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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08 KR   

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https://dejure.org/2009,12536
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08 KR (https://dejure.org/2009,12536)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.01.2009 - L 16 B 85/08 KR (https://dejure.org/2009,12536)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - L 16 B 85/08 KR (https://dejure.org/2009,12536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Ritalin® oder Concerta® (Wirkstoff: Methylphenidat) - Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung im Erwachsenenalter, kombinierte Persönlichkeitsstörung, depressive Störungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Auch grundrechtlich bedeutsame Leistungsvoraussetzungen (vgl Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 25 ff) lägen nicht vor; denn es sei keine lebensbedrohliche Situation feststellbar, die ausnahmsweise eine Leistungspflicht d. Bekl. begründen könnte.

    Zutreffend hat sich das SG im vorliegenden Fall auch mit den vom BVerfG aufgestellten Grundsätzen auseinander gesetzt, wie zu verfahren ist, wenn es um die alternative Behandlung von lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen oder bei zumindest wertungsmäßig damit vergleichbaren Erkrankungen geht (Beschluss vom 6. Dezember 2005, BVerfGE 115, 25 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 - immunbiologische Therapie -).

  • LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04

    Kostenübernahme für eine im Rahmen des Off-Label-Use erfolgende medikamentöse

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Berlin (jetzt: Berlin-Brandenburg) vom 19.03.2004 (L 9 B 8/04 KR ER) und des LSG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2005 (L 5 KR 56/05) hat es zur Begründung ausgeführt, es sei nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht ersichtlich, dass eine Zulassungserweiterung zur Behandlung Erwachsener möglich oder beantragt sei.

    Aus der Rechtsprechung der letzten Jahre lässt sich zudem eine gewisse Entwicklung in den Erkenntnissen über den Einsatz der fraglichen Präparate erkennen: So hat das LSG Berlin schon in der vom SG herangezogenen Entscheidung L 9 B 8/04 KR ER (in juris.de) auf neuere Literatur sowie auf Erkenntnisse aus dem Gesundheitsministerium und dem Arzneimittelinstitut des Bundes hingewiesen (Randnummern - RNrn - 12, 18 und 20).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Die Qualitätssicherung bei Fertigarzneimitteln erfolgt allerdings - anders als bei Rezepturarzneimitteln - nicht im Rahmen des durch § 135 SGB V vorgegebenen Sicherungssystems (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 19. März 2002, B 1 KR 37/00 R, in: Sozialrecht - SozR - 3-2500 § 31 Nr. 8 = BSGE 89, 184 ff), sondern nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 89, 184 ff) ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen die Verordnung eines Arzneimittels auch außerhalb des nach den Bestimmungen des AMG vorgegebenen Zulassungsbereichs möglich.

  • LSG Hamburg, 14.08.2008 - L 1 B 258/08

    Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln bei ADHS im Erwachsenenalter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Schließlich hat das LSG Hamburg vor kurzem auf immer noch nicht abgeschlossene Studien zu "Concerta(R)" und "Medikinet(R)" verwiesen (Beschluss vom 14.08.2008, L 1 B 258/08 KR ER zu "Concerta(R)", "Ritalin(R)", "Equasym(R)", "Medikinet(R)", in juris.de).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 45/06

    Krankenversicherung - Verordnung von Fertigarzneimittel - Arzneimittelzulassung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Auch das Schleswig-Holsteinische LSG (Urteil vom 31.01.2007, L 5 KR 45/06, juris.de = Medizinrecht - MedR - 2007, 563 ff) hat zu "Concerta(R)" die Erforderlichkeit weiterer medizinischer Untersuchungen betont und auf die Ausführungen des SG Lübeck im Verfahren S 5 KR 1059/04 verwiesen (RNr 28).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 9 KR 52/05

    Kostenerstattung; Anspruch auf Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Das LSG Berlin-Brandenburg hat allerdings in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 04.07.2007, L 9 KR 52/05, juris.de) keine Hinweise für eine Zulassung von "Ritalin(R)" oder "Concerta(R)" für die Behandlung Erwachsener erkennen können, jedoch zu verstehen gegeben, dass sich ein Gutachter im Verfahren des SG Berlin S 82 KR 2709/04 offenbar zu der Problematik eingehend geäußert habe (RNr 15).
  • SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Sehr ausführlich hat sich inzwischen auch das SG Düsseldorf zu dem strittigen Arzneimitteleinsatz bei Erwachsenen unter Hinweis auf neuere Literatur und Phase-III-Studien geäußert (rechtskräftige Urteile vom 05.03.2008, S 2 KA 209/06 und 84/07, juris.de, insbesondere Rnrn 5, 15, 28, 31 ff.).
  • LSG Berlin, 02.04.2004 - L 9 B 43/04

    Anspruch auf Versorgung mit einem Medikament im Rahmen des sogenannten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    In einem weiteren Beschluss hat das LSG Berlin berichtet, dass der Hersteller des Medikaments "Ritalin(R)" (Novartis AG) eine Zulassungsergänzung in Betracht ziehe (L 9 B 43/04 KR ER, juris.de).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - L 5 KR 56/05

    Krankenversicherung - kein Anspruch von Erwachsenen auf Ritalin oder andere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Berlin (jetzt: Berlin-Brandenburg) vom 19.03.2004 (L 9 B 8/04 KR ER) und des LSG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2005 (L 5 KR 56/05) hat es zur Begründung ausgeführt, es sei nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht ersichtlich, dass eine Zulassungserweiterung zur Behandlung Erwachsener möglich oder beantragt sei.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
    Im Urteil vom 14. Dezember 2006 hat das BSG hierzu herausgestellt (B 1 KR 12/06 R, in: SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 zum Arzneimittel Mnesis(R)/ Wirkstoff Idebenone), dass die vom BVerfG zugrunde gelegten Anwendungsfälle einen nochmals gesteigerten Schweregrad aufweisen müssen, da es sich gewissermaßen um Fälle der erweiterten Ausnahme von der Ausnahme handele.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - L 11 KR 3018/05

    Anspruch auf Medikamente mit dem Wirkstoff Methylphenidat; Übernahme von Kosten

  • LSG Bayern, 13.06.2006 - L 5 KR 93/06

    Streit um einen Anspruch auf Weiterversorgung mit dem Medikament Ritalin

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