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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 20 (9) B 10/05 AY ER   

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https://dejure.org/2005,17601
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 20 (9) B 10/05 AY ER (https://dejure.org/2005,17601)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.12.2005 - L 20 (9) B 10/05 AY ER (https://dejure.org/2005,17601)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - L 20 (9) B 10/05 AY ER (https://dejure.org/2005,17601)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 20 (9) B 10/05
    Dienen Leistungen - wie die Leistungen nach dem AsylbLG - der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens als verfassungsrechtlicher Pflicht des Staates , die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 (80)) und unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit besteht (vgl. BVerfGE 35, 202 (235)), ist bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller auf die gegenwärtige Lage abzustellen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 20 (9) B 10/05
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist dies nicht möglich, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 20 (9) B 10/05
    Wie das BVerfG ausgeführt hat (a.a.O.), müssen sich die (Sozial-) Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 (1237)).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2005 - L 20 (9) B 10/05
    Dienen Leistungen - wie die Leistungen nach dem AsylbLG - der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens als verfassungsrechtlicher Pflicht des Staates , die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 (80)) und unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit besteht (vgl. BVerfGE 35, 202 (235)), ist bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller auf die gegenwärtige Lage abzustellen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 20 (9) B 37/05

    Sozialhilfe

    Das Bundesverfassungsgericht hat die um einen Abschlag gekürzte Gewährung von an sich auf Sozialhilfeniveau zu gewährenden Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit Rücksicht auf die Besonderheiten der Unterhaltssicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes als zulässig angesehen (Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 zu II. 1.c. aa. 1); nichts anderes kann dann für das einstweilige Verbleiben auf niedrigerem Niveau anstelle der Voll-Beträge nach dem SGB XII gelten ( s. auch Beschluss des Senats vom 09.12.2005, Az.: L 20 (9) B 10/05 AY ER; LSG NRW, Beschluss vom 23.09.2005 - L 9 B 8/05 AY ER).
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