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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13 B   

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https://dejure.org/2013,17488
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13 B (https://dejure.org/2013,17488)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.06.2013 - L 19 AS 712/13 B (https://dejure.org/2013,17488)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - L 19 AS 712/13 B (https://dejure.org/2013,17488)
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  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Damit liegt eine höchstrichterliche Klärung vor (vgl. zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlicher Klärung noch während des Verfahrens BGH Beschluss vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 = juris Rn 10; vgl. zum Ausreichen der Klärung durch einen Fachsenat BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21; vgl. auch Breitkreuz, Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sozialgerichtliche Verfahren, Sozialrecht aktuell 4/2009, S 124, 128).

    Die Vereinbarkeit des anzuwendenden Gesetzesrechts mit der Verfassung gehört bereits zum fachgerichtlichen Prüfungsumfang, so dass auch insofern eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundessozialgericht erfolgen konnte (vgl. hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21, wo es ebenfalls um eine verfassungsrechtliche Fragestellung ging; vgl. auch Breitkreuz aaO).

  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Damit liegt eine höchstrichterliche Klärung vor (vgl. zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlicher Klärung noch während des Verfahrens BGH Beschluss vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 = juris Rn 10; vgl. zum Ausreichen der Klärung durch einen Fachsenat BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2006 - 1 BvR 2393/05 = juris Rn 21; vgl. auch Breitkreuz, Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sozialgerichtliche Verfahren, Sozialrecht aktuell 4/2009, S 124, 128).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Alleinstehende ab dem 01.01.2011 ist vom Bundessozialgericht abschließend und unter Auseinandersetzung mit den in der Literatur und den in den Vorlagebeschlüssen des Sozialgerichts Berlin vom 25.04.2012 (S 55 AS 9238/12 = 1 BvL 10/12 und S 55 AS 29349/11 = 1 BvL 12/12) vorgebrachten Bedenken mit Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R - entschieden worden (siehe auch Terminsbericht des Bundessozialgerichts vom 28.03.2012 zum Az B 4 AS 12/12 R).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Danach muss Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen aber ohne Schwierigkeit beantwortet werden kann (BVerfG Beschlüsse vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 - und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08-).
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Danach muss Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen aber ohne Schwierigkeit beantwortet werden kann (BVerfG Beschlüsse vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 - und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08

    Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 Abs 1 S 4, S 6 VermG im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist für eine höchstrichterliche Klärung nicht erforderlich, das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz" (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08 = juris Rn 26).
  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12, 2233/12, 2234/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 7 AS 813/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Soweit vertreten wird, eine endgültige Klärung könne allein durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen (vgl. insbesondere LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B = juris Rn 8; im Anschluss hieran etwa LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B = juris Rn 11) und schon deshalb sei Prozesskostenhilfe zu gewähren, folgt der Senat dem angesichts der bereits erfolgten höchstrichterlichen Klärung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 19 AS 712/13
    Soweit vertreten wird, eine endgültige Klärung könne allein durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen (vgl. insbesondere LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B = juris Rn 8; im Anschluss hieran etwa LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B = juris Rn 11) und schon deshalb sei Prozesskostenhilfe zu gewähren, folgt der Senat dem angesichts der bereits erfolgten höchstrichterlichen Klärung nicht.
  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 29349/11

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende

  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
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