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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 57/09   

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https://dejure.org/2011,22185
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 57/09 (https://dejure.org/2011,22185)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.04.2011 - L 13 EG 57/09 (https://dejure.org/2011,22185)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. April 2011 - L 13 EG 57/09 (https://dejure.org/2011,22185)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG München, 09.09.2009 - S 30 EG 8/09

    Bestimmung der Höhe des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Zusammenhang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 57/09
    Eine Unterscheidung, auf wessen Einkommen die Steuerschuld im Wesentlichen beruht, ist dem Steuerrecht fremd (Sozialgericht München, Urteil vom 09.09.2009 - S 30 EG 8/09).

    Diese steuerrechtliche Systematik spricht dafür, den vom Beklagten gewählten Verteilungsmaßstab heranzuziehen und die Steuerlast der Klägerin entsprechend ihrem Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Gesamteinkommen der Ehegatten zu bestimmen, wie es der Beklagte getan hat (so schon Sozialgericht München, Urteil vom 09.09.2009 - S 30 EG 8/09 sowie Senat a.a.O.und BSG Urt. v. 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R Juris Rdnr. 31).

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 57/09
    Diese steuerrechtliche Systematik spricht dafür, den vom Beklagten gewählten Verteilungsmaßstab heranzuziehen und die Steuerlast der Klägerin entsprechend ihrem Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Gesamteinkommen der Ehegatten zu bestimmen, wie es der Beklagte getan hat (so schon Sozialgericht München, Urteil vom 09.09.2009 - S 30 EG 8/09 sowie Senat a.a.O.und BSG Urt. v. 17.02.2011 - B 10 EG 1/10 R Juris Rdnr. 31).

    Gründe für die Revisionszulassung sind nicht ersichtlich, da auch die vom Senat angesprochenen Fragen des Steuerrechts höchstrichterlich gehört sind (vgl. BSG Urt. v. 1702.2011 - B 10 EG 1/10 R) und der Senat hiervon nicht abweicht (§ 160 Abs. 2 SGG).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - L 13 EG 57/09
    Die dem zu berücksichtigenden Einkommen zu Grunde liegende Erwerbstätigkeit darf auch bei durchgehender Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach Art und zeitlichem Umfang nicht erheblich von derjenigen im 12-Monatszeitraum vor dem Monat der Geburt des Kindes abweichen, sondern muss in beiden Zeiträumen im Wesentlichen übereinstimmen (BSG, Urt. vom 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R, Juris Rdnr. 24 ff.).
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