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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12 (https://dejure.org/2013,12165)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2013 - L 20 AY 68/12 (https://dejure.org/2013,12165)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2013 - L 20 AY 68/12 (https://dejure.org/2013,12165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2, AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 4, AsylbLG § 3
    Grundleistungen, Analogleistungen, Widerspruchsbescheid, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 48 Monate, Vier-Jahres-Zeitraum, Rechtsmissbrauch, Integration, integrationsabschneidende Wirkung, Freiheitsstrafe, Strafvollzug, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Ein Neubeginn der Vorbezugszeit wegen Unterbrechung der Integration in die Gesellschaft der Bundesrepublik widerspreche der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG); danach gebe es bei § 2 AsylbLG gerade keine Integrationskomponente mehr (Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG löse eine zwischenzeitliche Rückkehr des Berechtigten in sein Heimatland einen neuen Leistungsfall aus (Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Dabei führt nur ein solches Verhalten zum Ausschluss von Leistungen nach § 2 AsylbLG, das unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der besonderen Situation des Ausländers sowie der Eigenheiten des AsylbLG unentschuldbar und damit sozialwidrig ist, wie z.B. die Vernichtung des Passes und die Angabe einer falschen Identität (grundlegend BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R Rn. 31 ff.).

    Denn eine solche Integrationskomponente des § 2 AsylbLG hat sich im Laufe der Gesetzeshistorie gerade verloren (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R Rn. 20 f.).

    (2) Mangels leistungsrechtlich relevanter Zäsur durch die Strafhaft des Klägers sind für einen zu Beginn des streitigen Zeitraumes (01.12.2009) bereits über mindestens 48 Monate zurückgelegten Grundleistungsbezug i.S.v. § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht nur Monate seit seiner Haftentlassung einzubeziehen, sondern auch solche vor seiner Haft, soweit sie nach seiner Rückkehr nach Deutschland liegen (vgl. zu letzterem BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 Rn. 18).

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Das BSG (Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R) habe eine leistungsschädliche Unterbrechung der Vorbezugszeit allein bei Wiedereinreise nach vorheriger Ausreise ins Ausland angenommen; die Inhaftierung in Deutschland könne damit nicht gleichgesetzt werden.

    Hierzu habe sich das BSG allerdings (auch in seinem vom SG herangezogenen Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R) nicht weiter geäußert; Gleiches gelte zur Frage einer Haft als Unterbrechungstatbestand.

    Gegen die anderslautende Auffassung der Beklagten spricht insbesondere, dass § 2 Abs. 1 AsylbLG im Zusammenhang mit der Vorbezugszeit entscheidend auf den "Leistungsberechtigten" abstellt (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R Rn. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Unterbrechung der Vorbezugszeit durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Die 17-monatige Inhaftierung des Klägers bilde leistungsrechtlich eine Zäsur, welche bei Wiederaufnahme der Leistungen am 01.12.2009 die Vorbezugszeit neu beginnen lasse (Urteil des SG Gelsenkirchen vom 23.03.2006 - S 2 AY 16/05 und Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG BW) vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B).

    Jedoch habe das LSG BW eine längere Strafhaft überzeugend als relevante Unterbrechung der Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG angesehen (Beschluss vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B).

    Demgegenüber kann nicht etwa eingewandt werden, die Verbüßung einer Strafhaft und eine damit fehlgeschlagene Integration in die deutsche Gesellschaft stehe wegen einer § 2 AsylbLG innewohnenden Integrationskomponente der Gewährung von Analogleistungen entgegen (so aber die Beklagte unter Hinweis auf LSG BW, Beschluss vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B Rn. 6; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Beschluss vom 11.11.2003 - AN 13 E 03.01779 Rn. 36 m.w.N. sowie des VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004 - 7 B 2809/04 Rn. 8 ff.).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Zwar wäre nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R Rn. 10) in entsprechender Anwendung des § 86 SGG über den streitigen Zeitraum hinaus eigentlich auch der Leistungszeitraum bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides in den Verfahrensgegenstand einzubeziehen gewesen.

