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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19 B ER   

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https://dejure.org/2020,14644
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19 B ER (https://dejure.org/2020,14644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2020 - L 8 BA 195/19 B ER (https://dejure.org/2020,14644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2020 - L 8 BA 195/19 B ER (https://dejure.org/2020,14644)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18

    Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Der Senat hat damit übereinstimmend bereits entschieden, dass grundsätzliche Anhaltspunkte für ein Verwertungsverbot der Ergebnisse der Prüfung durch das HZA nicht ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 11 ff.).

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Senatsbeschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV sanktionieren die verspätete Beitragszahlung des Arbeitgebers, indem einerseits durch die säumnisbedingte Erhöhung des Zahlbetrags zur Sicherstellung eines geordneten Verwaltungsablaufs und der Beschaffung der hierfür benötigten Finanzmittel Druck auf den Schuldner ausgeübt, andererseits aber auch ein standardisierter Mindestschadensausgleich für den eingetretenen Zinsverlust und Verwaltungsaufwand vorgenommen wird (vgl. BSG Urt. v. 2.11.2015 - B 13 R 35/14 R - juris Rn. 21).

    Hierbei handelt es sich um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang und ein legitimes gesetzgeberisches Ziel (vgl. BSG Urt. v. 2.11.2015 - B 13 R 35/14 R - juris Rn. 21).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 476/16

    Nacherhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der Grundlage einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Im Übrigen ist ein Arbeitgeber, der in einem Verfahren (z.B. bei einer tatsächlichen Verständigung in Steuersachen, vor einem Straf- oder wie hier einem Arbeitsgericht) Schwarzlohnzahlungen in konkret benannter Höhe ausdrücklich einräumt, dann, wenn er hiervon in einem anderen Verfahren Abstand nehmen möchte, gehalten, substantiiert darzulegen, weshalb die damaligen Angaben nicht richtig gewesen sind (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen Urt. v. 1.3.2017 - L 2 R 476/16 - juris Rn. 40 ff.).

    Die Indizwirkung wird hingegen nicht bereits mit der pauschalen Behauptung, die Erklärung sei inhaltlich unzutreffend gewesen oder dem schlichten Bestreiten von Tat oder Tatumfang beseitigt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urt. v. 1.3.2017 - L 2 R 476/16 - juris Rn. 40 ff.; BFH Beschl. v. 30.7.2009 - VIII B 214/07 - juris Rn. 12 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - L 8 R 506/14

    Gestellung von Hostessen für Messen sowie Werbe- und Motorsportveranstaltungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Dies gilt auch für Säumniszuschläge (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 49 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 12.4.2017 - L 8 R 987/15 B ER - juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Zur Überzeugung des Senats begegnet es - anders als die Antragstellerin meint - auch keinen Bedenken, dass die Antragsgegnerin die Ergebnisse der vom HZA durchgeführten Ermittlungen herangezogen, auf dieser Grundlage die eigene Prüfung nach § 28p SGB IV durchgeführt und durch Verwaltungsakt abgeschlossen hat (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 29.7.2017 - L 10 R 592/17 - juris Rn. 19 f.; Sächsisches LSG Beschl. v. 12.2.2018 - L 9 KR 496/7 B ER - juris Rn. 124 und Urt. v. 22.4.2016 - L 1 KR 228/11 - juris Rn. 31; Scheer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28p Rn. 181).

