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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2000 - L 4 RA 33/00   

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https://dejure.org/2000,10681
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2000 - L 4 RA 33/00 (https://dejure.org/2000,10681)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.10.2000 - L 4 RA 33/00 (https://dejure.org/2000,10681)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - L 4 RA 33/00 (https://dejure.org/2000,10681)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2000 - L 4 RA 33/00
    Der Gesetzgeber hat traditionell bestimmte Berufsgruppen selbständig Tätiger in die Rentenversicherungspflicht einbezogen, die er im Rahmen des ihm obliegenden weiten Ermessensspielraumes bei der Gesetzgebung im Sozialrecht und der dabei zulässigen Typisierung generell als schutzbedürftig ansieht (vgl. Gürtner aaO Rn. 2); auf die konkrete soziale Schutzbedürftigkeit kommt es nicht an (s.a. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2012 - L 1 R 65/09

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht von Hebammen - Unerheblichkeit der

    Letzteres folgt aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des HebG, wonach die Hebamme ihre Leistungen persönlich erbringen muss, was ihrem Einkommensrahmen überschaubare Grenzen setzt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2000 - L 4 RA 33/00; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Februar 2007 - L 17 RA 111/04 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - L 21 R 529/06

    Rentenversicherungspflicht der selbständig tätigen Hebamme; Versicherungspflicht

    Letzteres folgt aus § 4 Abs. 1 Satz 1 des Hebammengesetzes vom 04. Juni 1985 (BGBl. I Seite 902), wonach die Hebamme ihre Leistungen persönlich erbringen muss, was ihrem Einkommensrahmen überschaubare Grenzen setzt (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2000 - L 4 RA 33/00 -, EzS 130/505; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Februar 2007 - L 17 RA 111/04 -, Juris).
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