    Das Klagebegehren ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und Abs. 4, § 56 SGG) statthaft (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R Rn. 11) und auch im Übrigen zulässig.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Im Übrigen lasse sich die Ansicht der Beklagten auch wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 u.a. nicht länger rechtfertigen.

    Wenn er diesbezüglich auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 u.a. verweist, sei jedoch darauf hingewiesen, dass das BVerfG eine Rückwirkung der in diesem Urteil angeordneten, bis zur gesetzlichen Neuregelung wirkenden Übergangsregelung auf höhere Grundleistungen nach § 3 AsylbLG für den im vorliegenden Verfahren streitigen Zeitraum gerade ausdrücklich ausgeschlossen hat (vgl. Tenor des BVerfG zu 3a).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - L 20 B 52/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Denn sie hatte sich bereits mit der Rücknahme des Asylantrages im Oktober 1991 und den anschließend von der Ausländerbehörde der Beklagten erteilten asylverfahrensunabhängigen Duldungen erledigt (str.; vgl. dazu Urteil des Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Rn. 85 m.w.N. sowie Beschluss des Senats vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; a.A. etwa Groth in jurisPK-AsylbLG, § 10a Rn. 20 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Denn sie hatte sich bereits mit der Rücknahme des Asylantrages im Oktober 1991 und den anschließend von der Ausländerbehörde der Beklagten erteilten asylverfahrensunabhängigen Duldungen erledigt (str.; vgl. dazu Urteil des Senats vom 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 Rn. 85 m.w.N. sowie Beschluss des Senats vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; a.A. etwa Groth in jurisPK-AsylbLG, § 10a Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Hannover, 15.06.2004 - 7 B 2809/04

    Asyl; Asylbewerber; Frist; Fristberechnung; Gutachten; Leistung; Unterbrechung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Demgegenüber kann nicht etwa eingewandt werden, die Verbüßung einer Strafhaft und eine damit fehlgeschlagene Integration in die deutsche Gesellschaft stehe wegen einer § 2 AsylbLG innewohnenden Integrationskomponente der Gewährung von Analogleistungen entgegen (so aber die Beklagte unter Hinweis auf LSG BW, Beschluss vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B Rn. 6; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Beschluss vom 11.11.2003 - AN 13 E 03.01779 Rn. 36 m.w.N. sowie des VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004 - 7 B 2809/04 Rn. 8 ff.).
  • VG Ansbach, 11.11.2003 - AN 13 E 03.01779
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Demgegenüber kann nicht etwa eingewandt werden, die Verbüßung einer Strafhaft und eine damit fehlgeschlagene Integration in die deutsche Gesellschaft stehe wegen einer § 2 AsylbLG innewohnenden Integrationskomponente der Gewährung von Analogleistungen entgegen (so aber die Beklagte unter Hinweis auf LSG BW, Beschluss vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B Rn. 6; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Beschluss vom 11.11.2003 - AN 13 E 03.01779 Rn. 36 m.w.N. sowie des VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004 - 7 B 2809/04 Rn. 8 ff.).
  • SG Gelsenkirchen, 23.03.2006 - S 2 AY 16/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
    Die 17-monatige Inhaftierung des Klägers bilde leistungsrechtlich eine Zäsur, welche bei Wiederaufnahme der Leistungen am 01.12.2009 die Vorbezugszeit neu beginnen lasse (Urteil des SG Gelsenkirchen vom 23.03.2006 - S 2 AY 16/05 und Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG BW) vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 AY 2/15

    Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG

    Letzteres ist jedenfalls dann der Fall, wenn die leistungsberechtigte Person - wie hier der Kläger im Jahr 1999 - aus dem räumlichen Geltungsbereich des AsylbLG ausreist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 15.04.2013 - L 20 AY 68/12; ferner Hohm, a.a.O., § 10a Rn. 31).

    Nach Wiedereinreise des Klägers im September 2008 wurde im Rahmen des dann eingeleiteten Asylfolgeverfahrens zudem weder eine erneute Zuweisungsentscheidung getroffen (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 15.04.2013 - L 20 AY 68/12), noch lebte die ursprüngliche, durch Ausreise erloschene Zuweisungsentscheidung anlässlich des Asylfolgeantrags erneut auf (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 27.12.2013 - L 20 AY 106/13 B ER).

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