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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08   

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https://dejure.org/2009,15037
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08 (https://dejure.org/2009,15037)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.08.2009 - L 19 AS 60/08 (https://dejure.org/2009,15037)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. August 2009 - L 19 AS 60/08 (https://dejure.org/2009,15037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sinn und Zweck der Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2005 - L 5 B 52/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Gegen den ihr am 20.09.2008 zugestellten Gerichtsbescheid richtet sich die Berufung der Klägerin vom 14.10.2008, mit der sie einen eigenen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II unter Hinweis auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.08.2005 - L 5 B 52/05 AS ER - geltend macht.

    Der mit der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Rechtssprechung, wonach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II nicht für Weiterbildungen gelte, die nach § 77 SGB III förderungsfähig sind, weil diese Förderung im Gegensatz zur Förderung nach §§ 60 - 62 SGB III nicht ausdrücklich erwähnt werde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2005 - L 5 B 52/05 AS ER; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 04.07.2008 - L 3 AS 47/07) folgt der Senat zumindest im vorliegenden Falle nicht.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Die Ausschlussregelung soll die nachrangige Grundsicherung mithin davon befreien, eine Ausbildungsförderung auf einer zweiten Ebene zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R).

    Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II greift bei der Klägerin, weil sie eine nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung im streitigen Zeitraum absolvierte und die Förderung nach dem BAföG aus individuellen Versagensgründen, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, nicht gefördert werden konnte (vgl. Urteil des BSG vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R - = SozR 4 - 4200 § 7 Nr. 6 = BSGE 99, 67 f.; Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R; Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07

    Antrag auf vorläufige Bewilligung von höheren Leistungen der Grundsicherung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    In dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes S 11 AS 225/07 ER, L 19 B 173/07 AS ER machte die Klägerin erstmalig am 17.10.2007 geltend, sie habe mit Schreiben vom 12.07.2007 gegen den Bescheid vom 02.07.2007 Widerspruch eingelegt.

    Diese Vorausetzungen sind bezüglich der von der Klägerin absolvierten Ausbildung nach den vom Senat im vorhergehenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes L 19 B 173/07 AS ER eingeholten Auskünften der Bezirksregierung Köln und der Ausbildungsstätte erfüllt.

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Die Abgrenzung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine Ausbildung i.S. der §§ 59 ff SGB III oder um eine Weiterbildung gemäß §§ 77 ff SGB III handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteile vom 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R = SozR 4 - 4300 § 77 Nr. 2, vom 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R, vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R) ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II greift bei der Klägerin, weil sie eine nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung im streitigen Zeitraum absolvierte und die Förderung nach dem BAföG aus individuellen Versagensgründen, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, nicht gefördert werden konnte (vgl. Urteil des BSG vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R - = SozR 4 - 4200 § 7 Nr. 6 = BSGE 99, 67 f.; Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R; Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung während eines Studiums

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Der mit der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Rechtssprechung, wonach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II nicht für Weiterbildungen gelte, die nach § 77 SGB III förderungsfähig sind, weil diese Förderung im Gegensatz zur Förderung nach §§ 60 - 62 SGB III nicht ausdrücklich erwähnt werde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2005 - L 5 B 52/05 AS ER; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 04.07.2008 - L 3 AS 47/07) folgt der Senat zumindest im vorliegenden Falle nicht.
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II greift bei der Klägerin, weil sie eine nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung im streitigen Zeitraum absolvierte und die Förderung nach dem BAföG aus individuellen Versagensgründen, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, nicht gefördert werden konnte (vgl. Urteil des BSG vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R - = SozR 4 - 4200 § 7 Nr. 6 = BSGE 99, 67 f.; Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R; Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Die Abgrenzung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine Ausbildung i.S. der §§ 59 ff SGB III oder um eine Weiterbildung gemäß §§ 77 ff SGB III handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteile vom 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R = SozR 4 - 4300 § 77 Nr. 2, vom 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R, vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R) ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen.
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
    Die Abgrenzung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine Ausbildung i.S. der §§ 59 ff SGB III oder um eine Weiterbildung gemäß §§ 77 ff SGB III handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteile vom 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R = SozR 4 - 4300 § 77 Nr. 2, vom 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R, vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R) ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08

    Aufhebung; Leistungsausschluss

    Dementsprechend ist der Klägerin ungeachtet des Umstandes, dass sie nach dem mit einer Abschlussprüfung abgeschlossenen schulischen Ausbildungsabschnitt noch eine sechsmonatige praktische Ausbildung abzuleisten hatte, an der von ihr besuchten Berufsfachschule ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt worden (ebenso zu der ebenfalls in Form einer schulischen Ausbildung mit anschließendem halbjährlichen Praktikum durchzuführenden Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin: LSG Essen, Beschluss vom 10. August 2009 - L 19 AS 60/08 -, juris).
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