Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56310
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17 (https://dejure.org/2017,56310)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.2017 - L 10 U 448/17 (https://dejure.org/2017,56310)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - L 10 U 448/17 (https://dejure.org/2017,56310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt des versicherten Weges; Gemeldete Wohnanschrift; Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Fahrtantritt zur Arbeit nicht von der eigenen Wohnung, sondern der der Partnerin - deutlich längere Wegstrecke - Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII bejaht - nicht nur gelegentliche Nutzung zweier Wohnbereiche - erweiterter häuslicher Bereich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt des versicherten Weges; Gemeldete Wohnanschrift; Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Soweit bei der Gesamtbetrachtung auch die mögliche Betriebsbezogenheit der Verrichtung am dritten Ort zu berücksichtigen sein soll, hat das BSG klargestellt, dass von vornherein solche Verrichtungen ausscheiden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht primär zur Wiederherstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der für die versicherte Tätigkeit benötigten körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit dienen soll (BSG Urteil vom 3.12.2002 - B 2 U 18/02 R -, juris Rn. 23).

    Dies dürfte insbesondere dann zu bejahen sein, wenn ungewöhnliche Entfernungen in Frage stehen (s BSG Urteil vom 31.05.1996 - 2 RU 28/95 -, juris Rn 28: 350 km; BSG Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R -, juris Rn 23: 140 km; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 15.02.2012 - L6 U 90/09 -, Rn 36: 435 km).

    Ebenso kann der erforderliche innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit dann verneint werden, wenn nach den gesamten Umständen eindeutig das Zurücklegen der Wegstrecke durch andere Gründe als die betriebliche Tätigkeit geprägt wird, was bei einer Rückreise aus dem Urlaub (wie im Fall BSG Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R -, juris Rn 3) oder der Rückfahrt zusammen mit dem Ehemann nach einem Verwandtenbesuch (BSG Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R -, juris Rn 22) der Fall ist.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Das BSG hat die Grundsätze für die Voraussetzungen von Versicherungsschutz im Urteil vom 02.05.2001 (B 2 U 33/00 R) so zusammengefasst, dass zu berücksichtigen sei, ob die am dritten Ort beabsichtigte oder durchgeführte Verrichtung zumindest mittelbar auch dem Betrieb zu Gute kommen solle, wobei solche betriebsbezoge-nen Umstände zwar nicht die Angemessenheit des Weges vom dritten Ort beeinflussen, jedoch im Sinne einer Betriebsdienlichkeit prägen könnten.

    In diesem Zusammenhang nimmt das BSG an, nur die Wahl der Wohnung sei mit Blick auf Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hinzunehmen, während der Entscheidung, den Weg zum Ort der Tätigkeit von einem anderen Ort als der Wohnung aus anzutreten, nicht die gleiche rechtliche Relevanz wie der Wohnsitzname zukomme (BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R -, juris Rn 18).

    Ebenso kann der erforderliche innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit dann verneint werden, wenn nach den gesamten Umständen eindeutig das Zurücklegen der Wegstrecke durch andere Gründe als die betriebliche Tätigkeit geprägt wird, was bei einer Rückreise aus dem Urlaub (wie im Fall BSG Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R -, juris Rn 3) oder der Rückfahrt zusammen mit dem Ehemann nach einem Verwandtenbesuch (BSG Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R -, juris Rn 22) der Fall ist.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08

    Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Ein auf Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall gerichtetes Klage- und Berufungsverfahren (S 16 U 235/05, Sozialgericht - SG - Düsseldorf/L 17 U 107/08, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -) blieb erfolglos, nachdem das LSG NRW mit Urteil vom 01.10.2008 das zusprechende Urteil des SG Düsseldorf vom 08.04.2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen hatte und die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.01.2009 als unzulässig verworfen (B 2 U 309/08 B, BSG) wurde.

