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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,39322
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12 B ER (https://dejure.org/2012,39322)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2012 - L 9 SO 420/12 B ER (https://dejure.org/2012,39322)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - L 9 SO 420/12 B ER (https://dejure.org/2012,39322)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Erst bei Zufluss der Geldleistung ist diese als Einkommen zu berücksichtigen, was die Annahme des Bestehens von Vermögen vor dem Zufluss ausschließt (in diesem Sinne BSG, Urt. v. 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R -, juris Rn. 12; für einen Schenkungsrückforderungsanspruch offen gelassen BSG Urt. v. 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris Rn. 13).

    Ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII sei mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließe und Ansprüche ohne weiteres realisierbar seien (vgl. BSG, Urt. v. 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R -, juris Rn. 15; Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris Rn. 20; Urt. v. 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris Rn. 13; Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 25; ausführlich dazu auch Coseriu, in: jurisPK-SGB XII, § 2 Rn. 8 ff.).

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII sei mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließe und Ansprüche ohne weiteres realisierbar seien (vgl. BSG, Urt. v. 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R -, juris Rn. 15; Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris Rn. 20; Urt. v. 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris Rn. 13; Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 25; ausführlich dazu auch Coseriu, in: jurisPK-SGB XII, § 2 Rn. 8 ff.).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Erst bei Zufluss der Geldleistung ist diese als Einkommen zu berücksichtigen, was die Annahme des Bestehens von Vermögen vor dem Zufluss ausschließt (in diesem Sinne BSG, Urt. v. 13.05.2009 - B 4 AS 49/08 R -, juris Rn. 12; für einen Schenkungsrückforderungsanspruch offen gelassen BSG Urt. v. 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris Rn. 13).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird (modifizierte Zuflusstheorie; zum Ganzen BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R -, juris Rn. 14 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sowie zur Rechtsprechung der für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständigen Senate des BSG).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Ob die Versagung oder Entziehung einer Sozialleistung nach § 66 Abs. 1 i.V.m. §§ 60 ff. SGB I rechtmäßig ist, ist nur zu prüfen, soweit ein Versagungs- oder Entziehungsbescheid erlassen worden ist, der den streitgegenständlichen Zeitraum im Sinne einer das Verwaltungsverfahren einstweilen beendenden Entscheidung ohne abschließende Ermittlung (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R -, juris Rn. 12 ff.) regelt und als Regelung im Sinne von § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) zu beachten bzw. vollziehbar ist.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Die Antragsgenerin hat durch Erlass des Bescheids vom 12.04.2012 und durch ihre ablehnende Haltung im vorliegenden Verfahren sowie im Klageverfahren gegen den Bescheid vom 12.04.2012 deutlich zu erkennen gegeben, dass sie einen förmlichen Fortzahlungsantrag, der im Übrigen materiell-rechtlich nicht erforderlich ist (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R -, juris Rn. 11 ff.), ablehnen oder einen erneuten Versagungsbescheid erlassen würde.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII sei mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließe und Ansprüche ohne weiteres realisierbar seien (vgl. BSG, Urt. v. 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R -, juris Rn. 15; Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris Rn. 20; Urt. v. 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris Rn. 13; Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 25; ausführlich dazu auch Coseriu, in: jurisPK-SGB XII, § 2 Rn. 8 ff.).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Nicht realisierte Ansprüche stellen danach schon deshalb kein Einkommen im Sinne von § 82 Abs. 1 SGB XII dar, weil dem Anspruchsinhaber kein Geld oder Geldwert tatsächlich zufließt und ihm deshalb keine bereiten Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R -, juris Rn. 29; Urt. v. 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R -, juris Rn. 22).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Nicht realisierte Ansprüche stellen danach schon deshalb kein Einkommen im Sinne von § 82 Abs. 1 SGB XII dar, weil dem Anspruchsinhaber kein Geld oder Geldwert tatsächlich zufließt und ihm deshalb keine bereiten Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R -, juris Rn. 29; Urt. v. 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R -, juris Rn. 22).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
    Ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII sei mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließe und Ansprüche ohne weiteres realisierbar seien (vgl. BSG, Urt. v. 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R -, juris Rn. 15; Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris Rn. 20; Urt. v. 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris Rn. 13; Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 25; ausführlich dazu auch Coseriu, in: jurisPK-SGB XII, § 2 Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2021 - L 3 AS 1681/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige

    Da ein gegen den Versagungsbescheid vom 15.03.2021 zulässig erhobener Widerspruch nicht von der Regelung des § 39 Nr. 1 SGB II erfasst würde (Hessisches LSG, Beschluss vom 17.03.2020 - L 7 AS 143/20 ER, juris Rn. 13; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 08.04.2010 - L 7 AS 304/10 ER-B, juris Rn. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.07.2012 - L 13 AS 124/12 B ER, juris Rn. 10; Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.09.2014 - L 16 AS 649/14 B ER, juris Rn. 23) und deshalb aufschiebende Wirkung entfalten würde, kommt es bei der Prüfung des Anordnungsanspruchs im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch nicht auf die §§ 60 ff. SGB I an (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2012 - L 9 SO 420/12 B ER, juris Rn. 29; Aubel, in: jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., Stand: 03.03.2021, § 39 Rn. 47).

    Maßstab ist vielmehr, ob der Antragsteller das Vorliegen der Voraussetzungen der beanspruchten Leistungen, hier also die Voraussetzungen eines Grundsicherungsleistungsanspruchs nach §§ 7 ff. SGB II, glaubhaft gemacht hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2012 - L 9 SO 420/12 B ER, juris Rn. 7 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2016 - L 8 SO 404/12
    Auch insoweit wirkt sich aus, dass der Nachranggrundsatz keine selbständige Ausschlussnorm ist (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 - juris Rn. 20; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - L 9 SO 420/12 B ER - juris Rn. 20; Coseriu in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 2 Rn. 13; Mecke, a.a.O., § 90 Rn. 25).
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