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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17   

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https://dejure.org/2017,42270
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17 (https://dejure.org/2017,42270)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2017 - L 19 AS 360/17 (https://dejure.org/2017,42270)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 (https://dejure.org/2017,42270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld II; Antragserfordernis; Antragstellung per E-Mail; Keine Unterschrift erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II; Antragserfordernis; Antragstellung per E-Mail; Keine Unterschrift erforderlich

  • rechtsportal.de

    Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Mit der Willenserklärung des Antragstellenden muss lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass Leistungen vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden (BSG, Urteile vom 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R -, vom 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R vom 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R und vom 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R).Mit seiner E-Mail hat der Kläger hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er für sich und seine Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts begehrt.

    Denn einem Antrag nach § 37 SGB II kommt eine "Türöffnerfunktion" zu (BSG, Urteil vom 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R) und die Anforderungen an die Antragstellung sind vom Prinzip des leichten Zugangs geprägt (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I; Gagel/Striebinger SGB II § 37 Rn. 46).

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Zustimmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Mit der Willenserklärung des Antragstellenden muss lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass Leistungen vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden (BSG, Urteile vom 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R -, vom 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R vom 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R und vom 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R).Mit seiner E-Mail hat der Kläger hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er für sich und seine Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts begehrt.

    Nach Auffassung des Senats gilt dies auch für einen Antrag nach § 37 SGB II und zwar unabhängig davon, ob dieser im Hinblick auf die Regelung des § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II nunmehr als fristgebundener Antrag zu werten ist (ablehnend für § 37 Abs. 1 SGB II a.F.: BSG, Urteil vom 16.05.2015 - B 4 AS 166/11 R - m.w.N., wonach § 37 SGB II keine gesetzliche Frist setzt, sondern lediglich das Verhältnis zwischen Antragstellung und Leistungsbeginn regelt. Die Antragstellung selbst sei nicht an eine Frist gebunden und der Ausschluss der Leistungsgewährung vor dem Tag der Antragstellung stelle keine der Wiedereinsetzung nach § 27 Abs. 1 SGB X zugängliche materiell - rechtliche Ausschlussfrist dar).

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Denn auch bei einem o.k.-Vermerk auf dem Sendebericht beim Telefax-Versand kann sich der Empfänger nicht auf bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; vielmehr muss er sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast näher dazu äußern, welches Empfangsgerät er betreibt, ob die Verbindung in dessen Speicher aufgezeichnet wurde, ob er ein Empfangsjournal führt und dies gegebenenfalls vorlegen usw. (BGH, Urteil vom 19.02.2014 - IV ZR 163/13).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 R 12/14 R

    Anfrageverfahren - Widerruf der Zustimmungserklärung nach § 7a Abs 6 S 1 Nr 1 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Da das Sozialgesetzbuch keine eigene Regelung über das Wirksamwerden von Willenserklärungen im Bereich des öffentlichen Rechts enthält, sind die Vorschriften des BGB für die Beurteilung der Wirksamkeit solcher Willenserklärungen entsprechend heranzuziehen, dies allerdings mit Modifikationen, die der Eigenart des Sozialrechts gerecht werden müssen (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 R 12/14 R - m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12

    Prozesskostenhilfe - Bewerber - Diskriminierung - Erfolgsaussicht - Zugang einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Diese Informationen sichert der Sendebericht nicht und mangels vorhandener Erfahrungssätze zur Sicherheit und Verlässlichkeit der Datenübertragung erlaubt die Vorlage eines Sendeberichts dann auch nicht die Annahme eines Anscheinsbeweises (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2017- IX Zb 73/16 - m.w.N. zum (nicht erbrachten) Anscheinsbeweis für eine öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12; BKartA C 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 03.02.2014 - VK 2-1/14).
  • VK Bund, 03.02.2014 - VK 2-01/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Diese Informationen sichert der Sendebericht nicht und mangels vorhandener Erfahrungssätze zur Sicherheit und Verlässlichkeit der Datenübertragung erlaubt die Vorlage eines Sendeberichts dann auch nicht die Annahme eines Anscheinsbeweises (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2017- IX Zb 73/16 - m.w.N. zum (nicht erbrachten) Anscheinsbeweis für eine öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12; BKartA C 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 03.02.2014 - VK 2-1/14).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Mit der Willenserklärung des Antragstellenden muss lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass Leistungen vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden (BSG, Urteile vom 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R -, vom 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R vom 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R und vom 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R).Mit seiner E-Mail hat der Kläger hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er für sich und seine Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts begehrt.
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Demjenigen, der eine materiell -rechtliche Frist gegenüber einer Behörde zu wahren hat, muss gestattet sein, diese Frist voll auszuschöpfen, wenn es für den Empfänger der fristgebunden Erklärung nicht erforderlich ist, dass er sofort Kenntnis von ihrem Inhalt erlangt (BSG, Urteil vom 01.02.1979 - 12 RK 33/77).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 84/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    Hingegen besitze das Sendeprotokoll keinen Aussagewert für die geglückte Übermittlung der Daten und das Ausbleiben von Störungen mangels einer Feststellung oder gesicherten gerichtsbekannten Erkenntnis dazu, wie oft Übertragungen an Leistungsstörungen und Defekten der verwendeten Geräte, Bedienungsfehlern oder ähnlichem scheitern und gleichwohl ein o.k.-Vermerk ausgedruckt wird (BGH, Urteil vom 06.06.2017- IX Zb 73/16 m.w.N.; siehe auch BSG, Beschluss vom 20.10.2009 - B 5 R 84/09 B).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 19 AS 360/17
    3) Der Kläger trägt die Beweislast für den Zugang des Antrags, d. h. der abrufbaren Speicherung der E-Mail im elektronischen Postfach (E-Mail Server) des Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R; Aubel, a.a.O., § 37, Rn. 31).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 12 AS 2077/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    In einem vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) entschiedenen Fall (L 19 AS 360/17), habe die BA als Zustellgehilfin des Beklagten mitgeteilt, den Eingang einer E-Mail auf ihrem Server innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten noch feststellen zu können.

    Die Ausführungen zur sekundären Beweislast des 19. Senates im Verfahren L 19 AS 360/17 beruhten insofern möglicherweise auf zu undifferenzierten tatsächlichen Annahmen.

    Der Senat hat die im Verfahren beim LSG NRW zum Az. L 19 AS 360/17 eingeholte Stellungnahme der BA vom 07.07.2017 beigezogen.

    Dem seitens des Senates im Verfahren erteilten Hinweis entsprechend ist mit der Rechtsprechung des 19. Senates des LSG NRW mit Urteil vom 14.09.2017 (L 19 AS 360/17, juris), die das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 11.07.2019 (B 14 AS 51/18 R, juris) bestätigt hat, nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast auch von einem Zugang der E-Mail der Klägerin vom 31.08.2016 beim Beklagten am selben Tage auszugehen.

    Entscheidend für den Leistungsanspruch im Antragsmonat ist danach ausschließlich, dass in dem betreffenden Monat überhaupt ein entsprechender Antrag in den Macht- oder Willensbereich eines Jobcenters gelangt ist (BSG Urteil vom 11.07.2019, B 14 AS 51/18 R, juris Rn. 28; LSG NRW Urteil vom 14.09.2017, L 19 AS 360/17, juris Rn. 30-42).

    Der Empfänger einer elektronischen Willenserklärung hat deshalb zur Widerlegung der indizierenden Wirkung des Sendeberichts nachvollziehbar darzulegen, warum eine Speicherung der an ihn abgesandten elektronischen Willenserklärung in seiner Empfangseinrichtung nicht erfolgt ist bzw. aus welchen Gründen er dies nicht darlegen kann (LSG NRW Urteil vom 14.09.2017, L 19 AS 360/17, juris Rn. 44 - 51).

  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
    vgl. zur (Anscheins-)Beweisfunktion einer Lesebestätigung: BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13 -, juris Rn. 11 m.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2020 - 3 U 1895/19 -, juris Rn. 6; OLG A., Urteil vom 05. Dezember 2006 - 3 U 167/05 -, juris Rn. 5, LSG NRW, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 -, juris Rn. 46; Arnold, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 130 Rn. 33; Einsele, in: MüKoBGB, 9. Auflage 2021, § 130 Rn. 47; Gomille, in BeckOGK, BGB § 130 Rn. 135 (Stand: 01. September 2022).

    Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre - so LSG NRW, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 -, juris Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27. April 2018, - 12 C 214/17 -, juris; Arnold, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 130 Rn. 33; Eisele, in: MüKoBGB, 9. Auflage 2021, § 130 Rn. 47; Singer/Benedict, in: Staudinger, BGB, 2021, § 130 Rn. 110 -, kann offenbleiben, denn auch über diese verfügt das beklagte Land nicht.

  • LSG Hessen, 13.12.2023 - L 6 AS 305/23

    AS

    Aus diesem Grund ist eine Antragstellung auch per E-Mail möglich (BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 51/18 R -, Rn. 16 m.w.N., juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 -, juris).

    Soweit der Kläger sich hinsichtlich der Rückwirkung auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. September 2017 (Az.: L 19 AS 360/17) und die daran anschließende Revisionsentscheidung des BSG vom 11. Juli 2019 (B 14 AS 51/18 R) beruft, kann mit diesen ein Anspruch nicht begründet werden.

    Vielmehr stellen beiden klar, dass der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37 SGB II an keine Form gebunden ist und er deshalb mündlich, fernmündlich und per Email ohne eigenhändige Unterschrift gestellt werden kann (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 - BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 51/18 R, juris), was - wie bereits ausgeführt - im Fall des Klägers unproblematisch ist.

  • SG Darmstadt, 21.06.2023 - S 1 AS 731/21
    Aus diesem Grund ist eine Antragstellung auch per E-Mail möglich (BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 51/18 R -, Rn. 16 m.w.N., juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 -, juris). .

    Soweit der Kläger sich hinsichtlich der Rückwirkung auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. September 2017 (Az.: L 19 AS 360/17) und die daran anschließende Revisionsentscheidung des BSG vom 11. Juli 2019 (B 14 AS 51/18 R) beruft, kann mit diesen ein Anspruch nicht begründet werden.

    Vielmehr stellen beiden klar, dass der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37 SGB II an keine Form gebunden ist und er deshalb mündlich, fernmündlich und per Email ohne eigenhändige Unterschrift gestellt werden kann (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 - BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 51/18 R, juris), was - wie bereits ausgeführt - im Fall des Klägers unproblematisch ist. .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1706/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Nur in dem Falle, dass einer sekundären Darlegungslast entsprochen werden kann, ist es wieder Sache des Anspruchstellers, die für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung notwendigen Umstände darzulegen und nachzuweisen (vgl. BGH Urteil vom 27.07.2017, I ZR 68/16, Rn. 13 m.w.N., juris; vgl. auch Senatsurteil vom 08.09.2021, L 12 AS 2077/18, zur Veröffentlichung vorgesehen, und LSG NRW Urteil vom 14.09.2017, L 19 AS 360/17, Rn. 51, juris).
  • LSG Sachsen, 12.10.2023 - L 3 AS 1050/19

    Abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung; behauptete

    Es kann dahinstehen, ob in diesem Fall die zu dem Sendevermerk bei Faxgeräten entwickelte Rechtsprechung, dass der Empfänger bei Vorlage eines sogenannten "OK-Vermerks" nachweisen muss, dass das Eingangsjournal keinen entsprechenden Eingang aufweist, zu übertragen ist (vgl. hierzu Reichold, a. a. O., Rdnr. 64 f.) oder eine Beweislastumkehr wegen Beweisvereitlung zu prüfen ist (vgl. hierzu LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 - ZFSH/SGB 2018, 52 ff. = juris Rdnr.38).
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