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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 49/07   

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https://dejure.org/2009,21236
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 49/07 (https://dejure.org/2009,21236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.2009 - L 11 KA 49/07 (https://dejure.org/2009,21236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 2009 - L 11 KA 49/07 (https://dejure.org/2009,21236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung ständiger bis zu 14,5-stündiger Anwesenheit während des Notfalldienstes in einer zentralen Notfallpraxis; Gerichtliche Überprüfung der Ausgestaltung des Notfalldienstes durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92

    Zuständigkeit - Aufteilung - Antrag - Befreiung - Notfalldienst - Kassenarzt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 49/07
    Die Regelung des § 75 SGB V schließt die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Teilnahme am Notfalldienst ein (BSG, Urteil vom 28.10.1992 - 6 RKa 2/92 -).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 49/07
    (BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 -, Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, 2008, § 99 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 49/07
    Angesichts der Gestaltungsfreiheit der Kassenärztlichen Vereinigung als Normgeber und der ihr obliegenden Verantwortung für eine angemessene Versorgung der Versicherten auch zu den sprechstundenfreien Zeiten kann der einzelne Arzt durch die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung grundsätzlich nur in seinen Rechten verletzt sein, wenn diese nicht mehr von sachbezogenen Erwägungen getragen wird und einzelne Arztgruppen oder Ärzte willkürlich benachteiligt werden (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R -).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 29/93

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 49/07
    Das BSG hat die Kooperation von Landes(zahn)ärztekammer und örtlicher K(Z)V zum Zwecke der Aufgabenerfüllung für zulässig erachtet (vgl. Urteil des BSG vom 12.10.1994 - 6 RKa 29/93 -).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 KA 49/07
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage kommt in entsprechender Anwendung des Rechtsgedanken des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG jedenfalls auch nach Erledigung der Hauptsache bei einer Feststellungsklage in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R -).
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