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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 16 B 35/03 KR ER   

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https://dejure.org/2003,15256
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 16 B 35/03 KR ER (https://dejure.org/2003,15256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.07.2003 - L 16 B 35/03 KR ER (https://dejure.org/2003,15256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - L 16 B 35/03 KR ER (https://dejure.org/2003,15256)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - L 1 KR 5/02

    Rechtliche Schranken des sog. "off-label-use"; Voraussetzungen für den Anspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 16 B 35/03
    So scheinen sich das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht, das die streitige Behandlung zu Lasten der GKV in seinem Urteil vom 8. Oktober 2002 L 1 KR 5/02 für zulässig erachtet, und der von ihm am 10.7.2001 als Sachver ständige gehörte Arzt für Neurologie und Psychiatrie Dr. K ... auf eben die Studie von F ... u.a. in Österreich zu beziehen, die das BfArM in seiner Antwort vom 22.1.2003 ausführlich gewichtet und für zu "leicht" befunden hat.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 16 B 35/03
    Zu Unrecht lasten die Bevollmächtigten der Antragstellerin dem SG an, es habe die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seiner Ilomedin- Entscheidung (v. 22.11.2002 1 BvR 1586/02 = NZS 2003, 253 = NJW 2003, 1236) außeracht gelassen.
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 16 B 35/03
    Wenn das BfArM aaO erklärt, aus regulatorischer Sicht könne eine Behandlung dann al lerdings nur im Rahmen eines Heilversuchs erfolgen, dann konnte damit nach den vorangegangenen und auch nach den späteren Ausführungen ersichtlich nur gemeint sein, daß die streitige Behandlung nur als von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossener "individueller Heilversuch" (vgl. BSGE 81, 182 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5) in Betracht kommt.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 16 B 35/03
    Das SG geht aaO davon aus, daß zZt keine hinreichende Wahrscheinlich keit dafür besteht, daß die intravenöse Verabreichung von Immunglobulinen (IVIG) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei schubförmig remittierend verlaufender Erkrankung an MS im Wege eines nur ausnahmsweise zulässigen off-label-use (Bundessozialgericht (BSG) Urt.v. 19.3.02 B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - "Sandoglobulin gegen chronisch progrediente MS") bei einer Entscheidung der Hauptsache (hier wohl anhängig unter dem Aktenzeichen S 6 KR 61/03 SG Aachen) für zulässig erklärt werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - L 16 B 78/06

    Krankenversicherung

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 10.7.2003 (L 16 B 35/03 KR ER LSG NW) bestätigt, daß seinerzeit keine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, daß die intravenöse Verabreichung von Immunglobulinen (IVIG) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei schubförmig remittierend verlaufender Erkrankung an MS als nur ausnahmsweise zulässiger off-label-use würde betrachtet werden können (Bundessozialgericht (BSG) Urt.v. 19.3.02 B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - "Sandoglobulin gegen chronisch progrediente MS"), Dem Senat sind auch keine neuen Erkenntnisse bekannt, die es erlauben würden, von dieser Sicht abzuweichen.
  • SG Detmold, 14.11.2003 - S 14 KR 20/02
    Hierbei stimmt es überein mit der aktuellen Auffassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), welches ebensfalls derzeit keinen Konsens in einschlägigen Fachkreisen im Sinne des BSG-Urteils zu bestätigen vermag (vgl. hierzu Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.07.2003 - Az.: L 16 B 35/03 KR ER ).
  • SG Detmold, 22.10.2003 - S 14 KR 18/02

    Krankenversicherung

    Hierbei stimmt es überein mit der aktuellen Auffassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches ebenfalls derzeit keinen Konsens in einschlägigen Fachkreisen im Sinne des BSG-Urteils zu bestätigen vermag (vgl. hierzu Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.07.2003 -Az.: L 16 B 35/03 KR ER).
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