    Das SG hat auf das Urteil des LSG NRW vom 01.10.2008 (L 17 U 107/08, LSG NRW) Bezug genommen und ergänzend darauf hingewiesen, dass auch unter Beachtung der Aussagen der Zeugen Q1 und B1 keine neuen Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Kläger in der Wohnung der FT einen eigenen häuslichen Bereich gehabt habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten sowie der Vorprozessakten (L 17 U 107/08, LSG NRW; L 15 U 477/11, LSG NRW) Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2034/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Faktisch kommt ein solcher mittelbarer Bezug allein bei Arztbesuchen zur Aufrechterhaltung der für die versicherte Tätigkeit benötigten körperlichen und/oder seelischen Leistungsfähigkeit in Betracht (zu weitgehend jedenfalls LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2034/14 -, juris Rn 43, das eine mittelbar betriebsdienliche Pflege einer Versicherten durch ihre Eltern während ihrer Aufenthalte am Wochenende in der Wohnung der Eltern annimmt).

    Halten sich Wegstrecke und Fahrzeit noch im Rahmen der üblicherweise von Pendlern zurückgelegten Wegstrecken, ist in einem solchen Fall Versicherungsschutz zu bejahen (ähnlich LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.12.2014 - L 2 U 87/14 -, juris Rn 49; in der Sache auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.10.1997 - L 10 U 851/97 - s auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2034/14, juris Rn 43, das davon ausgeht, dass bei regelmäßigen Aufenthalten einer Versicherten am Wochenende bei ihren Eltern deren Wohnung funktional an die Stelle des sonst üblichen häuslichen Aufenthaltsorts der Versicherten am Wohnort tritt).

  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Diese Forderung hat es damit begründet, dass andernfalls die Prägung des Weges durch den Zweck der Tätigkeit am dritten Ort so überwiegen würde, dass der innere Zu-sammenhang mit der Betriebstätigkeit entfiele (BSG, Urteil vom 11.10.1973 - 2 RU 1/73 -, juris Rn 17; BSG Urteil vom 24.01.1992 - 2 RU 30/91 -, juris Rn 25).

    Während das BSG für die Prüfung des inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit zunächst eher auf den Vergleich beider Wegstrecken abgestellt hat (s etwa BSG Urteil vom 11.10.1973 - 2 RU 1/73 -, juris Rn 10), hat es in seiner weiteren Rechtsprechung betont, dass die Länge des Weges zwar zu berücksichtigen sei, jedoch eine Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Ort der Tätigkeit zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Kriterium sei.

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Im Urteil vom 27.07.1989 (2 RU 10/89) hat das BSG daher ausdrücklich im Falle einer ganz in der Nähe der Betriebsstätte wohnenden Versicherten den Umstand, dass der vom dritten Ort zurückgelegte Weg das Dreißigfache der üblichen Wegstrecke betrug, für unerheblich bezeichnet und es als maßgeblich erachtet, ob der längere Weg nach den herrschenden Verkehrsverhältnissen für einen Autofahrer als ungewöhnlich lang einzu-schätzen sei (juris Rn 21).

    Hingegen ist - entsprechend den vom BSG im Urteil vom 27.07.1989, 2 RU 10/89 herangezogenen Kriterien (juris Rn 21) - bei Wegstrecken, die sich noch in dem Bereich bewegen, die üblicherweise Versicherte zum Erreichen der Arbeitsstätte zurücklegen, grundsätzlich Versicherungsschutz zu bejahen, wobei nach den tatsächlichen gesellschaftlichen Lebensumständen und der heute von Arbeitnehmern verlangten Mobilität ein eher großzügiger Maßstab anzulegen ist (Ziegler, aaO, Rn 222; nicht eindeutig Keller, aaO, der zwar einerseits einen großzügigen Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Wegstreckendifferenz befürwortet, andererseits aber eine Verlängerung der Wegstrecke um 50 km als versicherungsunschädlich ablehnt).

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Weg zur Arbeitsstätte wesentlich von dem Vorhaben geprägt ist, die versicherte Tätigkeit dort aufzunehmen (BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 31/93 -, juris Rn 18; Wagner in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 8 Rn 189).

