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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11   

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https://dejure.org/2014,42975
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 (https://dejure.org/2014,42975)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 (https://dejure.org/2014,42975)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 2014 - L 20 SO 484/11 (https://dejure.org/2014,42975)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung der Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach § 24 SGB XII aufgrund eines Anspruchs der Hilfebedürftigen auf spanische Sozialhilfe; Prüfung eines Anspruchs auf spanische Sozialhilfe; Darlegungspflicht und Beweispflicht der Hilfebedürftigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Einstellung der Leistungen für Deutsche im Ausland; Erwartung von Leistungen im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB XII ; Kein Wahlrecht zwischen einer Inanspruchnahme von spanischer Sozialhilfe und von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; Keine Aufstockung ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Einstellung der Leistungen für Deutsche im Ausland; Erwartung von Leistungen im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB XII ; Kein Wahlrecht zwischen einer Inanspruchnahme von spanischer Sozialhilfe und von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; Keine Aufstockung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Dass sich die tatsächlich bereits anfänglich vorhandene Rückkehrfähigkeit erst später - etwa wie hier nach weiteren Ermittlungen - erwiesen hat, ist unbeachtlich; denn entscheidend sind die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R).

    Gleiches gilt unter dem Gesichtspunkt des "Nachschiebens von Gründen" (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Insbesondere lässt sich ein - über die im Aufenthaltsland vorgesehenen Bemessungsregelungen hinausgreifender - Anspruch nicht auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 SGG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfG, Urteile vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 2/09 und 4/09 sowie vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11) stützen (a.A. möglicherweise Coseriu, a.a.O., § 24 Rn. 55).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Insbesondere lässt sich ein - über die im Aufenthaltsland vorgesehenen Bemessungsregelungen hinausgreifender - Anspruch nicht auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 SGG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfG, Urteile vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 2/09 und 4/09 sowie vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11) stützen (a.A. möglicherweise Coseriu, a.a.O., § 24 Rn. 55).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Hierdurch ist jedoch eine (weitere) wesentliche Änderung eingetreten, die für die Zeit ab dem 04.11.2010 einen Anspruch der Klägerin zu 3 auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland weiterhin ausschließt (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 SGB XII); denn die Klägerin zu 3 lebt seither dauerhaft in Deutschland und hat dort ihren sozialen Mittelpunkt (vgl. zu dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts, der in § 24 Abs. 1 S. 1 SGB XII - soweit ersichtlich - unstreitig abweichend von § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I definiert wird, u.a. Bieback, a.a.O., § 24 SGB XII Rn. 13 ff., und Berlit in LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 24 Rn. 5, beide unter Hinweis auf BVerwG vom 31.08.1995 - 5 C 11.94; ferner Hohm, a.a.O., § 24 Rn. 6 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - L 20 SO 481/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    aa) Entgegen der Auffassung des Beklagten lässt sich eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X allerdings - ohne dass es hierauf letztlich ankommt - nicht mit Erfolg darauf stützen, dass die Klägerin zu 2 (und damit die gesamte Familie) nach den Feststellungen des Senats in dem anhängig gewesenen Parallelverfahren (L 20 SO 481/11) bereits in dem dort streitbefangenen Zeitraum (von 2008 bis 2010) nicht im Sinne des § 24 Abs. 1 S. 2 SGB XII an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war.
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Um eine solche Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft handelt es sich hier; denn der Beklagte hat die früheren Leistungsbewilligungsbescheide in den angefochtenen Bescheiden zum 01.11.2010 aufgehoben, also ab einem Zeitpunkt, der nach Bekanntgabe des angefochtenen Ausgangsbescheides vom 29.07.2010 liegt (vgl. zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 48 Rn. 18, und zur Maßgeblichkeit des Ausgangsbescheides, nicht hingegen des Widerspruchsbescheides, etwa BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    (dd) Der Senat verkennt bei alldem nicht, dass es grundsätzlich dem Beklagten obliegt, die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X nachzuweisen, weil er hieraus eine für ihn günstige Rechtsfolge herleiten will (vgl. insoweit zu § 45 SGB X u.a. BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R m.w.N.).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Zwar erledigt sich ein Bescheid, mit welchem eine Leistung ohne zeitliche Begrenzung abgelehnt worden ist, nach § 39 Abs. 2 SGB X, wenn zwischenzeitlich ein neuer Antrag gestellt wurde, für die von einem auf diesen Antrag ergangenen neuen Bescheid erfasste Zeit (BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Diese Dauerverwaltungsakte entfalten über den Kalendermonat April 2010 hinaus Wirkung, weil der Beklagte darin aus der insoweit maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers (vgl. zu dieser Voraussetzung bei der Auslegung behördlicher Willenserklärungen u.a. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R) ohne zeitliche Begrenzung ("ab dem 01.04.2010") Leistungen zuerkannt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 12 SO 634/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 SO 484/11
    Hat der Betroffene Sozialhilfeleistungen im Ausland schon nicht beantragt, obwohl ein Anspruch hierauf besteht, so sind Leistungen nach § 24 Abs. 2 SGB XII hingegen nicht zu erbringen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 09.03.2011 - L 12 SO 634/10 B ER; ferner Bieback, a.a.O., Rn. 31); denn dann hat der Betroffene nicht alles ihm Zumutbare getan, um seinen Leistungsanspruch zu verwirklichen.
  • Drs-Bund, 13.12.2002 - BT-Drs 15/176
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 9 SO 333/19

