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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 32/04   

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https://dejure.org/2005,17875
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 32/04 (https://dejure.org/2005,17875)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.04.2005 - L 5 KR 32/04 (https://dejure.org/2005,17875)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. April 2005 - L 5 KR 32/04 (https://dejure.org/2005,17875)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 32/04
    Das gleiche gilt grundsätzlich für die Verordnungsfähigkeit eines zum Verkehr zugelassenen Arzneimittels, wenn es in einem Anwendungsgebiet zum Einsatz kommen soll, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).

    Von diesem grundsätzlichen Verbot des off-label-use von Arzneimitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 31 Nr. 8) nur in eng begrenzten Fällen Ausnahmen zuzulassen.

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 32/04
    Für einen Therapieversuch besteht jedoch keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (BSGE 86, 54).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 32/04
    Ebensowenig fällt die wissenschaftliche Erforschung von Arzneimitteln in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. BT-Drucksache 11/2237, 157; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2004 - L 5 KR 84/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 32/04
    Auch bei unterstellter Besserung bzw. Stabilisierung des Gesundheitszustandes der Klägerin unter der Therapie mit Seroquel und Verschlechterung bei Absetzen des Medikaments lässt sich der Beweis der Wirksamkeit der Behandlung mit diesem Arzneimittel im wissenschaftlichen Sinne nicht führen (Senat, Urteil vom 12.02.2004 - L 5 KR 84/03).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 32/04
    Ebensowenig fällt die wissenschaftliche Erforschung von Arzneimitteln in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. BT-Drucksache 11/2237, 157; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4).
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