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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16   

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https://dejure.org/2019,10823
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16 (https://dejure.org/2019,10823)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2019 - L 20 AL 249/16 (https://dejure.org/2019,10823)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2019 - L 20 AL 249/16 (https://dejure.org/2019,10823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortbestehen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers während der Passivphase bei Altersteilzeit im Blockmodell trotz fehlender Arbeitsleistung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    (aa) Ob der Kläger mit Beginn der Passiv- bzw. Freistellungsphase (ab dem 01.07.2012) beschäftigungslos war, bestimmt sich in der Arbeitslosenversicherung nach dem Begriff der Beschäftigung im leistungsrechtsrechtlichen Sinne (stRspr.; vgl. zur funktionsdifferenten Auslegung der "Beschäftigung" im beitragsrechtlichen und leistungsrechtlichen Sinne in der Arbeitslosenversicherung schon BSG, Urteil vom 28.09.1993 - 11 RAr 69/92 Rn. 13 ff., ferner u.a. BSG, Urteil vom 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R m.w.N.).

    Ein Verzicht des Arbeitgebers auf seine Verfügungsbefugnis beendet das Beschäftigungsverhältnis (BSG, Urteil vom 28.09.1993 - 11 RAr 69/92 Rn. 14 zu §§ 100, 101 AFG).

    Grundsätzlich endet das leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis jedoch trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses, wenn nicht nur die Arbeitsleistung, sondern - wie hier wegen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ab Juli 2012 - auch das Arbeitsentgelt von dem Arbeitgeber tatsächlich nicht mehr erbracht wird (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 1993 - 11 RAr 69/92 Rn. 13).

    Erklärungen der Beteiligten, wie beispielsweise eine Arbeitslosmeldung oder ein Rentenantrag, können aber rechtserheblich sein, falls sie - wie hier - Ausdruck des Bewusstseins faktischer Gebundenheit sind; sie sind daher in eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse einzubeziehen (BSG, Urteil vom 28.09.1993, a.a.O.).

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    (aa) Ob der Kläger mit Beginn der Passiv- bzw. Freistellungsphase (ab dem 01.07.2012) beschäftigungslos war, bestimmt sich in der Arbeitslosenversicherung nach dem Begriff der Beschäftigung im leistungsrechtsrechtlichen Sinne (stRspr.; vgl. zur funktionsdifferenten Auslegung der "Beschäftigung" im beitragsrechtlichen und leistungsrechtlichen Sinne in der Arbeitslosenversicherung schon BSG, Urteil vom 28.09.1993 - 11 RAr 69/92 Rn. 13 ff., ferner u.a. BSG, Urteil vom 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R m.w.N.).

    Danach ist Beschäftigung(slosigkeit) im leistungsrechtlichen Sinne unabhängig von dem (Fort-)Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts grundsätzlich durch die tatsächliche Nichtbeschäftigung des Versicherten, das heißt die fehlende Arbeitsleistung gekennzeichnet (BSG, B 12 KR 27/07 R unter Hinweis auf u.a. BSG, Urteil vom 16.11.1985 - 12 RK 51/83), vom 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R, vom 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R und vom 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R).

    Hierunter fällt auch Arbeitsentgelt, das bei Altersteilzeit im Blockmodell - wie im Falle des Klägers - mit einer in der Arbeitsphase erbrachten Arbeitsleistung erzielt und für die Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung fällig wird (vgl. BSG, Urteil vom 24.09.2008, a.a.O.; vgl. zur in der Fälligkeit hinausgeschobenen Vergütung der während der Freistellungsphase zu erbringenden Leistungen ferner BAG, Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 230/06 Rn. 19).

  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Das faktische Beschäftigungsverhältnis muss also beendet sein, während das entgeltliche Arbeitsverhältnis fortbesteht (vgl. zur Notwendigkeit eines bestehenden Arbeitsverhältnisses trotz faktischer Beschäftigungslosigkeit im Rahmen der § 157 Abs. 1 SGB III entsprechenden Vorgängerregelung des § 143 SGB III BSG, Urteil vom 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R Rn. 26; ferner BSG, Urteil vom 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R Rn. 23 zu § 143 SGB III; ebenso u.a. Düe in Brand, SGB III, 8. Aufl. 2018, § 157 Rn. 12; vgl. ferner ausführlich Winkler in Gagel, SGB II und SGB III, Loseblattsammlung, § 157 Rn. 9).

    § 157 Abs. 1 SGB III beruht auf der Erwägung, dass der Arbeitslose keiner Leistungen der Versichertengemeinschaft bedarf, solange er keinen Lohnausfall hat (BSG, Urteil vom 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R Rn. 24 zu der wortgleichen Vorgängervorschrift des § 143 Abs. 1 SGB III).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Danach ist Beschäftigung(slosigkeit) im leistungsrechtlichen Sinne unabhängig von dem (Fort-)Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts grundsätzlich durch die tatsächliche Nichtbeschäftigung des Versicherten, das heißt die fehlende Arbeitsleistung gekennzeichnet (BSG, B 12 KR 27/07 R unter Hinweis auf u.a. BSG, Urteil vom 16.11.1985 - 12 RK 51/83), vom 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R, vom 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R und vom 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R).

    Das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne besteht daher grundsätzlich nicht (weiter), wenn Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgelts endgültig von der Arbeitsleistung freigestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R Rn. 26).

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer bei Anrechnung von Nebeneinkommen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Das faktische Beschäftigungsverhältnis muss also beendet sein, während das entgeltliche Arbeitsverhältnis fortbesteht (vgl. zur Notwendigkeit eines bestehenden Arbeitsverhältnisses trotz faktischer Beschäftigungslosigkeit im Rahmen der § 157 Abs. 1 SGB III entsprechenden Vorgängerregelung des § 143 SGB III BSG, Urteil vom 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R Rn. 26; ferner BSG, Urteil vom 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R Rn. 23 zu § 143 SGB III; ebenso u.a. Düe in Brand, SGB III, 8. Aufl. 2018, § 157 Rn. 12; vgl. ferner ausführlich Winkler in Gagel, SGB II und SGB III, Loseblattsammlung, § 157 Rn. 9).
  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 54/03 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Höhe der zu erstattenden Aufstockungsbeträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Mit dem Begriff "Arbeitsentgelt" nimmt das AltTZG Bezug auf die Definition in § 14 SGB IV (BSG, Urteil vom 10.02.2004 - B 7 AL 54/03 R Rn. 24).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Arbeitsvertragliche Bindungen, wie hier das in § 6 des Altersteilzeitvertrags geregelte Verbot, eine mehr als geringfügige Beschäftigung i.S.v. § 8 SGB IV auszuüben, schränken das "Dürfen" i.S.v. § 138 Abs. 5 Nr. 1 SGB III nicht ein, sofern sich der Arbeitslose - wenn auch unter Inkaufnahme entsprechender Konsequenzen - über diese Bindungen hinwegsetzt (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R Rn. 19 und Brand in SGB 111, 8. Auflage 2018, § 138 Rn. 72).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Hierunter fällt auch Arbeitsentgelt, das bei Altersteilzeit im Blockmodell - wie im Falle des Klägers - mit einer in der Arbeitsphase erbrachten Arbeitsleistung erzielt und für die Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung fällig wird (vgl. BSG, Urteil vom 24.09.2008, a.a.O.; vgl. zur in der Fälligkeit hinausgeschobenen Vergütung der während der Freistellungsphase zu erbringenden Leistungen ferner BAG, Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 230/06 Rn. 19).
  • BSG, 17.04.2007 - B 5 R 16/06 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - besondere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Die darüber hinaus unterbliebene (gesetzlich nicht vorgesehene) Insolvenzsicherung des Arbeitgebers (hier bzgl. der Aufstockungsleistungen und entsprechender zusätzlicher Rentenversicherungsbeiträge) kann nicht dazu führen, dass die Versichertengemeinschaft das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers während der Freistellungsphase zu tragen hat (vgl. die ähnliche Argumentation des BSG, Urteil vom 17.04.2007 - B 5 R 16/06 R Rn. 16 zu § 237 Abs. 1 Nr. 3 Buchst b SGB VI).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2019 - L 20 AL 249/16
    Selbst wenn dieser Grundsatz außerhalb von Ermessensentscheidungen Anwendung fände (vgl. dazu u.a. BSG, Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R Rn. 19), erfolgte die Auszahlung des vom Kläger angesparten Wertguthabens jedenfalls nicht in einer Summe, sondern ratierlich.
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89

    Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit von Nebentätigkeitsvergütungen Beamter

  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Hinzuverdienst - Zahlung eines angesparten

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