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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08   

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https://dejure.org/2010,14054
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08 (https://dejure.org/2010,14054)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.2010 - L 16 KR 203/08 (https://dejure.org/2010,14054)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 2010 - L 16 KR 203/08 (https://dejure.org/2010,14054)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. z. B. BSG Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG Urteile vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R - www.juris.de; BSG Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, jeweils m. w. N.).

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Diese Formulierung ("Verminderung der Arbeitszeit", keine Beschränkung auf mehrere Arbeitgeber) hat dem BSG später (Urteil vom 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R - SozR 3-4300 § 150 Nr. 1) als Argumentationsgrundlage gedient, seine früher vertretene Rechtsauffassung zum Arbeitsförderungsrecht (BSG Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 78/90 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 9; vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2000 - L 1 AL 51/00 - Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2001, 274)) zu revidieren und zu konstatieren, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Teilarbeitslosengeldes die Möglichkeit mehrerer Beschäftigungsverhältnisse bei nur einem Arbeitgeber gedanklich vorausgesetzt habe; wäre dies anders gewesen, so hätte es seinen Ausdruck im Wortlaut der Norm finden müssen, was jedoch gerade nicht der Fall sei.
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl. BSG Urteil vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89 - Sozialrecht (SozR) 3-2400 § 7 Nr. 4; Urteil vom 08.12.1994 - 11 Rar 49/94 - SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Diese Formulierung ("Verminderung der Arbeitszeit", keine Beschränkung auf mehrere Arbeitgeber) hat dem BSG später (Urteil vom 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R - SozR 3-4300 § 150 Nr. 1) als Argumentationsgrundlage gedient, seine früher vertretene Rechtsauffassung zum Arbeitsförderungsrecht (BSG Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 78/90 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 9; vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2000 - L 1 AL 51/00 - Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2001, 274)) zu revidieren und zu konstatieren, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Teilarbeitslosengeldes die Möglichkeit mehrerer Beschäftigungsverhältnisse bei nur einem Arbeitgeber gedanklich vorausgesetzt habe; wäre dies anders gewesen, so hätte es seinen Ausdruck im Wortlaut der Norm finden müssen, was jedoch gerade nicht der Fall sei.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Das daneben bestehende Recht, ein Anfrageverfahren gemäß § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV durchzuführen, für das die Deutsche Rentenversicherung Bund bzw. ihr Rechtsvorgänger zuständig ist, lässt eine Zuständigkeit der hier zuerst angegangenen Beklagten gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV schon deshalb nicht entfallen, weil für die Abgrenzung das Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit maßgeblich ist (vgl. BSG Urteil vom 04.06.2009 - 12 KR 31/07 R - zu RdNr. 13 der Wiedergabe bei juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - L 1 Al 51/00

    Anzahl der zulässigen Teilzeitbeschäftigungen i.R.d. Gewährung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Diese Formulierung ("Verminderung der Arbeitszeit", keine Beschränkung auf mehrere Arbeitgeber) hat dem BSG später (Urteil vom 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R - SozR 3-4300 § 150 Nr. 1) als Argumentationsgrundlage gedient, seine früher vertretene Rechtsauffassung zum Arbeitsförderungsrecht (BSG Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 78/90 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 9; vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2000 - L 1 AL 51/00 - Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2001, 274)) zu revidieren und zu konstatieren, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Teilarbeitslosengeldes die Möglichkeit mehrerer Beschäftigungsverhältnisse bei nur einem Arbeitgeber gedanklich vorausgesetzt habe; wäre dies anders gewesen, so hätte es seinen Ausdruck im Wortlaut der Norm finden müssen, was jedoch gerade nicht der Fall sei.
  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 16.02.1983 (Az.: 12 RK 26/81) grundlegend festgestellt.
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl. BSG Urteil vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89 - Sozialrecht (SozR) 3-2400 § 7 Nr. 4; Urteil vom 08.12.1994 - 11 Rar 49/94 - SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG Urteile vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R - www.juris.de; BSG Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, jeweils m. w. N.).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08
    Die bloße Verminderung der Arbeitszeit eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ist nicht als Verlust in diesem Sinne anzusehen" (BT-Drucks 13/4941 S 181).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - L 18 KN 95/15

    Sozialversicherungspflicht; Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter; Geringfügige

    Für die Beantwortung der Frage, ob das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung regelmäßig im Monat EUR 400/450 nicht übersteigt, ist für ein (Kalender-)Jahr im Voraus der durchschnittliche Monatsverdienst zu schätzen (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.9.2010, Az L 16 KR 203/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1989/11
    Unter Zugrundelegung dieser Argumentation liege für die verschiedenen Beschäftigungen der einzelnen Arbeitnehmer des Klägers in seinen jeweiligen Restaurants gerade kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, sondern es handele sich um separat zu betrachtende Beschäftigungsverhältnisse, aufgrund abgrenzbarer arbeitsvertraglicher Vereinbarungen (so auch schon LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 09.09.2010 - L 16 KR 203/08 in einem vergleichbaren Fall).

    In dieser Entscheidung hat das BSG eine Revision gegen das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2010 (- L 16 KR 203/08 -, in Juris), auf das sich das Sozialgericht weitgehend bezogen hatte, für begründet erachtet, an der Entscheidung aus dem Jahr 1983 (BSG-Urteil vom 16.02.1983, a.a.O.) festgehalten und erneut entschieden, dass eine neben einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübte geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VI i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SGB IV nicht vorliegt, wenn sie beim selben Arbeitgeber verrichtet wird.

  • LSG Hamburg, 17.05.2022 - L 3 BA 30/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulanter Betreuer - Honorarkraft -

    Zur Begründung wiederholte und vertiefte sie ihr bisheriges Ausführungen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 9.9.2010 - L 16 KR 203/08) .
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