001 - 10 B 11641/01
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Geht es - wie hier - um Auswahlentscheidungen im Rahmen von Berufsausübungsregelungen hat der Gesetzgeber ein weites Ermessen (zur Konkurrenz unter Versetzungsbewerbern: OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1992 - 12 B 109/92 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2001 - 10 B 11641/01 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 - zur Konkurrenz von Beförderungsbewerber und Versetzungsbewerber vgl. auch BVerwGE 9x, 73 ff.).
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 73/96

    Ausschluß über 55 Jahre alter Zahnärzte von der Zulassung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Denn bereits aus ihm folgt, dass bei dem Beigeladenen zu 9) die ernsthafte Absicht der Niederlassung bestanden hat, die Phase der Entscheidungsfindung abgeschlossen war und sich die Niederlassungsbereitschaft auf die Praxis des verstorbenen Dr. Schxxxxxx konkretisiert hatte (BSG, Urteil vom 18.12.1996 - 6 RKa 73/96 - im SozR 3-2500, § 98 Nr. 4).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2251/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Regelung des BNotO § 6 Abs 2 Nr 1 und der im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Im Gegensatz zu den Auswahlgrundsätzen bei Notarbewerbern (hierzu BVerfG NJW 1987, 887 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 1108 f. zur Wartefrist für die Zulassung als Anwaltsnotar) bedarf es keiner ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage, wenn es um die Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung nach partieller Entsperrung geht.
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Unter dem "Ort der Niederlassung" ist mit dem BSG (Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 67/98 R - in SozR 3-5500 § 24 Nr. 4) die Praxisanschrift des Vertragesarztes gemeint.
  • BVerfG, 01.07.2002 - 1 BvR 152/02

    Ausschreibung von Notarstellen in Hamburg - Erledigung des ursprünglich auf die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02
    Es hat lediglich formuliert, dass die in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien eine sachgerechte Differenzierung erlauben (vgl. auch BVerfG NJW 2002, 3090, 3091 zu Notarbewerbern: Die Anforderungen ergeben sich in erster Linie aus Art. 33 GG).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95

    Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • LSG Bayern, 26.11.1997 - L 12 Ka 141/96

    Bedarfsplanungs-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen;

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • SG Frankfurt/Main, 31.08.1999 - S 5 Ka 2439/99
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die in § 103 Abs. 4 und 5 SGB V aufgeführten Kriterien, insbesondere auch die Dauer der Eintragung in die Warteliste, waren nicht heranzuziehen, denn sie sind nach dem ausdrücklichen Wortlaut der genannten Vorschrift allein für die Auswahl im Nachbesetzungsverfahren von Bedeutung (LSG NRW, Urteil vom 09.04.2003 - L 10 KA 43/02 - in: GesR 2003, 310-314).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die in § 103 Abs. 4 und 5 SGB V aufgeführten Kriterien, insbesondere auch die Dauer der Eintragung in die Warteliste, waren nicht heranzuziehen, denn sie sind nach dem ausdrücklichen Wortlaut der genannten Vorschrift allein für die Auswahl im Nachbesetzungsverfahren von Bedeutung (LSG NRW, Urteil vom 09.04.2003 - L 10 KA 43/02 - in: GesR 2003, 310-314).
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