Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20 B ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 05.08.2020 - S 40 AS 1548/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Rn. 24 f).Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Rn. 26; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 7 AS 2132/17
SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Soweit das Sozialgericht seine Entscheidung im Beschluss vom 05.08.2020 die Gewährung von Unterkunftskosten davon abhängig macht, dass Wohnung- oder Obdachlosigkeit im Falle der Nichtgewährung der Unterkunftskosten droht, weist der Senat auf Folgendes hin: Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bezogen auf die Unterkunfts- und Heizbedarfe keine Räumungsklage und/oder "Kündigungslage" erforderlich ist (vgl. Beschlüsse vom 06.12.2017 - L 7 AS 2133/17 B und vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER).Gleiches gilt, wenn feststeht, dass das Mietverhältnis trotz Zusprechens der Leistungen nicht erhalten werden kann und es daher nur noch darum geht, Ansprüche des Vermieters zu sichern (zusammenfassend: Beschluss vom 06.12.2017 - L 7 AS 2133/17 B), oder wenn es sich nicht um erhaltenswerten Wohnraum, etwa wegen einer ordnungsbehördlichen Schließungsverfügung oder eines Verstoßes gegen eine Wohnsitzauflage handelt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (…BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Rn. 26; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss vom 21.07.2016 - L 7 AS 1045/16 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - L 7 AS 633/18
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Angesichts des existenzsichernden Charakters der Leistungen muss dies auch vorübergehend nicht hingenommen werden (Beschluss vom 02.07.2018 - L 7 AS 633/18 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Die Antragsteller haben es selbst in der Hand, umfassend und wahrheitsgemäß den Sachverhalt darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl auch hierzu Senatsbeschlüsse vom 05.10.2020 - L 7 AS 1120/20 B ER und vom 10.03.2017 - L 7 AS 185/17 B ER). - BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Die Rechtsprechung des Senats deckt sich mit dem Beschluss des BVerfG vom 01.08.2017 (1 BvR 1910/12), das klargestellt hat, dass in Verfahren des Eilrechtsschutzes zu den Kosten der Unterkunft nicht allein schematisch auf die Erhebung der Räumungsklage abgestellt werden darf, sondern zu prüfen ist, welche Folgen im konkreten Einzelfall drohen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - L 7 AS 1234/15
Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, das heißt der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (ständige Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 09.11.2015 - L 7 AS 1234/15 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - L 7 AS 1330/20
Soweit das Sozialgericht seine Entscheidung im Beschluss vom 05.08.2020 die Gewährung von Unterkunftskosten davon abhängig macht, dass Wohnung- oder Obdachlosigkeit im Falle der Nichtgewährung der Unterkunftskosten droht, weist der Senat auf Folgendes hin: Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bezogen auf die Unterkunfts- und Heizbedarfe keine Räumungsklage und/oder "Kündigungslage" erforderlich ist (vgl. Beschlüsse vom 06.12.2017 - L 7 AS 2133/17 B und vom 04.05.2015 - L 7 AS 139/15 B ER).