Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32231
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18 B (https://dejure.org/2018,32231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.2018 - L 15 R 357/18 B (https://dejure.org/2018,32231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 2018 - L 15 R 357/18 B (https://dejure.org/2018,32231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    JVEG § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Festsetzung einer Vergütung auf 0,00 Euro für ein mangelhaftes Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - L 15 KR 376/14

    Festsetzung der Vergütung für ein Sachverständigengutachten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    So dürfte die Beschwerdeführerin nur nach der Honorargruppe M 2 abzurechnen haben, weil sie lediglich eine Zustandsbegutachtung durchzuführen hat, bei der die körperliche Verfassung und die geistigen und körperlichen Behinderungen des Klägers zu beurteilen sind (vgl. Beschl. des Senats vom 20.02.2015 - L 15 KR 376/14 B -, juris Rn. 31).

    Darüber hinaus erscheinen auch die Ansätze der Beschwerdeführerin für die Abfassung der Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen deutlich überhöht (vgl. Beschl. des Senats v. 20.02.2015 - L 15 KR 376/14 B -, juris Rn. 29).

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - L 1 B 89/08

    Unverwertbarkeit eines medizinischen Gutachtens - Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel ist in der Rechtsprechung angenommen worden (siehe zusammenfassend Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, JVEG, § 8a Rn. 14), wenn ein Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B -, juris Rn. 10), der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 21.08.1995 - 10 W 66/95 -, juris Rn. 11), oder wesentliche Gutachtenteile (bei sozialmedizinischen Gutachten z.B. die Auseinandersetzung mit der Aktenlage, die Anamnese, die Biographie, die Beschwerdeschilderungen, die Darstellung der Befunderhebung auf klinischem oder labortechnischem Gebiet, die Diagnose, die Prognose, ggf. Therapieempfehlungen, die Erörterung von Kausalzusammenhängen, die Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur und Vorgutachten, die Beantwortung sozialmedizinischer Fragen) fehlen (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschl. v. 22.04.2008 - L 1 B 89/08 SK -, juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1995 - 10 W 66/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel ist in der Rechtsprechung angenommen worden (siehe zusammenfassend Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, JVEG, § 8a Rn. 14), wenn ein Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B -, juris Rn. 10), der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 21.08.1995 - 10 W 66/95 -, juris Rn. 11), oder wesentliche Gutachtenteile (bei sozialmedizinischen Gutachten z.B. die Auseinandersetzung mit der Aktenlage, die Anamnese, die Biographie, die Beschwerdeschilderungen, die Darstellung der Befunderhebung auf klinischem oder labortechnischem Gebiet, die Diagnose, die Prognose, ggf. Therapieempfehlungen, die Erörterung von Kausalzusammenhängen, die Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur und Vorgutachten, die Beantwortung sozialmedizinischer Fragen) fehlen (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschl. v. 22.04.2008 - L 1 B 89/08 SK -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12

    Verneinung eines Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    Ein Entschädigungsanspruch ist nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.08.2012 - 2 S 1538/12 -, juris Rn. 4 m.w.N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - L 15 SB 40/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    Für das Aktenstudium sind entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin für 100 Seiten jeweils 1 Stunde einzusetzen (vgl. Beschl. des Senats vom 06.05.2013 -L 15 SB 40/13 B -, juris Rn. 7).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.02.2016 - L 5 KR 269/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfolgen bei unverwertbarem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel ist in der Rechtsprechung angenommen worden (siehe zusammenfassend Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, JVEG, § 8a Rn. 14), wenn ein Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B -, juris Rn. 10), der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 21.08.1995 - 10 W 66/95 -, juris Rn. 11), oder wesentliche Gutachtenteile (bei sozialmedizinischen Gutachten z.B. die Auseinandersetzung mit der Aktenlage, die Anamnese, die Biographie, die Beschwerdeschilderungen, die Darstellung der Befunderhebung auf klinischem oder labortechnischem Gebiet, die Diagnose, die Prognose, ggf. Therapieempfehlungen, die Erörterung von Kausalzusammenhängen, die Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur und Vorgutachten, die Beantwortung sozialmedizinischer Fragen) fehlen (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschl. v. 22.04.2008 - L 1 B 89/08 SK -, juris Rn. 4).
  • LSG Bayern, 06.10.2015 - L 15 SF 323/14

    Nachträgliche Reduzierung der Vergütungsforderung eines Sachverständigen bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    Insoweit ist jedoch auch für die Frage, ob das Sozialgericht im Rahmen seines Ermessens einen weiteren Vorschuss anfordert oder eine Beschränkung des Vergütungsanspruchs nach § 8a Abs. 4 JVEG in Betracht kommt, zu berücksichtigen, dass es nicht auf die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte, sondern ausschließlich auf die ihr objektiv zustehende Vergütung ankommt (vgl. Bayerisches LSG, Beschl. v. 06.10.2015 - L 15 SF 323/14 -, juris Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2018 - 10 W 63/18

    Voraussetzungen des Entfallens des Vergütungsanspruchs des gerichtlich bestellten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18
    Darüber hinaus wird überwiegend verlangt, dass der Sachverständige die Unverwertbarkeit vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verschuldet hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rn. 4 m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.05.2018 - I-10 W 63/18, 10 W 63/18 -, juris Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 27.12.2019 - 12 W 72/19

    Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Voraussetzungen der

    bb) Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel ist in der Rechtsprechung angenommen worden, wenn ein Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 5 KR 269/15 B -, Rn. 10, juris), der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 10 W 66/95 -, Rn. 11, juris), oder wesentliche Gutachtenteile fehlen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2018, L 15 R 357/18 B, Rn. 8, juris).
  • OLG Bamberg, 27.06.2022 - 2 WF 79/22

    Vergütungsanspruch des gerichtlich beauftragten Sachverständigen bei

    Die Leistungen des Sachverständigen werden in Erfüllung seiner staatsbürgerlichen Verpflichtung und nicht aufgrund vertraglicher Übernahme erbracht (vgl. BGH, Beschluss v. 15.12.1975, Az. X ZR 52/73; LSG NRW, Beschluss v. 13.09.2018, Az. L 15 R 357/18).
  • OLG Hamm, 25.08.2020 - 4 Ws 75/20
    Der Honoraranspruch steht dem Sachverständigen daher auch dann zu, wenn das Gericht das Gutachten nicht für überzeugend erachtet und deshalb nicht zur Grundlage seiner Entscheidung macht (vgl. Landessozialgericht für das Land NRW - Beschluss vom 13.09.2018 - L 15 R 357/18 B -juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht