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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2003 - L 17 U 105/03 (https://dejure.org/2003,18327)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - L 17 U 105/03 (https://dejure.org/2003,18327)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 21.02.2003 - S 21 U 107/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87
Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03
Danach sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; die Abwägung hat durch eine nachträgliche, individualisierende und konkretisierende Kausalitätsbetrachtung zu geschehen (BSGE 61, 127; 63, 277;… Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.0. Rdnr. 8.2;… Kass.Komm. - Ricke - a.a.0. Rdnr. 4). - BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R
Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03
Das Merkmal "Einwirkung von außen" dient der Abgrenzung eines äußeren Vorganges von unfallrechtlich nicht geschützten krankhaften Veränderungen im Inneren des menschlichen Körpers (so zuletzt BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R - sowie BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56;… Bereiter-Hahn-Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar], § 8 SGB VII Rdnr. 11 ff.;… Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - 12. Auflage § 8 SGB VII Rdnr. 7, 10). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03
Danach sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; die Abwägung hat durch eine nachträgliche, individualisierende und konkretisierende Kausalitätsbetrachtung zu geschehen (BSGE 61, 127; 63, 277;… Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.0. Rdnr. 8.2;… Kass.Komm. - Ricke - a.a.0. Rdnr. 4). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03
Dabei muss der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden, dessen Entschädigung begehrt wird, zwar nicht nachgewiesen, aber hinreichend wahrscheinlich gemacht sein; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38;… BSG SozR 3 - 5670 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2); Bereiter- Hahn/Mehrtens a.a.0. - BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79
Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03
Das Merkmal "Einwirkung von außen" dient der Abgrenzung eines äußeren Vorganges von unfallrechtlich nicht geschützten krankhaften Veränderungen im Inneren des menschlichen Körpers (so zuletzt BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R - sowie BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56;… Bereiter-Hahn-Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar], § 8 SGB VII Rdnr. 11 ff.;… Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - 12. Auflage § 8 SGB VII Rdnr. 7, 10).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
Streit um das Bestehen eines Anspruchs auf Verletztenrente wegen eines …
Mit Prof. Dr. F und Prof. Dr. Q1 ist hier schon der Nachweis eines geeigneten schwerwiegenden Unfallmechanismus mit erheblichen Scher-Rotationseinwirkungen, Überbeugung oder Überstreckung oder einer erheblichen axialen Stauchung der LWS (…vgl. Schönberger u.a., a.a.O., S. 529; sowie Senatsurteil vom 09.07.2003 - L 17 U 105/03 - und Beschluss vom 21.03.2005 - L 17 U 206/04 -) nicht geführt.