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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - L 19 B 9/09 AS   

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https://dejure.org/2009,17406
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - L 19 B 9/09 AS (https://dejure.org/2009,17406)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2009 - L 19 B 9/09 AS (https://dejure.org/2009,17406)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2009 - L 19 B 9/09 AS (https://dejure.org/2009,17406)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - L 19 B 9/09
    Zwar galt diese Bestimmung zum Zeitpunkt der ersten Ablehnungsentscheidung noch nicht, das Bundessozialgericht - BSG - hat aber klargestellt, dass freiwillige Leistungen auf Schuldverpflichtungen grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können (Urt. v. 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R - Rn 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 6 B 84/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zutreffend hat das Sozialgericht darauf verwiesen, dass die Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen des Ehemannes der Klägerin an seine Kinder aus erster Ehe nach dem eindeutigen Wortlaut des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SGB II nicht in Betracht kommt, solange diese weder tituliert noch in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegt sind (so auch LSG NRW, Beschluss vom 15.04.2009, L 19 B 9/09 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2009, L 32 AS 3/09 B ER).
  • VG Berlin, 10.12.2009 - 4 K 62.09

    Visum für Ehegattennachzug

    Selbst wenn man außer Acht lässt, dass es hier wohl keinen Unterhaltstitel gibt und nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2009 - L 19 B 9/09 AS -, zitiert nach Juris) ohne einen solchen Titel geleistete freiwillige Unterhaltszahlungen nicht vom Einkommen abzusetzen sind (wohl aber für die Prognose der Nachhaltigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel von Bedeutung sind, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. April 2009, aaO, Rn. 33; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2009 - OVG 3 B 6.07 -, Abdruck Seite 6), führte die Absetzung der vom Ehemann der Klägerin monatlich aufzubringenden Beträge für den laufenden Kindesunterhalt und die ratenweise Tilgung des Unterhaltsrückstands nicht dazu, dass das dann verbleibende Einkommen nicht zur Deckung des Unterhaltsbedarfs der Eheleute reichte.
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