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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER   

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https://dejure.org/2003,4073
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER (https://dejure.org/2003,4073)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER (https://dejure.org/2003,4073)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - L 10 B 22/02 KA ER (https://dejure.org/2003,4073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei Honorarrückforderungsbescheiden?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umstrittene Urteile - Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei Honorarrückforderungsbescheiden?

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Dies schließt die nachgehende Aufhebung bzw. Änderung und sich daraus ergebende Rückforderungen bereits gezahlter Leistungen ein (BSG vom 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R - und vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).

    Denn Honorarbescheide haben zunächst einen vorläufigen Charakter (BSG vom 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R - und BSG vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R

    Rücknahme einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch die Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Denn Honorarbescheide haben zunächst einen vorläufigen Charakter (BSG vom 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R - und BSG vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 13 B 2329/84

    Sperrung; Fernmeldeanschluß; Telefonanschluß; Post; Ermessen; Konkurs;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Die Antragsgegnerin verweist zu Recht darauf, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung letztlich dazu führen kann, dass sie ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen kann (zu fiskalischen Interessen vgl. auch OVG NRW in NJW 1986, 446).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Gerichte sind zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dann berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es die Regelung der Rechtsprechung überlassen wollte oder das Schweigen auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG vom 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 04.09.2002 - L 10 B 2/02 KA ER - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 10 B 2/02

    Zulässigkeit der Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes in Zulassungssachen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Gerichte sind zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dann berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es die Regelung der Rechtsprechung überlassen wollte oder das Schweigen auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG vom 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 04.09.2002 - L 10 B 2/02 KA ER - ).
  • LSG Niedersachsen, 24.10.1996 - L 5 Ka 51/96

    Krankenversicherung; Einstweilige Anordnung; Honorar; Vertragsarzt; Beschwerde;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Nach alter Rechtslage hatte weder der Widerspruch gegen einen Honorarbescheid (vgl. LSG Niedersachsen vom 24.10.1996 - L 5 Ka 51/96 -) noch gegen einen Bescheid über die Rückforderung vertragsärztlicher Honorare aufschiebende Wirkung nach § 86 Abs. 2 SGG a.F. (LSG Berlin vom 30.03.1998 - L 7 Ka-SE 12/98 - vgl. auch Meyer-Ladewig, SGG. 6. Auflage 1998, § 97 Rdn. 5a m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1996 - L 11 Ka 132/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Auch dies deutet darauf hin, dass die Grundregel des § 86 a Abs. 1 SGG nur in den ausdrücklichen genannten Fällen ausgeschlossen sein soll (so auch Kuhlen in NJW 2002, 3155 f.) zumal Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind (LSG NRW vom 20.03.1996 - L 11 Ka 132/95 -).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Dies schließt die nachgehende Aufhebung bzw. Änderung und sich daraus ergebende Rückforderungen bereits gezahlter Leistungen ein (BSG vom 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R - und vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02
    Dabei handelt es sich der Sache nach um sachlich-rechnerische Berichtigungen (vgl. BSG NJW 2001, 2822).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03

    Aufschiebende Wirkung von Klagen eines Arztes gegen Rückforderungen nach

    Indessen hat der Senat bereits entschieden, dass auch Rückforderungsbescheide infolge einer Plausibilitätsprüfung der Ausnahmeregelung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V zuzurechnen sind, mithin der hiergegen gerichtete Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet (Beschluss vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER -).

    Im Rahmen des § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG entscheidet das Gericht nach Ermessen aufgrund einer Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen (Senatsbeschluß vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 86 b Rdn. 12; Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 1. Auflage, 2002, § 21 Rdn. 114; Düring in Berliner Kommentare, SGG, 1. Auflage, 2003, § 86 b Rdn. 6).

    Schließlich sind die vom Gesetz verfolgten Ziele einzubeziehen und mit den Interessen des Betroffenen abzuwägen (Senatsbeschluß vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - vgl. Meyer-Ladewig aaO § 86 a Rdn. 20).

    Dabei ist von der gesetzgeberische Grundentscheidung auszugehen, bei Honorarstreitigkeiten die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auszuschließen und damit der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes ein gesteigertes öffentliches Interesse beizumessen (Senatsbeschluß vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - und vom 11.02.2003 - L 10 B 11/02 KA - ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13
    Aufhebungsbescheide sind dem zuzurechnen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER -).

    Der Widerspruch gegen einen Honorarrückforderungsbescheid hat gleichermaßen keine aufschiebende Wirkung (Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 7/09 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Bescheide über die Honorarfestsetzung sind neben der vorläufigen und endgültigen Honorarfestsetzung auch die sachlich-rechnerische Richtigstellung und die hierauf fußende Honorarrückforderung einschließlich der Verrechnung solcher Forderungen mit dem Honoraranspruch (vgl. hierzu bereits LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2003, 115 ff.; Einzelheiten bei Steinhilper, MedR 2003, 433, 434).
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