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    "Zu erwarten" sind Leistungen, insbesondere der Sozialhilfeträger des Aufenthaltslandes, wenn sie überwiegend wahrscheinlich sind (LSG NRW, Urteil vom 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 -, juris Rn. 45).

    Hier hat das LSG NRW mit rechtskräftigem Urteil vom 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 - (juris Rn. 48 ff.) nach Durchführung sorgfältiger Ermittlungen zum einschlägigen spanischen Recht, so insbesondere bei der deutschen Botschaft in Madrid, der spanischen Botschaft in Berlin sowie des deutschen Generalkonsulats in Barcelona, festgestellt, dass dem Kläger sowie seinen mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen bei entsprechender Antragstellung ein Anspruch auf spanische Sozialhilfe, auch unter Berücksichtigung des europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) sowie des sekundären Gemeinschaftsrechts, dem Grunde nach, und zwar beitragsunabhängig, zusteht.

    Für die weiteren Einzelheiten zum spanischen Recht wird auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des LSG NRW vom 10.11.2014 (a.a.O.) Bezug genommen.

    Daher muss der deutsche Sozialhilfeträger Leistungen, die über Art und Umfang der Leistungen in Spanien hinausgehen, grundsätzlich nicht erbringen ( Senat , Beschluss vom 15.08.2019 - L 9 SO 214/19 B ER u. L 9 SO 215/19 B - LSG NRW, Urteil vom 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 -, juris Rn. 48; LSG Bayern, Urteil vom 28.01.2014 - L 8 SO 146/12 - Coseriu , in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, Stand: 13.03.2020, § 24 Rn. 53 ff.).

    Denn auch im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats stellt sich die Situation unverändert so dar, dass der Kläger mit seiner Familie unter Berücksichtigung der allein maßgeblichen Lebensverhältnisse in Spanien (§ 24 Abs. 3 SGB XII) in der Lage wäre, seinen sozialhilferechtlichen Bedarf unter Berücksichtigung bereiter Mittel aus dem Einkommen der Familie zu decken (s. bereits Senat, Beschluss vom 15.08.2019 - L 9 SO 214/19 B ER u. L 9 SO 215/19 B - LSG NRW, Urteil vom 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 -, juris Rn. 68 ff.; BSG, Beschluss vom 04.02.2015 - B 8 SO 1/15 R -, Rn. 11 f.).

