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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14 (https://dejure.org/2016,23776)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.06.2016 - L 9 AL 23/14 (https://dejure.org/2016,23776)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - L 9 AL 23/14 (https://dejure.org/2016,23776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzgeld; Neues Insolvenzereignis; Andauernde Zahlungsunfähigkeit; Europarechtskonformität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzgeld; Neues Insolvenzereignis; Andauernde Zahlungsunfähigkeit; Europarechtskonformität

  • rechtsportal.de

    SGB III § 165 Abs. 1 S. 1
    Insolvenzgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 817
  • NZS 2016, 747
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R -, juris Rn. 14; BSG, Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    So hat das BSG in seinem Urteil vom 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R -, juris Rn. 17 gerade hervorgehoben, dass die mit Einführung der Insolvenzplanverfahren verfolgten Zielsetzungen bezogen auf das Insolvenzgeldrecht nicht die Annahme begründen, aufgrund der Bestätigung des Insolvenzplans und der Beendigung des Insolvenzverfahrens sei eine erneute Inanspruchnahme der Insolvenzgeldsicherung eröffnet.

    Die europarechtliche Regelung schreibt auch nicht vor, dass und unter welchen Voraussetzungen ein bereits eingetretenes Insolvenzereignis arbeitsförderungsrechtlich abgeschlossen ist, um ein neues Insolvenzereignis annehmen zu können (BSG, Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R -, juris Rn. 19 f. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 9 AL 278/13

    Zahlung rückständiger Pflichtbeiträge in der Sozialversicherung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Der erkennende Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 29.01.2015 - L 9 AL 278/13 -, welches die Zahlung von Pflichtversicherungsbeiträgen bei einem Insolvenzereignis gemäß § 208 SGB III a.F. betraf, das Folgende ausgeführt (s. juris Rn. 42 ff.):.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil (vom 29.01.2015 - L 9 AL 278/13 -, juris Rn. 50) bereits ausgeführt hat, regelt das Gesetz nämlich den Schutz von Arbeitnehmern, die trotz eines eingetretenen Insolvenzereignisses, z.B. im Rahmen der Fortführung des Betriebes nach § 35 Abs. 2 InsO, weiterarbeiten, abschließend in § 165 Abs. 3 SGB III. Hat danach eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses.

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R -, juris Rn. 14; BSG, Urt. v. 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    Das BSG hat für einen Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund eines weiteren Insolvenzereignisses stets auch dann eine zwischenzeitliche Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit verlangt, wenn das Insolvenzverfahren zunächst aufgehoben und nach einiger Zeit ein weiterer Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist (vgl. auch hierzu zuletzt BSG, Urt. v. 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R -, juris Rn. 16 f. m.w.N.).

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    In Bezug auf diese Haftungsmasse, an die sich auch Gläubiger aus vor der Insolvenzeröffnung begründeten Dauerschuldverhältnissen wegen der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Forderungen halten müssen, ist auch ein gesondertes zweites Insolvenzverfahren zulässig (zum Ganzen BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; BGH, Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.), was hier auch praktiziert wurde.

    Die Erklärung des Insolvenzverwalters, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, gemäß § 35 Abs. 2 InsO wirkt ex nunc und ermöglicht das Entstehen einer neuen Haftungsmasse durch solche Einkünfte, die der Schuldner nach der Erklärung des Insolvenzverwalters erzielt, zugunsten derjenigen Neugläubiger, deren Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (dazu BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.).

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    In Bezug auf diese Haftungsmasse, an die sich auch Gläubiger aus vor der Insolvenzeröffnung begründeten Dauerschuldverhältnissen wegen der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Forderungen halten müssen, ist auch ein gesondertes zweites Insolvenzverfahren zulässig (zum Ganzen BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; BGH, Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.), was hier auch praktiziert wurde.

    Die Erklärung des Insolvenzverwalters, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, gemäß § 35 Abs. 2 InsO wirkt ex nunc und ermöglicht das Entstehen einer neuen Haftungsmasse durch solche Einkünfte, die der Schuldner nach der Erklärung des Insolvenzverwalters erzielt, zugunsten derjenigen Neugläubiger, deren Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (dazu BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 09.02.2012 - IX ZR 75/11 -, juris Rn. 14 ff.).

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 AL 1/15 R

    Sozialversicherung - Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Der Senat hat die Revision unter Berücksichtigung des gegen sein o.a. Urteil vom 29.01.2015 gegenwärtig noch anhängigen Revisionsverfahrens beim BSG (Az.: B 12 AL 1/15 R) zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Aus der von der Klägerin (und auch vom BSG im o.a. Urteil) zitierten Entscheidung des SächsLSG (Urt. v. 09.03.2011 - L 1 AL 241/06 -) folgt mithin keinerlei abweichende Beurteilung der Rechtslage für den vorliegenden Fall.
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RAr 10/88

    Betriebseinstellung als neues Insolvenzereignis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Dementsprechend hat das BSG Ansprüche aus der Insolvenzversicherung wegen solcher Entgelt- und Beitragsrückstände verneint, die durch die Fortführung des Betriebs durch den Insolvenzverwalter entstanden sind (vgl. BSG, Urt. v. 17.05.1989 - 10 RAr 10/88 -, juris Rn. 13).
  • BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 17/75
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Insoweit hat das BSG bereits zu den entsprechenden Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) Folgendes ausgeführt (Urt. v. 17.12.1975 - 7 RAr 17/75 -, juris Rn. 29 ff.):.
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung des ersten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14
    Soweit das Sozialgericht insbesondere auf das Urteil des BSG vom 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R - Bezug nehme, läge dem ein anderer Sachverhalt zugrunde, der auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.
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