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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 - L 14 RA 32/99 |
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Rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit; Unterbrechung der versicherten Beschäftigung; Anrechnungszeiten als Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einem deutschen Arbeitsamt als Arbeitsuchende gemeldet waren und Ansprüche ...
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 18.12.1998 - S 11 RA 2/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1999 - L 14 RA 32/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 - L 14 RA 32/99
- BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95
Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 - L 14 RA 32/99
Die Klägerin könne sich nicht auf das Urteil des BSG vom 13.08.1996 - 8 RKn 30/95 - stützen, in dem bei einem Bezieher von Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ein Auslandsaufenthalt als unschädlich angesehen worden sei.Als derartige Überbrückungstatbestände hat das Bundessozialgericht nicht nur Zeiten gewertet, in denen der Versicherte durch diese Tatbestände wegen eines von ihm nicht zu vertretenden Arbeitsschicksals an der Leistung weiterer Pflichtbeiträge gehindert war, wie beispielsweise bei einem gescheiterten Selbsthilfeversuch eines Arbeitslosen, ohne Meldung beim Arbeitsamt Arbeit zu finden (…vgl. BSG a.a.O.), sondern auch darüberhinausgehende Zeiten beschränkter Verfügbarkeit zwischen dem Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und einer Anrechnungszeit (Auslandsaufenthalt eines Beziehers von Knappschaftsausgleichsleistung nach Vollendung des 58. Lebensjahres, dessen Lage mit der eines Nichtleistungsbeziehers im Anschluß an eine Zeit des § 105 AFG vergleichbar sei (so BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95
Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 - L 14 RA 32/99
Zur Begründung hat sie ausgeführt, das Bundessozialgericht (BSG) habe durch Urteil vom 08.02.1996 - 13 RJ 19/95 entschieden, daß in der Rentenversicherung eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug auch dann in Betracht komme, wenn eine Versicherte zwar während des früheren Bezuges von Arbeitslosengeld eine Erklärung über eine eingeschränkte subjektive Verfügbarkeit nach § 105c Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgegeben habe, sich aber nach Ablehnung der an das Arbeitslosengeld anschließenden Arbeitslosenhilfe den Hinweisen des Arbeitsamtes entsprechend regelmäßig beim Arbeitsamt gemeldet habe. - BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85
Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 - L 14 RA 32/99
Liegen zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit längere zeitliche Lücken, kann der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch sogenannte Überbrückungstatbestände gewahrt werden, die insofern eine Brücke bilden, als sie noch den unmittelbaren Anschluß der Arbeitslosigkeit an die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung herstellen (vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94).