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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,4446
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11 B ER (https://dejure.org/2011,4446)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2011 - L 11 KR 465/11 B ER (https://dejure.org/2011,4446)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2011 - L 11 KR 465/11 B ER (https://dejure.org/2011,4446)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
    Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der AS mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
    Denn für die Fortsetzung des Mitgliedschaftsverhältnisses setzt § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nicht Arbeitsunfähigkeit, sondern einen Anspruch auf Krankengeld voraus, der seinerseits nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V grundsätzlich nur auf Grund ärztlicher Feststellung entsteht (Bundessozialgericht, Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R - m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
    Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der AS mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • LSG Bayern, 21.09.2009 - L 8 AS 585/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
    Nachholbedarf ist gegeben, wenn bei nicht rückwirkender Leistungsgewährung, also bei "Nichtnachholung" der in der Vergangenheit liegenden Leistungen, erhebliche Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (Landessozialgericht Bayern, Beschluss vom 21.09.2009 - L 8 AS 585/09 B ER - m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER -, Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - L 11 KA 132/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER -, Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2011 - L 11 KR 465/11
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER -, Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.).
  • SG Gelsenkirchen, 16.08.2016 - S 16 KA 2/16

    Zulassung eines Facharztes für Innere Medizin zur vertragsärztlichen Versorgung

    Nachholbedarf ist aber nur gegeben, wenn bei nicht rückwirkender Leistungsgewährung, also bei "nicht Nachholung" der in der Vergangenheit liegenden Leistungen, erhebliche Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (LSG NRW, Beschluss vom 09.11.2011, Aktenzeichen L 11 KR 465/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12

    Krankenversicherung

    Nachholbedarf ist aber nur gegeben, wenn bei nicht rückwirkender Leistungsgewährung, also bei "Nichtnachholung" der in der Vergangenheit liegenden Leistungen, erhebliche Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (Landessozialgericht (LSG) Bayern, Beschluss vom 21.09.2009 - L 8 AS 585/09 B ER - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 09.11.2011 - L 11 KR 465/11 B ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2015 - L 11 KR 508/15
    Nachholbedarf ist gegeben, wenn bei nicht rückwirkender Leistungsgewährung erhebliche Rechtsverletzungen für die Zukunft drohen (LSG Nordrhein-Westfalen 09.11.2011, L 11 KR 465/11 B ER, mwN, juris.).
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