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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12 ZVW   

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https://dejure.org/2012,41605
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12 ZVW (https://dejure.org/2012,41605)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.08.2012 - L 6 AS 139/12 ZVW (https://dejure.org/2012,41605)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. August 2012 - L 6 AS 139/12 ZVW (https://dejure.org/2012,41605)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer aufwändigeren kieferorthopädischen Behandlung, die das nach § 12 SGB V notwendige Maß überschreite, lasse sich auch nicht aus der durch die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 09.02.2010 geschaffenen Härtefallregelung ableiten (BVerfG Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09-).

    Wenn diese Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen würden, sei der Beklagte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - bzw. der dieser Entscheidung nachfolgenden Regelung in § 21 Abs. 6 SGB II verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

    Vor dem erkennenden Gericht stützt die Klägerin ihren Anspruch für die Zeit ab dem 09.02.2010 auf die vom BVerfG in der Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - sog Härtefallregelung, für die Zeit ab dem 03.06.2010 auf § 21 Abs. 6 SGB II. Der Mehrbedarf sei hier unabweisbar, da er insbesondere nicht durch Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt sei und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweiche.

    Die Klägerin kann den erhobenen Anspruch insbesondere nicht stützen auf die durch die Anordnung des BVerfG im Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - geschaffene Härtefallregelung, die unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1, 20 GG abgeleitet wird und inhaltsgleich übernommen wurde in § 21 Abs. 6 SGB II, der durch das StabRuaÄndG vom 27.05.2010 mit Wirkung vom 03.06.2010 eingefügt wurde.

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Ohne Verschulden handle ein Prozessbeteiligter auch dann, wenn ein Verschulden zwar vorgelegen habe, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen sei bzw ihm nicht zugerechnet werden könne, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre (BSG 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R, SozR 3-1500 § 67 Nr. 21).

    Dementsprechend sei Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruhe, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht lägen (vgl BVerfGE 93, 99; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN).

    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Hinsichtlich der therapeutischen Notwendigkeit einer bestimmten Behandlung und den Anforderungen an ihren Nachweis gelten für Leistungsempfänger nach dem SGB II keine anderen Voraussetzungen als für die übrigen Versicherten nach dem SGB V, die Versicherungsschutz insbesondere aufgrund abhängiger Beschäftigung erlangen (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen BSG Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R - juris RdNr 24).

    Das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum wird mit Blick auf die notwendige Versorgung dadurch abgedeckt, dass die Klägerin der gesetzlichen Krankenversicherung angehört (vgl. § 5 Abs. 2 a SGB V) und die Beiträge vom Träger der Grundsicherung gezahlt werden (§ 252 Abs. 1 Satz 2 SGB V; vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen BSG Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R - juris RdNr 21 ff).

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Dies gilt auch mit Blick auf die Wahrung der Berufungsfrist bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 SGG), so wie sie im Beschluss vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - hergeleitet wird.

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (, Beschluss vom 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B - m.w.N.).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren dürfe ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und sei zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

    Zur Behandlung künftiger Verfahren sieht das Gericht aber Veranlassung, vorsorglich auf Folgendes hinzuweisen: Auch der Senat ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet ist (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren dürfe ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und sei zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

    Zur Behandlung künftiger Verfahren sieht das Gericht aber Veranlassung, vorsorglich auf Folgendes hinzuweisen: Auch der Senat ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet ist (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren dürfe ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und sei zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

    Zur Behandlung künftiger Verfahren sieht das Gericht aber Veranlassung, vorsorglich auf Folgendes hinzuweisen: Auch der Senat ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet ist (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren dürfe ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und sei zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

    Zur Behandlung künftiger Verfahren sieht das Gericht aber Veranlassung, vorsorglich auf Folgendes hinzuweisen: Auch der Senat ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des Anspruchs auf ein faires Verfahren ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf (vgl zB BVerfGE 60, 1; 75, 183) und zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet ist (BVerfGE 78, 123; BVerfGE 79, 372).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Dementsprechend sei Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das Fristversäumnis auch auf Fehlern beruhe, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht lägen (vgl BVerfGE 93, 99; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN).

    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (vgl BVerfGE 93, 99; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21 S 61 mwN).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2012 - L 6 AS 139/12
    Gesetzliche oder auf Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegrenzungen nach dem SGB V können nur innerhalb dieses Leistungssystems daraufhin überprüft werden, ob sie im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigt sind (vgl. dazu BVerfGE 115, 25 ff).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 19 AS 557/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Kassel, 08.08.2017 - S 2 AS 498/15
    Die Auffassung die den Zeitraum am weitesten fasst, sieht es als nicht erforderlich an, dass der Bedarf im Bewilligungszeitraum mehrmals auftritt (von Boetticher in: LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, § 21 Rn. 42, a.A. LSG NRW, Urteil vom 09. August 2012, Az.: L 6 AS 139/12 m.w.N.: Mehrbedarf muss regelmäßig und in kürzeren Abständen entstehen bzw. bestehen).
  • LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 192/13

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Es handelt sich nicht um einen laufenden Bedarf iS der aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG eingeführten Regelung des § 21 Abs. 6 SGB II (vgl. dazu Beschluss des Senates vom 19.12.2012 - L 11 AS 821/12 B ER - sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.08.2012 - L 6 AS 139/12 ZVW - veröffentlicht jeweils in juris).
  • LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 194/13

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Diesbezüglich kann gemäß § 142 Abs. 2 Satz 3 SGG auf die Ausführungen des SG Bezug genommen werden (vgl. zur Unabweisbarkeit auch LSG NRW, Urteil vom 09.08.2012 - L 6 AS 139/12 ZVW -).
  • LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 193/13

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Es handelt sich nicht um einen laufenden Bedarf iS der aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG eingeführten Regelung des § 21 Abs. 6 SGB II (vgl. dazu Beschluss des Senates vom 19.12.2012 - L 11 AS 821/12 B ER - sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.08.2012 - L 6 AS 139/12 ZVW - veröffentlicht jeweils in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2013 - L 15 AS 404/13
    Gesetzliche oder auf Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegrenzungen nach dem SGB V können nur innerhalb dieses Leistungssystems daraufhin überprüft werden, ob sie im Rahmen des GG gerechtfertigt sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. August 2012 - L 6 AS 139/12 ZVW).
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