    Auch nach Sinn und Zweck des Gesetzes sind nach § 2 Abs. 1 S. 1 SchwarzArbG gewonnene Ermittlungsergebnisse im Rahmen der Prüfung gem. § 28p SGB IV zu verwenden (vgl. auch LSG Baden-Württemberg Urt. v. 29.7.2017 - L 10 R 592/17 - juris Rn. 20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 52, 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    In dieser "Doppelfunktion" dienen Säumniszuschläge somit der Funktionsfähigkeit und der finanziellen Stabilität der Sozialversicherung (vgl. BSG Urt. v. 29.8.2012 - B 12 KR 3/11 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 S. 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG Urt. v. 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - juris Rn. 23).
  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Zur Überzeugung des Senats begegnet es - anders als die Antragstellerin meint - auch keinen Bedenken, dass die Antragsgegnerin die Ergebnisse der vom HZA durchgeführten Ermittlungen herangezogen, auf dieser Grundlage die eigene Prüfung nach § 28p SGB IV durchgeführt und durch Verwaltungsakt abgeschlossen hat (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 29.7.2017 - L 10 R 592/17 - juris Rn. 19 f.; Sächsisches LSG Beschl. v. 12.2.2018 - L 9 KR 496/7 B ER - juris Rn. 124 und Urt. v. 22.4.2016 - L 1 KR 228/11 - juris Rn. 31; Scheer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28p Rn. 181).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 929/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - L 8 BA 195/19
    Erst recht fehlt es an jeglicher Glaubhaftmachung eines anderweitigen Sachverhalts (§ 86b Abs. 2 S. 2 SGG i.V.m. § 294 ZPO), zu der auch die Versicherung an Eides statt gem. § 294 ZPO in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.11.2011 - L 8 R 929/10 B ER - juris Rn. 6).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 21/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Beurteilung des

  • BFH, 30.07.2009 - VIII B 214/07

    Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen im Strafurteil

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung der normierten Pflicht zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - L 8 R 987/15

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Abgrenzung von

  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 5 R 605/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - strafverfahrensrechtliche Ermittlungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 335/14

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Summenbeitrags- und Schätzbescheides

  • BFH, 28.06.2011 - VIII R 6/09

    Letzte Ermittlungen" im Rahmen der Außenprüfung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 8 BA 36/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Zur Überzeugung des Senats begegnet es - anders als die Antragstellerin meint - keinen Bedenken, dass die Antragsgegnerin die Ergebnisse der vom HZA durchgeführten Ermittlungen herangezogen, auf dieser Grundlage die eigene Prüfung nach § 28p SGB IV durchgeführt und durch Verwaltungsakt abgeschlossen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2020 - L 8 BA 195/19 B ER - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Dies gilt umso mehr, als Sozialversicherungsträger nach gefestigter Rechtsprechung bereits grundsätzlich auf die Ermittlungsergebnisse anderer Behörden oder der Strafgerichte zurückgreifen dürfen, wenn schlüssige und erhebliche Einwendungen hiergegen nicht vorgebracht werden (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2020 - L 8 BA 195/19 B ER - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Keinen Bedenken begegnet es, dass die Antragsgegnerin die Ergebnisse der vom Hauptzollamt (HZA) B durchgeführten Ermittlungen herangezogen, auf dieser Grundlage die eigene Prüfung nach § 28p SGB IV durchgeführt und durch Verwaltungsakt abgeschlossen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2020 - L 8 BA 195/19 B ER - juris Rn. 14 m.w.N.; Scheer in: jurisPK-SGB IV, 4. Aufl. 2021, § 28p Rn. 129).
  • SG Duisburg, 09.08.2021 - S 10 BA 26/21
    Im Ergebnis ist die Antragsgegnerin zu 1) somit als für die Prüfung bei dem Antragsteller zuständige Einrichtung befugt, die von der Hauptzollverwaltung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG durchgeführten Prüfungen mit der eigenen Prüfung nach § 28 p Abs. 1 Satz 1 und Satz 5 SGB IV zu verbinden, was die Übernahme der Ermittlungsergebnisse der Prüfung nach § 2Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG beinhaltet (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 L 10 R 592/17; LSG NRW Beschluss vom 16.03.2020 L 8 BA 195/19 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 8 BA 83/20

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Bauarbeiter; Abgrenzung zwischen

    Die Antragsgegnerin konnte die Ermittlungsergebnisse des HZA zulässigerweise im Betriebsprüfungsverfahren verwerten (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 16.3.2020 - L 8 BA 195/19 B ER - juris Rn. 16 m.w.N.).
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