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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14 B ER   

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https://dejure.org/2016,29257
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14 B ER (https://dejure.org/2016,29257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2016 - L 8 R 221/14 B ER (https://dejure.org/2016,29257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2016 - L 8 R 221/14 B ER (https://dejure.org/2016,29257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Sozialversicherungspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Unbillige Härte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Sozialversicherungspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Unbillige Härte

  • rechtsportal.de

    SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 13.01.2011 - 32715/06

    Kübler ./. Deutschland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ist auf den einstweiligen Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide im Betriebsprüfungsverfahren nicht anwendbar, weil mit der Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht - auch nicht zeitweise - über das Bestehen des in Streit stehenden Anspruchs befunden wird (vgl. zu diesem Kriterium EGMR Große Kammer, Urteil v. 15.10.2009, 17056/06; Grabenwarter/Pabel, in: EMRK/GG-Konkordanzkommentar, 2013, Kap. 14 Rdnr. 17) und sich diese Entscheidung auch nicht unmittelbar auf den Verlauf der Verhandlung der Hauptsache auswirkt (vgl. EGMR 5. Sektion, Urteil v. 13.1.2011, 32715/06, NJW 3703 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 8 R 287/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senat, Beschluss v. 13.7.2011, L 8 R 287/11 B ER, juris).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Dem Arbeitnehmer können Rechte gegen den Hauptarbeitgeber zustehen, wenn die Einschaltung des Mittelsmannes rechtsmissbräuchlich ist (BAG, Urteil v. 24.6.2004, 2 AZR 208/03, EzBAT § 53 BAT Betriebsübergang Nr. 8 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Senat, Beschluss v. 7.1.2011, L 8 R 864/10 B ER, NZS 2011, 906 [907 f.]; Beschluss v. 27.6.2013, L 8 R 114/13 B ER, ASR 2014, 26 ff.).
  • EGMR, 15.10.2009 - 17056/06

    MICALLEF v. MALTA

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ist auf den einstweiligen Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide im Betriebsprüfungsverfahren nicht anwendbar, weil mit der Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht - auch nicht zeitweise - über das Bestehen des in Streit stehenden Anspruchs befunden wird (vgl. zu diesem Kriterium EGMR Große Kammer, Urteil v. 15.10.2009, 17056/06; Grabenwarter/Pabel, in: EMRK/GG-Konkordanzkommentar, 2013, Kap. 14 Rdnr. 17) und sich diese Entscheidung auch nicht unmittelbar auf den Verlauf der Verhandlung der Hauptsache auswirkt (vgl. EGMR 5. Sektion, Urteil v. 13.1.2011, 32715/06, NJW 3703 ff.).
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    a) Arbeitgeber und damit Beitragsschuldner gemäß § 28e Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) ist, wem der Anspruch auf die vom Beschäftigten nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitsleistung zusteht und wer dem Beschäftigten dafür als Gegenleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist (BSG, Urteil v. 27.7.2011, B 12 KR 10/09 R, SozR 4-2400 § 28e Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Im Hinblick auf die mit der Beitragsnachforderung verbundenen berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft sowie der einzelnen Versicherten kann vielmehr gerade bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Beitragsschuldners eine alsbaldige Beitreibung geboten sein (vgl. bereits Senat, Beschluss v. 21.2.2012, L 8 R 1047/11 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - L 8 R 595/15

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Wie der Senat bereits entschieden hat, darf sie in diesem Zusammenhang auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X auch Unterlagen der Finanzbehörden, namentlich des Hauptzollamtes (HZA), beiziehen und auswerten (Senat, Beschluss v. 24.11.2015, L 8 R 595/15 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - L 8 R 114/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Senat, Beschluss v. 7.1.2011, L 8 R 864/10 B ER, NZS 2011, 906 [907 f.]; Beschluss v. 27.6.2013, L 8 R 114/13 B ER, ASR 2014, 26 ff.).
  • LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18

    Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

    Eine unbillige Härte wird weiter angenommen, wenn das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebs zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber nicht weiter gefährdet wäre (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 12.02.2018, L 9 KR 496/17 B ER, Rdn. 149 zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2016, L 8 R 221/14 B ER, Rdn. 13 zitiert nach juris).
  • SG Münster, 21.12.2017 - S 17 R 425/16

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen einen

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. zu Vorstehendem insgesamt nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.9.2016 - L 8 R 221/14 B ER - juris Rn. 2, vom 11.5.2015 - L 8 R 106/15 B ER - juris Rn. 78, vom 23.12.2013 - L 8 R 499/13 B ER - juris Rn. 31f. sowie vom 27.6.2013 - L 8 R 114/13 B ER - juris Rn. 8).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es der Bei-tragsschuldnerin gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insol-venz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetz-barkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.7.2011 - L 8 R 287/11 B ER - juris Rn. 18; vgl. insgesamt hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Be-schluss vom 14.9.2016 - L 8 R 221/14 B ER - juris Rn. 13).

  • SG Münster, 28.06.2018 - S 23 R 506/17
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. zu Vorstehendem insgesamt nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.9.2016 - L 8 R 221/14 B ER - juris Rn. 2, vom 11.5.2015 - L 8 R 106/15 B ER - juris Rn. 78, vom 23.12.2013 - L 8 R 499/13 B ER - juris Rn. 31f. sowie vom 27.6.2013 - L 8 R 114/13 B ER - juris Rn. 8).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es der Beitragsschuldnerin gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.7.2011 - L 8 R 287/11 B ER - juris Rn. 18; vgl. insgesamt hierzu nur LSG Nord-rhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.9.2016 - L 8 R 221/14 B ER - juris Rn. 13 sowie vom 8.4.2014 - L 8 R 737/13 B ER - juris Rn. 60).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2016 - L 8 R 853/16

    Sozialversicherungsbeitragsforderung; Zahlungsaufforderung; Unzumutbare Härte

    Einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bedarf es dafür nicht (Senat, Beschluss v. 14.9.2016, L 8 R 221/14 B ER).
  • SG Münster, 28.08.2018 - S 24 BA 51/18
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es der Beitragsschuldnerin gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2011, Az.: L 8 R 287/11 B ER, juris Rn. 18; vgl. insgesamt hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2016, Az.: L 8 R 221/14 B ER, juris, Rn. 13).
  • SG Dortmund, 15.02.2022 - S 89 BA 57/21
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2016, Az. L 8 R 221/14 B ER -, Rn. 2, juris).
  • SG Detmold, 11.06.2021 - S 21 BA 9/21
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2016, - L 8 R 221/14 B ER -, Rn. 2, zitiert nach juris).
  • SG Münster, 29.12.2018 - S 23 BA 124/18
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eil-entscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Sep-tember 2016 - L 8 R 221/14 B ER -, Rn. 2, juris m.w.N.).
  • SG Münster, 20.11.2020 - S 23 BA 96/20
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2016 - L 8 R 221/14 B ER -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • SG Dortmund, 22.11.2021 - S 89 BA 2/21
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2016 - L 8 R 221/14 B ER -, Rn. 2, juris).
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