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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10 B   

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https://dejure.org/2010,20275
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10 B (https://dejure.org/2010,20275)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2010 - L 19 AL 20/10 B (https://dejure.org/2010,20275)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - L 19 AL 20/10 B (https://dejure.org/2010,20275)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10
    Diese Vorschrift findet Anwendung, wenn das befristete Arbeitsverhältnis nicht verlängert, sondern ein neues befristetes Arbeitsverhältnis begründet wird (BAG Urt. v. 16.03.2005 - 7 AZR 289/04 = NZA 2005, 923, 925f; Müller-Glöge in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 10. Aufl., § 14 TzBfG Rn 91).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10
    Eine solche erfordert zumindest, dass der Ausgang des Rechtsstreits von der Beantwortung offener Rechtsfragen oder einer weiteren Klärung des Sachverhalts abhängt, sofern die Erfolgschance nicht nur eine entfernte ist (BSG Beschl. v. 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R = SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschl. v. 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 = NJW 2003, 296), woran es hier jedoch fehlt.
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10
    Eine solche erfordert zumindest, dass der Ausgang des Rechtsstreits von der Beantwortung offener Rechtsfragen oder einer weiteren Klärung des Sachverhalts abhängt, sofern die Erfolgschance nicht nur eine entfernte ist (BSG Beschl. v. 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R = SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschl. v. 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 = NJW 2003, 296), woran es hier jedoch fehlt.
  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10
    Dass die Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld von der Erfüllung der Anwartschaftszeit von zwölf Monaten entsprechend 360 Tagen (zur Berechnung BSG Urt. v. 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R = SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) abhängig ist, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG Beschl. v. 12.02.1986 - 1 BvL 39/83 = BVerfGE 72, 9, 22).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 AL 20/10
    Dass die Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld von der Erfüllung der Anwartschaftszeit von zwölf Monaten entsprechend 360 Tagen (zur Berechnung BSG Urt. v. 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R = SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) abhängig ist, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG Beschl. v. 12.02.1986 - 1 BvL 39/83 = BVerfGE 72, 9, 22).
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