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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13 (https://dejure.org/2017,28481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.02.2017 - L 8 R 86/13 (https://dejure.org/2017,28481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - L 8 R 86/13 (https://dejure.org/2017,28481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Statusfeststellungsverfahren; Tageweise ausgeübte Tätigkeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Statusfeststellungsverfahren; Tageweise ausgeübte Tätigkeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (36)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25; Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28; Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 26; jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Urteil v. 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24).

    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Urteil v. 29.7.2015, a.a.O.).

    Vielmehr kann die Weisungsgebundenheit - namentlich bei einer Tätigkeit höherwertiger Art, wie sie im vorliegenden Fall zu beurteilen ist - auch zu einer "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein" (BSG, Urteil v. 29.6.2016, B 12 R 5/14 R, USK 2016-48; Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbstständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens einer derartigen dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstchancen eingesetzt werden können (BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.).

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Eine Einigung zugunsten einer übergeordneten Leistungspflicht des Beigeladenen zu 1) und damit korrespondierend auf ein allgemeines Heranziehungsrecht der Klägerin (hierzu BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 12 R 13/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19) fehlt der Vereinbarung indessen.

    (2) Schließlich lässt sich weder aus den im VfM getroffenen Regelungen noch aus ihrer vereinbarungsgemäßen tatsächlichen Umsetzung schließen, dass zwischen den vom Senat festgestellten konkreten Einsatztagen des Beigeladenen zu 1) eine Verpflichtung zu einer Rufbereitschaft bestehen sollte, kraft derer die Klägerin innerhalb einer vereinbarten Dienstzeit über die Erbringung von Arbeitsleistungen des Beigeladenen zu 1) nach konkretem Arbeitsanfall hätte bestimmen dürfen (Senat, Urteil v. 17.12.2014, L 8 R 463/11; BSG, Urteil v. 20.3.2013, a.a.O.).

    Der Umstand, dass er als Auftragnehmer seine Entschließungsfreiheit stets aufs Neue betätigen konnte, einen weiteren Auftrag anzunehmen und damit eine weitere Vertragsbeziehung zu begründen oder nicht, lässt (zwingende) Schlüsse weder zugunsten einer abhängigen Beschäftigung noch zugunsten einer selbständigen Tätigkeit zu (BSG, Urteil v. 20.3.2013, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.10.2014, L 2 R 5/14, juris; Senat, Urteil v. 30.9.2015, L 8 R 584/11).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Überdies treffe der Bescheid rechtswidrig lediglich eine Feststellung zum Element der Beschäftigung (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R).

    Zur Begründung verwies die Beklagte auf Entscheidungen des BSG vom 11.3.2009 (B 12 R 11/07 R) sowie vom 4.6.2009 (B 12 R 6/08 R).

    bb) Die Beklagte hat der Statusbeurteilung in der nunmehr gültigen Fassung des Bescheides vom 15.2.2017 zutreffend Einzelaufträge des Beigeladenen zu 1) zugrunde gelegt (zur Maßgeblichkeit der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden konkreten Rechtsbeziehung bei der Feststellung von Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV vgl. BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2; Urteil v. 4.6.2009, B 12 KR 31/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 3; Urteil v. 28.9.2011, B 12 R 17/09 R; Urteil v. 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R, juris).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    bb) Die Beklagte hat der Statusbeurteilung in der nunmehr gültigen Fassung des Bescheides vom 15.2.2017 zutreffend Einzelaufträge des Beigeladenen zu 1) zugrunde gelegt (zur Maßgeblichkeit der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden konkreten Rechtsbeziehung bei der Feststellung von Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV vgl. BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2; Urteil v. 4.6.2009, B 12 KR 31/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 3; Urteil v. 28.9.2011, B 12 R 17/09 R; Urteil v. 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R, juris).

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. BSG, Urteil v. 28.5.2008, a.a.O.; BSG, Urteil v. 28.9.2011, a.a.O.).

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 23/81

    Unständige kurzfristige Beschäftigungen - Im voraus vereinbarte Arbeitseinsätze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Ob dieses der Fall ist, muss prognostisch im Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme bestimmt werden (Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 27 Rdnr. 28 unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 16.2.1983, 12 RK 23/81 zu § 441 RVO).

