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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Unfallversicherung
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Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufnahme in ein Unternehmensverzeichnis; Beitragspflicht zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Unternehmen der Landschaftspflege als landwirtschaftliches Unternehmen; Unternehmen der Forstwirtschaft als landwirtschaftliches Unternehmen; Brachliegenlasssen von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 30.10.1996 - S 1 (4) U 125/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.06.1989 - 2 BU 175/88
Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft von Kleinstunternehmern in der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97
Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Beklagte den Beschluss des BSG vom 12.06.1989 - 2 BU 175/88 - sowie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21.09.1994 - L 2 U 102/91 - vorgelegt.Nach dem Urteil des BSG vom 01.02.1979 - 2 RU 29/77 - (…= SozR 2200 § 647 Nr. 5 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes - RVA - in AN 1937, S. 301) setzt ein von der landwirtschaftlichen UV umfaßtes Unternehmen der Forstwirtschaft grundsätzlich voraus, daß der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. auch BSG, Beschl. vom 12.06.1989 - 2 BU 175/88 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 494 g;… Lauterbach, Kommentar zur Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 6 zu § 776 RVO).
Unternehmen der Forstwirtschaft betreiben diesen Anbau und Abschlag des Holzes in verschiedenen Betriebsweisen, entweder als Nachhaltsunternehmen, in denen jedes Jahr schlagreifes Holz geschlagen werden kann, oder als aus setzende Unternehmen, die nur in mehrjährigen Zwischenräumen einen Ertrag liefern (BSG, Beschl. vom 12.06.1989 a.a.O. mit Hinweis auf Noell-Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, 1963, § 776 Anm. 4 b;… s. auch BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5;… Brackmann a.a.O.;… Lauterbach a.a.O.).
Nicht zuletzt im Hinblick auf solche aussetzenden Unternehmen gehören auch die Vorbereitung des Bodens für die Bepflanzung, die Bepflanzung selber, die Pflegearbeiten einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung von Schäden und die Kontrolle des Waldzustandes sowie des Wachstums aller notwendigen Pflanzen zur forstwirtschaftlichen Tätigkeit (…vgl. BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG, Beschl. vom 12.06.1989 a.a.O.).
Das ist in der Forstwirtschaft noch mehr als in der Landwirtschaft erforderlich, weil sich in der Forstwirtschaft (bei aussetzenden Unternehmen) die Zeiten ohne Anbau und Abschlag des Holzes über Jahrzehnte hinziehen können (s.a. BSG, Beschl. vom 12.06.1989 a.a.O.).
In seinem Beschluss vom 12.06.1989 (a.a.O.) hat der 2. Senat des BSG dies aber für die landwirtschaftliche UV dahingestellt sein lassen und ist mit dem 11. Senat (…a.a.O.) auch für die landwirtschaftliche UV davon ausgegangen, daß von einem "Brachliegenlassen" in der Forstwirtschaft jedenfalls keine Rede sein kann, wenn auf den forstwirtschaftlichen Flächen noch Bäume stehen, wachsen oder nachwachsen.
Jedenfalls diese Umstände begründen eine tatsächliche Vermutung dahin, daß bei bestehenden Nutzungsrechten die forst wirtschaftliche Bearbeitung auch dementsprechend erfolgt, selbst wenn sich Bearbeitungsmaßnahmen im konkreten Einzelfall nicht feststellen lassen (BSG, Beschl. des 2. Senats vom 12.06.1989 a.a.O. …und Urteil des 11. Senats vom 03.05.1984 a.a.O.).
Das forstwirtschaftliche Unternehmen braucht auch nicht nach den Maßstäben des Baurechts nachhaltig und mit einer auf Dauer berechneten und auf Dauer lebensfähigen Planung oder Nutzung größerer Waldflächen mit einer gewissen Intensität betrieben zu werden (BSG, Beschl. vom 12.06.1989 a.a.O.;… vgl. auch Lauterbach a.a.O.;… Bereiter-Hahn/ Schieke/Mehrtens a.a.O., Anm. 3 zu § 776 RVO und Anm. 5 zu § 123 SGB VII).
Deshalb stellt es die RVO auf die weitumfassende Organisationseinheit "Unternehmen" i.S.d. § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO ab, ohne in der grundlegenden Norm des § 776 Abs. 1 Nr. 1 RVO Untergrenzen festzulegen (BSG, Beschl. vom 12.06.1989 a.a.O.;… vgl. auch Lauterbach a.a.O.).
Denn diese Vermutung ist nach dem Urteil des 11. Senats des BSG vom 03.05.1984 (…a.a.O.), auf das auch der 2. Senat des BSG bei seinen Ausführungen zum "Brachliegenlassen" und zur tatsächlichen Vermutung in dem von der Beklagten vielzitierten Beschluss vom 12.06.1989 (a.a.O.) ausdrücklich Bezug genommen hat, widerlegbar.
- BSG, 01.02.1979 - 2 RU 29/77
Landwirtschaftliches Unternehmen - Hauptunternehmen - Nebenunternehmen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97
Nach dem Urteil des BSG vom 01.02.1979 - 2 RU 29/77 - (= SozR 2200 § 647 Nr. 5 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes - RVA - in AN 1937, S. 301) setzt ein von der landwirtschaftlichen UV umfaßtes Unternehmen der Forstwirtschaft grundsätzlich voraus, daß der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. auch BSG…, Beschl. vom 12.06.1989 - 2 BU 175/88 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 494 g;… Lauterbach, Kommentar zur Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 6 zu § 776 RVO).Unternehmen der Forstwirtschaft betreiben diesen Anbau und Abschlag des Holzes in verschiedenen Betriebsweisen, entweder als Nachhaltsunternehmen, in denen jedes Jahr schlagreifes Holz geschlagen werden kann, oder als aus setzende Unternehmen, die nur in mehrjährigen Zwischenräumen einen Ertrag liefern (BSG…, Beschl. vom 12.06.1989 a.a.O. mit Hinweis auf Noell-Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, 1963, § 776 Anm. 4 b; s. auch BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5;… Brackmann a.a.O.;… Lauterbach a.a.O.).
Nicht zuletzt im Hinblick auf solche aussetzenden Unternehmen gehören auch die Vorbereitung des Bodens für die Bepflanzung, die Bepflanzung selber, die Pflegearbeiten einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung von Schäden und die Kontrolle des Waldzustandes sowie des Wachstums aller notwendigen Pflanzen zur forstwirtschaftlichen Tätigkeit (vgl. BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG…, Beschl. vom 12.06.1989 a.a.O.).
Die Vermutung wird insbesondere widerlegt, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, daß der Grund und Boden nicht "zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird" (BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5), d.h. nicht zum Zwecke ihrer periodischen Gewinnung (BSG…, Urteil vom 03.05.1984 a.a.O.).
- BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83
Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97
Nach dem Urteil des 11. Senats des BSG vom 03.05.1984 - 11 RK 1/83 - (= SozR 5420 § 2 Nr. 30 = Breithaupt 1985, S. 902 ff.) sind die Begriffe "Unternehmen" und "Unternehmer" in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auf längere Zeiträume zu beziehen.Jedenfalls diese Umstände begründen eine tatsächliche Vermutung dahin, daß bei bestehenden Nutzungsrechten die forst wirtschaftliche Bearbeitung auch dementsprechend erfolgt, selbst wenn sich Bearbeitungsmaßnahmen im konkreten Einzelfall nicht feststellen lassen (…BSG, Beschl. des 2. Senats vom 12.06.1989 a.a.O. und Urteil des 11. Senats vom 03.05.1984 a.a.O.).
Denn diese Vermutung ist nach dem Urteil des 11. Senats des BSG vom 03.05.1984 (a.a.O.), auf das auch der 2. Senat des BSG bei seinen Ausführungen zum "Brachliegenlassen" und zur tatsächlichen Vermutung in dem von der Beklagten vielzitierten Beschluss vom 12.06.1989 (…a.a.O.) ausdrücklich Bezug genommen hat, widerlegbar.
Die Vermutung wird insbesondere widerlegt, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, daß der Grund und Boden nicht "zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird" (…BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5), d.h. nicht zum Zwecke ihrer periodischen Gewinnung (BSG, Urteil vom 03.05.1984 a.a.O.).
- BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95
Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97
Bei einer - wie im vorliegenden Fall - erhobenen reinen Anfechtungsklage ist für die rechtliche Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Verwaltungsaktes (ggf. - wie hier - des Widerspruchsbescheides) maßgeblich (vgl. z.B. BSGE 79, 223, 225;… BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7;… Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 6. Aufl. 1998, § 54 Rdn. 32). - BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96
Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG , …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 17 U 12/97
Bei einer - wie im vorliegenden Fall - erhobenen reinen Anfechtungsklage ist für die rechtliche Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Verwaltungsaktes (ggf. - wie hier - des Widerspruchsbescheides) maßgeblich (vgl. z.B. BSGE 79, 223, 225; BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7;… Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 6. Aufl. 1998, § 54 Rdn. 32).
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - L 7 U 10/00
Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung für Waldflächen; Bewirtschaftung …
In seiner Rechtsauffassung stütze er sich auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.11.1998 (Az L 17 U 12/97).Auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.11.1998 (Az. L 17 U 12/97) vermag sich der Kläger - auch im Hinblick auf die Ausführungen in dem späteren Urteil des BSG vom 28.9.1999 (…aaO) - nicht mit Erfolg zu stützen.