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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 11 KA 47/13   

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https://dejure.org/2015,50069
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 11 KA 47/13 (https://dejure.org/2015,50069)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.2015 - L 11 KA 47/13 (https://dejure.org/2015,50069)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 2015 - L 11 KA 47/13 (https://dejure.org/2015,50069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Angelegenheit des Vertragsarztrechts; Verzugszinsen wegen verspäteten Abschlagszahlungen auf die Gesamtvergütung in den Jahren 2009 und 2010; Zurückbehaltungsrecht der Krankenkasse; Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Behandlungsfällen; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berufung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 31 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Gesamtvergütung/Bewertungsausschuss/Pädiatrische Spezialambulanz | Gesamtvergütung | Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Abschlagszahlungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 19/67

    Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung - Anspruch auf Verzugszinsen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 11 KA 47/13
    Gegenüber dem sich in Ermangelung anwendbarer gesetzlicher Regelungen (insbesondere scheidet § 288 Bürgerliches Gesetzbuch aus, s. Bundesssozialgericht (BSG), Urteile vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - und - B 6 KA 72/04 R -, vom 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 - und vom 20.01.1968 - 6 RKa 19/67 -)) ausschließlich aus § 6 Abs. 6 der zwischen der Klägerin und u.a. der Beigeladenen geschlossenen Honorarverträge vom 18.11.2008 (für 2009) und vom 02.11.2009 (für 2010) ergebenden Anspruch auf Verzugszinsen kann die Beklagte aus den bereits vom SG ausgeführten Gründen ein Zurückbehaltungsrecht nicht mit Erfolg geltend machen.
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 11 KA 47/13
    Gegenüber dem sich in Ermangelung anwendbarer gesetzlicher Regelungen (insbesondere scheidet § 288 Bürgerliches Gesetzbuch aus, s. Bundesssozialgericht (BSG), Urteile vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - und - B 6 KA 72/04 R -, vom 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 - und vom 20.01.1968 - 6 RKa 19/67 -)) ausschließlich aus § 6 Abs. 6 der zwischen der Klägerin und u.a. der Beigeladenen geschlossenen Honorarverträge vom 18.11.2008 (für 2009) und vom 02.11.2009 (für 2010) ergebenden Anspruch auf Verzugszinsen kann die Beklagte aus den bereits vom SG ausgeführten Gründen ein Zurückbehaltungsrecht nicht mit Erfolg geltend machen.
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 11 KA 47/13
    Gegenüber dem sich in Ermangelung anwendbarer gesetzlicher Regelungen (insbesondere scheidet § 288 Bürgerliches Gesetzbuch aus, s. Bundesssozialgericht (BSG), Urteile vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - und - B 6 KA 72/04 R -, vom 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 - und vom 20.01.1968 - 6 RKa 19/67 -)) ausschließlich aus § 6 Abs. 6 der zwischen der Klägerin und u.a. der Beigeladenen geschlossenen Honorarverträge vom 18.11.2008 (für 2009) und vom 02.11.2009 (für 2010) ergebenden Anspruch auf Verzugszinsen kann die Beklagte aus den bereits vom SG ausgeführten Gründen ein Zurückbehaltungsrecht nicht mit Erfolg geltend machen.
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 72/04 R

    Kompetenzen eines Landesverbandes der Krankenkassen in der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 11 KA 47/13
    Gegenüber dem sich in Ermangelung anwendbarer gesetzlicher Regelungen (insbesondere scheidet § 288 Bürgerliches Gesetzbuch aus, s. Bundesssozialgericht (BSG), Urteile vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - und - B 6 KA 72/04 R -, vom 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 - und vom 20.01.1968 - 6 RKa 19/67 -)) ausschließlich aus § 6 Abs. 6 der zwischen der Klägerin und u.a. der Beigeladenen geschlossenen Honorarverträge vom 18.11.2008 (für 2009) und vom 02.11.2009 (für 2010) ergebenden Anspruch auf Verzugszinsen kann die Beklagte aus den bereits vom SG ausgeführten Gründen ein Zurückbehaltungsrecht nicht mit Erfolg geltend machen.
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