    Eine unständige Beschäftigung in diesem Sinne liegt aber dann nicht vor, wenn sich die einzelnen Beschäftigungen vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen (z.B. Arbeitseinsätze von sog. Ultimo-Kräften der Sparkasse, BSG, Urteil v. 28.4.1982, 12 RK 1/80, ">168%20RVO%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 168 RVO Nr. 6) oder wenn sog. Kettenverträge zur Umgehung einer ständigen Beschäftigung geschlossen werden (BSG, Urteil v. 16.2.1983, 12 RK 23/81).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Ist der Auftragnehmer nach den tatsächlichen Umstanden nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dieses regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis; allein die Möglichkeit der Leistungserbringung durch Dritte schließt ein Arbeitsverhältnis allerdings insbesondere dann nicht aus, wenn die persönliche Leistungserbringung durch einen Dritten nur einen seltenen Ausnahmefall darstellt und das Gesamtbild der Tätigkeit nicht nennenswert ändert (BAG, Urteil v. 4.12.2002, 5 AZR 667/01, juris, Rdnr. 61).

    (2) Zudem konnte der Senat nicht feststellen, dass der Beigeladene zu 1) von dieser formal eingeräumten Delegationsbefugnis in einem Umfang Gebrauch gemacht hätte, dass die Delegationsbefugnis das Gesamtbild der Tätigkeit geprägt hat (zu diesem Maßstab BAG, Urteil v. 4.12.2001, 5 AZR 667/01).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Urteil v. 29.7.2015, a.a.O.).

    Vielmehr kann die Weisungsgebundenheit - namentlich bei einer Tätigkeit höherwertiger Art, wie sie im vorliegenden Fall zu beurteilen ist - auch zu einer "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert sein" (BSG, Urteil v. 29.6.2016, B 12 R 5/14 R, USK 2016-48; Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25; Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28; Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 26; jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Ansonsten unterliegt der sozialversicherungsrechtliche Status keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Urteil v. 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24).

    Auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 24.3.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29; Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.; Urteil v. 29.7.2015, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13
    Soweit sich die Beklagte hingegen auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 17.4.2013 (L 5 R 3755/11) berufe, überzeuge dieses Urteil in mehrfacher Hinsicht nicht.

    Das LSG Baden-Württemberg habe in seiner Entscheidung vom 17.4.2013 (L 5 R 3755/11) überzeugend dargelegt, dass eine Klinik im Rahmen der Erfüllung des Versorgungsauftrages ärztliches Personal nur in einem Angestelltenverhältnis beschäftigen und nur unter dieser Voraussetzung ihre Leistung gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen dürfe.

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 8 R 584/11
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 R 3/14 R

    Sozialversicherung - Antrag auf Statusfeststellung - Beginn der aufgeschobenen

  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 Sa 583/15

    Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 8 R 517/14

    Begründung der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung (hier:

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 1052/12

    Prüfung der Sozialversicherungspflicht im Hinblick auf eine Tätigkeit als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 5/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Busunternehmens zu

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 1/80

    Versicherungsrechtliche Beurteilung sogenannter Ultimo-Aushilfen

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 47/87

    Vorstandsmitglieder - Eingetragene Genossenschaft - Versicherungspflicht

  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 173/10

    Berücksichtigungsfähigkeit der durch einen Arzt für Neurochirurgie im Wege einer

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 16 Sa 1213/12

    Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus; Keine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 822/14

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach

    Größere Spielräume, die auch abhängig Beschäftigten aufgrund der Natur ihrer Tätigkeit zustehen, können dabei nicht als maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung herangezogen werden (BSG, Urteil v. 25.4.2012, a.a.O.; Senat, Urteil v. 15.2.2017, L 8 R 86/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14

    Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus

    Größere Spielräume, die auch abhängig Beschäftigten aufgrund der Natur ihrer Tätigkeit zustehen, können dabei nicht als maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung herangezogen werden (BSG, Urteil v. 25.4.2012, a.a.O.; Senat, Urteil v. 15.2.2017, L 8 R 86/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 8 R 934/16

    Social Media-Tätigkeit kann sozialversicherungsfrei sein

    Größere Spielräume, die auch abhängig Beschäftigten aufgrund der Natur ihrer Tätigkeit zustehen, können dabei nicht als maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung herangezogen werden (BSG, Urteil v. 25.4.2012, a.a.O.; Senat, Urteil v. 15.2.2017, L 8 R 86/13, juris).
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