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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - L 11 KA 57/00 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2002 - L 11 KA 57/00 (https://dejure.org/2002,13440)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - L 11 KA 57/00 (https://dejure.org/2002,13440)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Klagebefugnis i.R.e. Konkurrentengleichstellungsklage bei Berufung auf eine zumindest auch den Kläger schützenden Vorschrift (hier: sog. Honorarverteilungsgerechtigkeit); Anspruch eines Arztes auf Gleichstellung mit einem anderen von einem zu hohen, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 15.03.2000 - S 2 KA 188/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - L 11 KA 57/00
- BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 24/03 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97
Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - L 11 KA 57/00
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 18.09.1997 (Az.: 6 RKa 36/97) die Teilbudgetierung für die Quartale I und II/1996 wegen unzulässiger echter Rückwirkung für rechtswidrig erklärt hatte, entschied die Beklagte, die aus einer Neuberechnung der Honorare erwachsenden Nachzahlungen nicht nur denjenigen Vertragsärzten zukommen zu lassen, die wie der Kläger gegen die Quartalskonto/Abrechnungsbescheide Widerspruch erhoben hatte, sondern allen durch die rückwirkende Budgetierung nachteilig Betroffenen. - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92
Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - L 11 KA 57/00
Denn Art. 3 Abs. 1 GG, auf den er sich insoweit allein stützen könnte, gibt keinen Anspruch auf Gleichstellung mit rechtswidrig Begünstigten, weil das Vertrauen auf Fehlerwiederholung nicht schützenswert ist (keine "Gleichheit im Unrecht"; std. höchstrichterliche Rspr.; vgl. BVerfGE 50, 142, 166; BSGE 15, 137, 141; BVerwGE 92, 153, 157 m.w.N.). - BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - L 11 KA 57/00
Daher kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte - obwohl möglicherweise in den Quartalskonto/Abrechnungsbescheiden für die Quartale I und II/1996 hinreichend eindeutige Vorbehalte gefehlt haben - Rückforderungen überhaupt rechtmäßig hätte stellen können (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BSG, Urt. v. 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R - Urt. v. 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R). - BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R
Vertragsarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Korrektur - Honorarbescheid - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - L 11 KA 57/00
Daher kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte - obwohl möglicherweise in den Quartalskonto/Abrechnungsbescheiden für die Quartale I und II/1996 hinreichend eindeutige Vorbehalte gefehlt haben - Rückforderungen überhaupt rechtmäßig hätte stellen können (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BSG, Urt. v. 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R - Urt. v. 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - L 11 KA 57/00
Denn Art. 3 Abs. 1 GG, auf den er sich insoweit allein stützen könnte, gibt keinen Anspruch auf Gleichstellung mit rechtswidrig Begünstigten, weil das Vertrauen auf Fehlerwiederholung nicht schützenswert ist (keine "Gleichheit im Unrecht"; std. höchstrichterliche Rspr.; vgl. BVerfGE 50, 142, 166; BSGE 15, 137, 141; BVerwGE 92, 153, 157 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - L 11 KA 19/04
Vertragsarztangelegenheiten
Der aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) abgeleitete Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit gibt dem Kläger keinen Anspruch auf Gleichstellung mit rechtswidrig begünstigten, denn eine Gleichheit im Unrecht wird nicht anerkannt und ist daher auch nicht schützenswert (vgl. hierzu BVerfG, 50, 142, 166; BSG, 15, 137, 141; Urteil des Senats vom 11.12.2002 Az.: L 11 KA 57/00).