Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 10 KA 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23798
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 10 KA 22/06 (https://dejure.org/2007,23798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2007 - L 10 KA 22/06 (https://dejure.org/2007,23798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - L 10 KA 22/06 (https://dejure.org/2007,23798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Immunapherese bei aktiver rheumatoider Arthritis; Arzt mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung "Innere Medizin" ohne Schwerpunktbezeichnung "Nephrologie"; Berufung auf Bestandsschutz; Genehmigung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 10 KA 22/06
    Eine Grenze ist erst dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BVerfGE 102, 68) bzw. wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte offenkundig nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 10 KA 22/06
    Die Partner der Bundesmantelverträge sind befugt, in Vereinbarungen mit normativer Wirkung (BSG, Urteil vom 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - in SozR 3-2500 § 135 Nr. 15) Qualitätsanforderungen festzulegen (§ 135 Abs. 2 SGB V), deren Erfüllung durch die Vertrags(zahn)ärzte Voraussetzung für die Abrechnung vertrags(zahn)ärztlicher Leistungen ist.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 10 KA 22/06
    Eine Grenze ist erst dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BVerfGE 102, 68) bzw. wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte offenkundig nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 10 KA 22/06
    Eine Grenze ist erst dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BVerfGE 102, 68) bzw. wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte offenkundig nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und

    Die Frage, ob die Verweisung in § 2 Satz 2 Anl I Nr. 1 RL Methoden unter diesen Umständen als dynamische Verweisung angesehen werden kann (in diesem Sinne: LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 9.5.2007 - L 10 KA 22/06 - Juris RdNr 38) oder - verfassungskonform - als statische Verweisung auf die zum Zeitpunkt der Normsetzung durch den GBA geltende Fassung der Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zu interpretieren ist, kann für die Entscheidung des vorliegenden Verfahrens jedoch dahingestellt bleiben, weil der Kläger die fachlichen Anforderungen unabhängig davon, welche Fassung zu Grunde zu legen ist, nicht erfüllen würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht