Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 11 KA 34/03 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.2004 - L 11 KA 34/03 (https://dejure.org/2004,15140)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - L 11 KA 34/03 (https://dejure.org/2004,15140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honorarkürzungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise oder Verordnungsweise; Prüfung zahnärztlicher und zahnärztlich verordneter Leistungen nach Durchschnittswerten; Unterlassene Zugrundelegung der Vergleichsgruppe aus dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 26.02.2003 - S 2 KA 54/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 11 KA 34/03
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 3/05 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 11 KA 34/03
Im Urteil vom 27.06.2001 (SozR 3-2500 § 106 Nr. 54) hat das BSG die Bildung einer (verfeinerten) Vergleichsgruppe für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen als sachgerecht angesehen. - BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 11 KA 34/03
Soweit das BSG im Urteil vom 08. Mai 1996 (SozR 3-2500 § 106 Nr. 36) offen gelassen hat, ob für die Gruppe der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen grundsätzlich eine verfeinerte Vergleichsgruppe zu bilden ist, erfolgte dies allein aus dem Grunde, weil im dort zu entscheidenen Fall die Bildung einer verfeinerten Vergleichsgruppe bereits deshalb zu fordern war, weil Leistungsziffern der Wirtschaftlichkeitsprüfung zugrundelagen, die für den entsprechend spezialisierten Zahnarzt im Zentrum seiner zahnärztlichen Behandlung standen, während sie von allgemeinen Zahnärzten nur vergleichsweise selten ausgeführt wurden. - BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 11 KA 34/03
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (BSGE 84, 85, 86). - BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 11 KA 34/03
Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des Zahnarztes je Fall bei dem Gesamtfallwert, bei Sparten- oder Einzelleistungswerten im offensichtlichen Missverhältnis zum durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, ihn nämlich in einem Ausmaß überschreitet, der sich im Regelfall nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 11 KA 36/03
Honorarkürzungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen …
Insoweit wird auf die Ausführungen in den Senatsurteilen in den Verfahren L 11 KA 34/03, L 11 KA 35/03 und L 11 KA 37/03 verwiesen.