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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01   

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https://dejure.org/2004,11717
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01 (https://dejure.org/2004,11717)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2004 - L 15 U 40/01 (https://dejure.org/2004,11717)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - L 15 U 40/01 (https://dejure.org/2004,11717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenständige Regelung hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften; Sachliche Zuständigkeit des bisherigen Trägers der Unfallversicherung für die Unternehmen; Weitergeltung des vorkonstitutionellen Rechtes zur Regelung der sachlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
    Der die sachliche Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften regelnde Bundesratsbeschluss vom 22.05.1885 (AN 1885, 143) gilt als vorkonstitutionelles Recht weiter (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 39, 112, 113; BSGE 71, 85, 86; Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 23/92 - = HV-Info 1993, 2677).

    Maßgeblich kommt es darauf an, bei welcher Berufsgenossenschaft die für das betreffende Unternehmen zweckmäßigste Unfall- und Krankheitsverhütung gewährleistet ist (BSGE 39, 112, 114; BSGE 71, 85, 88; LSG Sachsen, a.a.O.).

    Der RAM-Erlass vom 16.03.1942 und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA sind damit bei der Prüfung der Frage, welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmen nach "Art und Gegenstand nahesteht", zu beachten (so LSG Sachsen, a.a.O. ausdrücklich zu den Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22.04.1942; BSGE 39, 112, 113 und 71, 85, 86 ganz allgemein zu den Erlassen des RAM und den Zuweisungen des RVA).

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
    Der die sachliche Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften regelnde Bundesratsbeschluss vom 22.05.1885 (AN 1885, 143) gilt als vorkonstitutionelles Recht weiter (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 39, 112, 113; BSGE 71, 85, 86; Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 23/92 - = HV-Info 1993, 2677).

    Maßgeblich kommt es darauf an, bei welcher Berufsgenossenschaft die für das betreffende Unternehmen zweckmäßigste Unfall- und Krankheitsverhütung gewährleistet ist (BSGE 39, 112, 114; BSGE 71, 85, 88; LSG Sachsen, a.a.O.).

    Der RAM-Erlass vom 16.03.1942 und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA sind damit bei der Prüfung der Frage, welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmen nach "Art und Gegenstand nahesteht", zu beachten (so LSG Sachsen, a.a.O. ausdrücklich zu den Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22.04.1942; BSGE 39, 112, 113 und 71, 85, 86 ganz allgemein zu den Erlassen des RAM und den Zuweisungen des RVA).

  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
    Die Beklagte ist der zuständige Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (LSG NRW Urteil vom 12.11.1999, Breithaupt 2000, 136; LSG NRW, Urteil vom 16.09.2003 - L 15 U 16/01 - LSG Sachsen, Urteil vom 06.03.2001 - L 2 U 151/99 -, Breithaupt 2002, 791 jedenfalls für die nicht monostrukturellen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung; Spellbrink in Schulin HS-UV, § 44 Rdnr 45; aA Bertram in SGb 1999, 679; Stolz in Münchener Anwaltshandbuch - Sozialrecht - 2003, 613).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
    Diese Forderung hatte das BSG in Anbetracht des seit jeher im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsatzes der Katasterstetigkeit für notwendig gehalten (BSG, Urteil vom 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R - = HVBG-Info 1998, 2757 m. w. N.).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung eine besondere Art von Unternehmen mit einem besonderen Unternehmensgegenstand darstellen, weil sie im Unterschied zu anderen Unternehmen keine Waren herstellen oder vertreiben bzw. Dienstleistungen erbringen, sondern Arbeitskräfte, mit denen andere Unternehmen solchen Zwecken dienen, gegen Entgelt "verleihen" (BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R-).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 23/92

    Anforderungen an die berufsgenossenschaftliche Zuordnung - Auswirkung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
    Der die sachliche Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften regelnde Bundesratsbeschluss vom 22.05.1885 (AN 1885, 143) gilt als vorkonstitutionelles Recht weiter (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 39, 112, 113; BSGE 71, 85, 86; Urteil vom 13.10.1993 - 2 RU 23/92 - = HV-Info 1993, 2677).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03

    Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen

    In diesem Sinne ist die Beklagte der zuständige Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (vergleiche LSG NRW, Urteil vom 11.05.2004 - L 15 U 40/01 - mit weiteren Nachweisen).

    Der RAM-Erlass vom 16.03.1942 und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA sind damit bei der Prüfung der Frage, welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmen nach "Art und Gegenstand nahesteht", zu beachten (vergleiche LSG NRW, Urteil vom 11.05.2004 - L 15 U 40/01 - mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit handelt es sich um eine die Zuständigkeit der Beklagten begründende überwiegend büromäßige Tätigkeit (vergleiche LSG NRW, Urteile vom 11.05.2004 - L 15 U 40/01 - und vom 16.09.2003 - L 15 U 16/01 - mit weiteren Nachweisen).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02

    Anspruch auf Überweisung an eine Berufsgenossenschaft; Zuständigkeit eines

    Diese ergeben sich aus den Arbeitsvorgängen, Betriebseinrichtungen und Werkstoffen der Entleihbetriebe (s auch Sächs LSG aaO, 794; Lauterbach-Watermann, aaO; Bertram, SGb 1999, 679, 681 f - aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile 11. Mai vom 24. September 2004 - L 15 U 40/01 und L 4 (2) U 6/03; Noack, SozVers 1973, 41).
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