    Dass im Übrigen nach den Feststellungen des 20. Senats des LSG NRW alle Einkünfte in Spanien zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, insbesondere Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nicht privilegiert werden (s. LSG NRW, Urteil vom 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 -, juris Rn. 70.; BSG, Beschluss vom 04.02.2015 - B 8 SO 1/15 R -, Rn. 12), kann der erkennende Senat an dieser Stelle nur nochmals wiederholen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 9 SO 333/19

    Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach dem SGB XII

    Die Kläger legten dagegen Berufung (LSG Nordrhein-Westfalen L 20 SO 484/11) ein.

    Die Berufung L 20 SO 484/11, die sich gegen die Aufhebung der Leistungen richtete, wies das LSG mit Urteil vom 10.11.2014 zurück.

    Diese ist mit Urteil vom 14.06.2019 abgewiesen worden, das Sozialgericht hat sich zur Begründung auf die angefochtenen Bescheide und das Urteil des 20. Senates in dem Verfahren L 20 SO 484/11 bezogen.

    Der 20. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen hat dazu in seinem Urteil vom 10.11.2014 in dem Verfahren L 20 SO 484/11 ausgeführt:.

    Auf die Frage, ob auch das Pflegegeld der Klägerin zu 2 zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist (bejahend BSG Beschluss vom 04.02.2015 - B 8 SO 1/15 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.11.2014 - L 20 SO 484/11), kommt es daher nicht mehr an.

  • SG Köln, 14.06.2019 - S 29 SO 236/17
    Die hiergegen erhobene Berufung (L 20 SO 484/11) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 10.11.2014 zurückgewiesen.

    Insoweit könne Bezug genommen werden auf die Entscheidung des LSG NRW vom 10.11.2014 (L 20 SO 484/11).

    Ergänzend nimmt die Kammer zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf die umfassenden Darlegungen im Urteil des LSG NRW vom 10.11.2014 (L 20 SO 484/11) sowie den Beschluss des BSG vom 04.05.2015 (B 8 SO 1/15 R).

    Darüber hinaus war diese Bescheinigung bereits Gegenstand des Berufungsverfahrens L 20 SO 484/11; die entsprechenden Ausführungen des LSG NRW macht sich die Kammer nach eigener Prüfung zu Eigen.

  • VG Meiningen, 25.04.2016 - 2 E 76/16

    Rehabilitation nach rechtsstaatswidrigem Freiheitsentzug in der ehemaligen DDR;

    Stützt die Behörde ihre Aufhebungsentscheidung - wie hier - auf § 48 SGB X, obwohl § 45 SGB X hätte Anwendung finden müssen, so wäre dies bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur dann unbeachtlich, wenn es einer Ermessenentscheidung nicht bedurft hätte (vgl. BSG, Urt. v. 21.06.2011, B 4 AS 21/10 R, juris, Rn. 35); denn sowohl eine Umdeutung als auch ein Nachschieben von Gründen ist nur denkbar, wenn der Wesensgehalt des Verwaltungsakts hierdurch nicht verändert wird (BSG, Urt. v. 21.06.2011, B 4 AS 21/10 R, juris, Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.11.2014, L 20 SO 484/11, juris, Rn. 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2015 - L 8 AL 1949/14
    Im Rahmen dieser Prognoseentscheidung hat die Beklagte von einem normalen Ablauf des weiteren Geschehens auszugehen und dabei die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eintretenden Einkommensänderungen zu berücksichtigen (zu der nach § 24 Abs. 2 SGB XII zu erstellenden Prognose über "zu erwartende Leistungen" hat das LSG Nordrhein-Westfalen 10.11.2014 - L 20 SO 484/11 - juris RdNr. 45 entschieden, dass Leistungen "zu erwarten" sind, wenn sie überwiegend wahrscheinlich sind).
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