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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17 (https://dejure.org/2019,10111)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.03.2019 - L 17 U 461/17 (https://dejure.org/2019,10111)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2019 - L 17 U 461/17 (https://dejure.org/2019,10111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer Unfallkasse - kein Anspruch auf Erstattung einer privatärztlichen Behandlung bei anerkanntem Schülerunfall - keine der Fallvarianten des § 13 Abs. 3 SGB V verwirklicht - kein Anspruch aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 512
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17
    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 03.04.2014 (B 2 U 21/12 R) entschieden, dass den privaten Krankenversicherern gegen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zustehe.

    Nach der Intention des Urteils des BSG (B 2 U 21/12 R) sollten Kosten grundsätzlich dort bleiben, wo sie nach der gesetzlichen Zuweisung hingehörten.

    Ist der Anspruch - wie hier - nicht festgestellt und beziffert, ist deshalb nur die Versicherte selbst berechtigt, den Anspruch prozessual zu verfolgen (BSG, Urteil vom 03.04.2014, B 2 U 21/12 R, Rn. 16 u. 18 - juris).

    (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R -, BSGE 115, 247-256, SozR 4-7610 § 812 Nr. 7, Rn. 16, 18).

    In einem solchen Fall kommt ein Erstattungsanspruch nur zwischen den an der Leistungsbeziehung direkt Beteiligten in Betracht (BSG, Urteil vom 03.04.2014, B 2 U 21/12 R, Rn. 22 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03.04.2014, aaO, Rn. 24) ist der private Krankenversicherer, der in der irrigen Annahme einer eigenen Schuld Leistungen an seinen Versicherungsnehmer erbracht hat, zur Begründung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im Wege der nachträglichen Zweck- und Tilgungsbestimmung aus Billigkeitsgründen berechtigt, durch Zahlungsaufforderung nachträglich zu erklären, dass seine Leistungen als für den leistungspflichtigen Träger der GUV bewirkt gelten sollen.

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17
    Das BSG bezieht sich zur Begründung dieser Annahme auf die - umstrittene - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15.05.1986, VII ZR 274/85, NJW 1986, 2700 f.), wonach ein Leistender, der in der irrigen Annahme einer eigenen Schuld Leistungen erbracht hat, aus Billigkeitsgründen berechtigt ist, durch Zahlungsaufforderung nachträglich auf Bereicherungsansprüche gegen den Gläubiger zu verzichten und zu erklären, dass seine Leistungen als für den ersatzpflichtigen Schuldner bewirkt gelten sollen.
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17
    Danach kommt eine Kostenerstattung in der GUV hinsichtlich einer selbstbeschafften Leistung - worunter verstanden wird, dass der primäre Beschaffungsweg als Sach- oder Dienstleistung verlassen wird - nur dann in Betracht, wenn die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder wenn sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl. bereits BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 12/99 R, Rn. 17).
  • BSG, 22.12.1999 - B 2 U 1/99 S

    Statthaftigkeit einer Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17
    Eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistungen zur Heilbehandlung findet ansonsten allein unter den Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V statt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 1/99 R -).
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 74/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - L 17 U 461/17
    Diese Annahme ist insbesondere dann berechtigt, wenn erwartet werden kann, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung einer endgültigen Klärung zugeführt werden kann (so BSG, Urteil vom 02. Juli 2013 - B 4 AS 74/12 R - juris Rn. 24 m.w.N.; Meyer-Ladewig u.a., 12. Aufl. § 55 Rn. 19c m.w.N.).
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