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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18 B ER, L 7 AS 734/18 B   

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https://dejure.org/2018,22874
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18 B ER, L 7 AS 734/18 B (https://dejure.org/2018,22874)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2018 - L 7 AS 733/18 B ER, L 7 AS 734/18 B (https://dejure.org/2018,22874)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - L 7 AS 733/18 B ER, L 7 AS 734/18 B (https://dejure.org/2018,22874)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).

  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Dieses dient als zweckbestimmte Einnahme iSd § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II (hierzu BSG Urteil vom 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R) nicht der Deckung des Lebensbedarfs aller Familienmitglieder, sondern allein dazu, den besonderen behinderungsbedingten Bedarf des Kindes abzudecken.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bezogen auf die Unterkunfts- und Heizbedarfe keine Räumungsklage und/oder "Kündigungslage" erforderlich (Beschlüsse des Senats vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER und vom 06.12.2017 - L 7 AS 2133/17 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Die Rechtsprechung des Senats deckt sich mit dem Beschluss des BVerfG vom 01.08.2017 (1 BvR 1910/12), das klargestellt hat, dass in Verfahren des Eilrechtsschutzes zu den Kosten der Unterkunft nicht allein schematisch auf die Erhebung der Räumungsklage abgestellt werden darf, sondern zu prüfen ist, welche Folgen im konkreten Einzelfall drohen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17

    Leistungen nach dem SGB II während der Inhaftierung in einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 05.09.2017 - L 7 AS 1419/17 B ER und vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 7 AS 2132/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bezogen auf die Unterkunfts- und Heizbedarfe keine Räumungsklage und/oder "Kündigungslage" erforderlich (Beschlüsse des Senats vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER und vom 06.12.2017 - L 7 AS 2133/17 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - L 7 AS 2044/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Ob die Antragsteller zu 1) und 2) daneben angesichts des Schulbesuchs der Antragsteller zu 3) und 4) auch über ein Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO (EU) Nr. 4902/11 verfügen und der Leistungsausschluss nach 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c SGB II wegen eines möglichen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht bis zu einer abweichenden Entscheidung des EuGH nicht anzuwenden ist, wie der Senat in Übereinstimmung mit den anderen Fachsenaten des LSG Nordrhein-Westfalen bereits erkannt hat (Beschluss vom 21.12.2017 - L 7 AS 2044/17 B ER), braucht daher vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 12 SO 327/22

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Nach der zu § 22 Abs. 1 SGB II ergangenen Rechtsprechung ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsgrund für den Eilrechtsschutz vorliegt, im Rahmen der wertenden Betrachtung zu berücksichtigen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für den Betroffenen hätte; ein starres Abstellen auf das Erheben einer Räumungsklage seitens des Vermieters ist dabei unzulässig (vgl. BVerfG Beschluss vom 01.08.2017, 1 BvR 1910/12, Rn. 16 m.w.N., juris; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 28.09.2017, L 18 AS 1984/17 B ER, Rn. 3, juris; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.03.2021, L 9 AS 233/21 ER-B, Rn. 13, juris; LSG NRW Beschlüsse vom 03.03.2021, L 21 AS 935/20 B ER, Rn. 19, juris, und vom 09.07.2018, L 7 AS 733/18 B ER, Rn. 28, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - L 6 AS 150/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Soweit vertreten wird, dass das Pflegegeld als zweckbestimmte Einnahme i.S.d. § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II allein dazu diene, den besonderen behinderungsbedingten Bedarf des Kindes abzudecken und sein Einsatz für die Bedarfsdeckung der anderen Familienmitglieder ggf. zu Lasten des behinderten Kindes auch nur vorübergehend nicht zumutbar sei (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2018, L 7 AS 733/18 B ER), ist dieser Auffassung entgegenzuhalten, dass bereits dem Wortlaut des § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB XI nach der Anspruch auf Pflegegeld voraussetzt, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 519/21

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

    Soweit die minderjährigen Antragstellerinnen zu 3) und 4) weiterhin - entgegen der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R) - einen Freibetrag von je 30 EUR in Bezug auf das Kindergeld beanspruchen (Versicherungspauschale), obwohl sie in Bezug auf die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Antragstellers zu 1) einen "selbstständigen, ausschließlich auf das Kind bezogenen Anteil, für den Versicherungsbeiträge aufzubringen sind" nicht glaubhaft gemacht haben, weist der Senat darauf hin, dass jedenfalls entsprechende Absetzbeträge nach § 11b SGB II (hier § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 1. HS SGB II iVm § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V) grundsätzlich im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht berücksichtigt werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 09.07.2018 - L 7 AS 733/18 B ER; vgl. auch Beschluss des Senats vom 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19 B ER).
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