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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16   

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https://dejure.org/2017,53127
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16 (https://dejure.org/2017,53127)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2017 - L 11 KA 19/16 (https://dejure.org/2017,53127)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2017 - L 11 KA 19/16 (https://dejure.org/2017,53127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen nicht nachgewiesener Fortbildungen; Pflicht des Vertragsarztes zur Fortbildung und zum Nachweis der Fortbildung; Auswahl der Disziplinarmaßnahme; Ermessensentscheidung; Eingeschränkte gerichtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen nicht nachgewiesener Fortbildungen; Pflicht des Vertragsarztes zur Fortbildung und zum Nachweis der Fortbildung; Auswahl der Disziplinarmaßnahme; Ermessensentscheidung; Eingeschränkte gerichtliche ...

  • rechtsportal.de

    SGB V § 95d ; GG Art. 12 Abs. 1
    Vertragsarztrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Geldbuße gegen praktischen Arzt wegen beharrlichem Verstoß gegen Fortbildungspflicht

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Fehlende Fortbildung eines Vertragsarztes rechtfertigt Disziplinarverfahren und Geldbuße

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Disziplinarrecht | Disziplinarmaßnahme wegen nicht nachgewiesener Fortbildungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Dies gelte indes nicht für den vorliegenden Fall einer nicht nur drohenden, sondern bereits verhängten Geldbuße (BSG, Urteil vom 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R -).

    Die gesetzlichen Vorgaben für die Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen sind hinreichend bestimmt (BSG, Urteil vom 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R - Senat, Urteil vom 18.02.2015 - L 11 KA 39/12 -).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    a) Im Rahmen der vorliegenden Anfechtungsklage ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - Senat, Urteil vom 28.06.2006 - L 10 KA 36/05 -).

    Im Rahmen der strittigen reinen Anfechtungsklage ist jedoch allein der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich, mithin der Sach- und Streitstand vom 29.02.2012 (BSG, Urteile vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - und 22.03.1995 - 10 RKg 10/89 - sowie Beschlüsse vom 16.05.1995 - 9 BVs 54/94 - und 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B -).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    (Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Die Pflicht des Vertragsarztes zur Fortbildung und zum Nachweis der Fortbildung dienen der Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung; die für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtung vorgesehenen Sanktionen bis hin zur Zulassungsentziehung stehen im Einklang mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R - und Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -).

    Genau solche Beschwerden sollen durch die rechtzeitige und regelmäßige Fortbildungsverpflichtung möglichst vermieden werden (Bundestagsdrucksache 15/1525 S. 109; BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R -).

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Die Pflicht des Vertragsarztes zur Fortbildung und zum Nachweis der Fortbildung dienen der Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung; die für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtung vorgesehenen Sanktionen bis hin zur Zulassungsentziehung stehen im Einklang mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R - und Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -).

    Das Verhalten eines Vertragsarztes, der - wie der Kläger - insgesamt etwa sieben Jahre (nahezu) ungenutzt verstreichen lässt, um seiner Fortbildungs(nachweis)pflicht nachzukommen, und der in dieser Zeit alle Hinweise und Anfragen der kassenärztlichen Vereinigung ignoriert, lässt somit nur den Schluss auf eine Verantwortungslosigkeit beim Umgang mit den vertragsärztlichen Pflichten zu (BSG, Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B - und vom 08.10.2015 - B 6 KA 02/15 BH - Senat, Urteil vom 08.02.2015 - L 11 KA 39/13 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2000 - L 11 KA 29/99

    Gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen von Kassenärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Die gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob der Disziplinarausschuss von einem richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Überlegungen hat leiten lassen, also ob rechtlich zutreffend eine schuldhafte Nichterfüllung vertragsärztlicher Pflichten angenommen und die verhängte Maßnahme ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (hierzu BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 30/86 - Senat, Urteile 13.03.2013 - L 11 KA 144/11 - , vom 15.12.2010 - L 11 KA 100/08 - und 07.06.2000 - L 11 KA 29/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 10 KA 36/05

    Arztrecht - Gemeinschaftspraxis: Genehmigung eines Assistenten muss jeder Partner

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    a) Im Rahmen der vorliegenden Anfechtungsklage ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - Senat, Urteil vom 28.06.2006 - L 10 KA 36/05 -).
  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Die gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob der Disziplinarausschuss von einem richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Überlegungen hat leiten lassen, also ob rechtlich zutreffend eine schuldhafte Nichterfüllung vertragsärztlicher Pflichten angenommen und die verhängte Maßnahme ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (hierzu BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 30/86 - Senat, Urteile 13.03.2013 - L 11 KA 144/11 - , vom 15.12.2010 - L 11 KA 100/08 - und 07.06.2000 - L 11 KA 29/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 11 KA 100/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Die gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob der Disziplinarausschuss von einem richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Überlegungen hat leiten lassen, also ob rechtlich zutreffend eine schuldhafte Nichterfüllung vertragsärztlicher Pflichten angenommen und die verhängte Maßnahme ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (hierzu BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 30/86 - Senat, Urteile 13.03.2013 - L 11 KA 144/11 - , vom 15.12.2010 - L 11 KA 100/08 - und 07.06.2000 - L 11 KA 29/99 -).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Im Rahmen der strittigen reinen Anfechtungsklage ist jedoch allein der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich, mithin der Sach- und Streitstand vom 29.02.2012 (BSG, Urteile vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - und 22.03.1995 - 10 RKg 10/89 - sowie Beschlüsse vom 16.05.1995 - 9 BVs 54/94 - und 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B -).
  • BSG, 16.05.1995 - 9 BVs 54/94
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
    Im Rahmen der strittigen reinen Anfechtungsklage ist jedoch allein der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich, mithin der Sach- und Streitstand vom 29.02.2012 (BSG, Urteile vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - und 22.03.1995 - 10 RKg 10/89 - sowie Beschlüsse vom 16.05.1995 - 9 BVs 54/94 - und 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 11 KA 144/11
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 08.10.2015 - B 6 KA 2/15 BH

    Disziplinarmaßnahme wegen fehlenden Fortbildungsnachweises; Verfassungsmäßigkeit

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