    Da er aber ganz überwiegend den Weg zur Arbeit von einem anderen Ort als seinem häuslichen Bereich angetreten hatte, könnten beide Ausgangspunkte einem erweiterten häuslichen Bereich zuzurechnen sein, so dass für jeden dieser Ausgangspunkte Versicherungsschutz zu bejahen wäre (vgl BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 31/93 -).

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Wenn aber ein Arztbesuch allein dem privaten, nicht versicherten Bereich zuzurechnen ist (so zuletzt wieder BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R -, juris Rn 21), erscheint es gekünstelt, auf der anderen Seite darin ein für das Zurücklegen der Wegstrecke relevantes Motiv zu sehen, das geeignet sei, einen inneren Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit herzustellen.
  • LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16

    Versicherungsschutz bei erweitertem häuslichen Bereich für Weg zur Arbeit von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    In einem solchen Fall handelt es sich bei beiden Wegstrecken um die "üblichen" Wege zur Arbeit, für die daher grundsätzlich der wesentliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu bejahen ist (für die Annahme eines erweiterten häuslichen Bereichs in einer vergleichbaren Konstellation: LSG Baden Württemberg, Urteil vom 16.10.1997- L 10 U 85/97 - zustimmend Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, § 8 Rn 209; s auch Bayerisches LSG, Urteil vom 08.03.2017 - L 2 U 26/16 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - L 2 U 87/14

    Wegeunfall - ständige Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse - sog.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17
    Halten sich Wegstrecke und Fahrzeit noch im Rahmen der üblicherweise von Pendlern zurückgelegten Wegstrecken, ist in einem solchen Fall Versicherungsschutz zu bejahen (ähnlich LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.12.2014 - L 2 U 87/14 -, juris Rn 49; in der Sache auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.10.1997 - L 10 U 851/97 - s auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2034/14, juris Rn 43, das davon ausgeht, dass bei regelmäßigen Aufenthalten einer Versicherten am Wochenende bei ihren Eltern deren Wohnung funktional an die Stelle des sonst üblichen häuslichen Aufenthaltsorts der Versicherten am Wohnort tritt).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2016 - L 6 KR 46/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt von

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.1997 - L 10 U 851/97

    Wegeunfall bei Weg vom dritten Ort

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - dritter

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 30/91

    Bemessung einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85

    Versicherungsschutz - Weg - Ärztliche Behandlung - Arbeitsaufnahme - Ort der

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 10 U 1507/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

  • BSG, 13.01.2009 - B 2 U 309/08 B
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R

    Mitteilung - Verwaltungsakt - Regelung - Außenwirkung - Rechtsansicht

  • BSG, 29.01.2019 - B 2 U 5/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - nicht vorschriftsmäßige

    Dementsprechend hat das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 13.12.2017 (L 10 U 448/17 - Juris) die Revision zum BSG zugelassen, weil die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt sei, ob ein Beschäftigter beim Zurücklegen des Weges nach dem Ort der Tätigkeit, den er von der Wohnung seiner Lebensgefährtin aus antritt, unter Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII steht, obwohl er in einer anderen Wohnung gemeldet ist, die geografisch deutlich näher am Ort der Tätigkeit liegt (Revision anhängig beim BSG unter dem Az B 2 U 2/18 R) .
  • SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
    (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.11.2022 - L 21 U 120/22 B PKH, juris, Rn. 19 ff.; a.A. wohl noch vor der deutlicheren Differenzierung zwischen Versicherungsfall- und Leistungsablehnung in der Rechtsprechung des BSG ab 2021: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.12.2017 - L 10 U 448/17, juris, Rn. 26).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Diese Fallkonstellation wird unter dem Stichwort "erweiterter häuslicher Bereich" (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994, 2 RU 31/93; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. März 2017, L 2 U 26/16; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2017, L 10 U 448/17) diskutiert und ist davon geprägt, dass der Versicherte nicht nur in einem von ihm angemieteten häuslichen Bereich mit melderechtlicher Adresse lebt, sondern sich auch regelmäßig in einem anderen Haushalt einer Person aufhält, zu der eine enge persönliche Verbindung besteht, z. B. Partner einer Liebesbeziehung, und in deren Haushalt der Versicherte integriert ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht