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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15   

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https://dejure.org/2016,14844
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 (https://dejure.org/2016,14844)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 (https://dejure.org/2016,14844)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - L 16 KR 391/15 (https://dejure.org/2016,14844)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 44 Abs. 1 S. 1 SGB V, § 46 Abs. 2 S. 1 SGB V, § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankengeld bei verspätet angezeigter erneuter Arbeitsunfähigkeit - Rechtzeitige Vorlage des Wiedereingliederungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten durch den Arzt aufgrund persönlicher Untersuchung; Bewilligung von Krankengeld; Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit

  • sozialrechtsiegen.de

    Krankengeldanspruch während Wiedereingliederung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankengeld; Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; Meldung der Arbeitsunfähigkeit; Muster-Vordruck Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de

    Krankengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss nicht auf entsprechendem Vordruck ausgestellt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15
    Die Feststellung müsse nicht zwingend durch einen Vertragsarzt erfolgen und nicht auf dem durch § 5 Abs. 1 oder § 6 Abs. 1 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie dafür vorgesehenen Vordruck - Muster Nr. 1 bzw. 17 - (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.5.2012 - B 1 KR 20/11 R, Rn. 13).

    Die Verwendung des zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarten Formulars ist nicht zwingendes Erfordernis für den Nachweis der Meldung (BSG, Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R, Rn. 13, juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15
    Soweit das SG darauf abstelle, der Kläger sei nicht über die formalen Voraussetzungen für die gesetzlich gebotenen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit konkret informiert worden, werde auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R, Rn. 16, juris) Bezug genommen.

    Diese Feststellung hat der Arzt aufgrund persönlicher Untersuchung des Versicherten zu treffen, wobei er bei absehbar länger andauernder Arbeitsunfähigkeit diese längerfristig bescheinigen kann (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R, Rn. 13, juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R

    Krankengeld - Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R, Rn. 15 m.w.N., juris).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B

    Krankenversicherung - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit - Auslegung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15
    Es wird nicht vorausgesetzt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem dafür vorgesehenen Vordruck erfolgt (BSG, Beschluss vom 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B, Rn. 11, juris).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15
    Der Rechtsauffassung des Senats entspricht auch Sinn und Zweck des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Diese Vorschrift soll ebenso wie die Ausschlussregelung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V die Krankenkassen davon freistellen, die Voraussetzungen eines verspätet geltend gemachten Krankengeldanspruchs im Nachhinein aufklären zu müssen, und ihr so die Möglichkeit erhalten, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den MDK überprüfen zu lassen, um der Gefahr eines Leistungsmissbrauchs entgegentreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können (BSG, Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R, Rn. 17 m.w.N., juris; Knittel in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Stand August 2015, § 49 Rn. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Verweis auf Urteil vom 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 -).

    Ärzte, Krankenkassen und Arbeitgeber, für die das verwendete Formular des Wiedereingliederungsplans bestimmt ist, können bei redlicher Betrachtung die im Wiedereingliederungsplan abgegebenen ärztlichen Erklärungen nur entsprechend verstehen (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 -, juris Rn. 27 f.).

    Dem Sinn und Zweck des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, die Krankenkassen davon freizustellen, die Voraussetzungen eines verspätet geltend gemachten Krankengeldanspruchs im Nachhinein aufklären zu müssen, und ihr so die Möglichkeit zu erhalten, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den MDK überprüfen zu lassen, um der Gefahr eines Leistungsmissbrauchs entgegentreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können (vgl. BSG, Urt. v. 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R -, juris Rn. 17 m.w.N.), wurde, wie bereits ausgeführt, durch Übersendung des Plans zur stufenweisen Wiedereingliederung der Klägerin vollumfänglich Rechnung getragen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 -, juris Rn. 30).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Der Senat hält ausdrücklich an seiner bereits mit dem vom Sozialgericht zitierten Urteil vom 11.02.2016 (L 16 KR 391/15) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass ein solcher Wiedereingliederungsplan als Nachweis bzw. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ausreichen kann, fest (vgl. auch die überzeugenden Ausführungen des LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2018 - L 1 KR 764/16, juris).
  • SG Duisburg, 28.11.2017 - S 50 KN 118/16

    Zahlung von Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten aufgrund

    Der Wiedereingliederungsplan reicht auch als Nachweis bzw. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aus (LSG NRW, Urteil vom 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 - juris; SG Duisburg, Urteil vom 16.02.2017 - S 50 KN 492/14 KR; SG Duisburg, Urteil vom 11.04.2014 - S 9 KR 702/16; SG Duisburg, Urteil vom 24.04.2017 - S 50 KN 537/14 KR).
  • SG Duisburg, 28.11.2017 - S 50 KN 119/16

    Zahlung von Krankengeld aufgrund Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten i.R.d.

    Der Wiedereingliederungsplan reicht auch als Nachweis bzw. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aus (LSG NRW, Urteil vom 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 - juris; SG Duisburg, Urteil vom 16.02.2017 - S 50 KN 492/14 KR; SG Duisburg, Urteil vom 11.04.2014 - S 9 KR 702/16; SG Duisburg, Urteil vom 24.04.2017 - S 50 KN 537/14 KR).
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