Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 20 SO 384/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen für eine Haushaltshilfe; Fehlende Mitwirkung; Schriftliche Hinweispflicht; Prozessunfähiger Antragsteller
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Bestellung eines geeigneten Vertreters auf Ersuchen der Leistungsträgers; Abgrenzung zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers
- rechtsportal.de
Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bestellung eines geeigneten Vertreters, wenn Betreuerbestellung abgelehnt wurde
Verfahrensgang
- SG Münster, 23.06.2015 - S 12 SO 55/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 20 SO 384/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 291
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96
Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 20 SO 384/15
Bei Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten wird ein Verwaltungsakt vielmehr erst wirksam, wenn er seinem besonderen Vertreter oder Betreuer bekanntgegeben wird (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.1997 - 9 RV 14/96 Rn. 18). - LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 20 SO 384/15
Zweck der Regelung ist es, dem Betroffenen die Möglichkeit zu verschaffen, die Konsequenz seiner bisherigen Weigerung in Anbetracht der drohenden Folgen zu überdenken (…vgl. Kampe/Voelzke in jurisPK-SGB I, § 66 Rn. 32.2, Stand: 18.11.2016, unter Verweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2016 - 2 O 12/15, sowie auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15 Rn. 31). - OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2016 - 2 O 12/15
Versagung von Sozialleistungen bei Hinweis auf fehlende Mitwirkung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 20 SO 384/15
Zweck der Regelung ist es, dem Betroffenen die Möglichkeit zu verschaffen, die Konsequenz seiner bisherigen Weigerung in Anbetracht der drohenden Folgen zu überdenken (…vgl. Kampe/Voelzke in jurisPK-SGB I, § 66 Rn. 32.2, Stand: 18.11.2016, unter Verweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2016 - 2 O 12/15, sowie auf LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15 Rn. 31). - BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 20 SO 384/15
Gegen diesen wendet sich der Kläger mit seiner zulässigen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG; vgl. zur Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage bei Versagungsentscheidungen nur BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R).
- SG Münster, 14.11.2017 - S 20 SO 28/15
Beantragung der Übernahme einer Nachzahlung aus einer Mietnebenkostenabrechnung
Das Gericht hat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.10.2017 mit den Beteiligten die Auswirkung der Entscheidung des LSG NRW vom 16.10.2017 (L 20 SO 384/15) und des Gutachtens von Dr. F., S., vom 25.11.2016, in dem dieser von durchgehender Prozessunfähigkeit und eingeschränkter Willensfreiheit des Klägers, bestehend mindestens seit 2005, ausgeht und ferner konstatiert, der Kläger könne für sich selbst definitiv nicht im Verwaltungsverfahren tätig werden, u.a. für dieses Verfahren erörtert.Entgegen der Auffassung des LSG NRW (Urteil vom 16.10.2017 - L 20 SO 384/15) ist daher davon auszugehen, dass der besondere Vertreter nach § 72 SGG (ggf. anders als der Vertreter nach § 15 SGB X) das Recht auf ordnungsgemäße Bekanntgabe nicht mit der Folge verwirken kann, dass der Verwaltungsakt ex tunc wirksam wird.
Die Kammer misst der Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen der besondere Vertreter nach § 72 SGG Handlungen des Vertretenen im Verwaltungsverfahren, insbesondere die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (ggf. auch durch "rügelose Einlassung") genehmigen kann, nicht zuletzt wegen der Ausführungen des LSG NRW im Urteil vom 16.10.2014 (L 20 SO 384/15) grundsätzliche Bedeutung bei.
- SG Münster, 19.09.2019 - S 20 SO 113/19 Zur Frage der Prozess- und Geschäftsfähigkeit sowie zur Frage der Einrichtung einer Betreuung für den Kläger wurden verschiedene Gutachten eingeholt (Gutachten von Dr. F., Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, S., vom 07.10.2011 im Verfahren L 7 AS 326/11 B u.a. beim LSG NRW und vom 25.11.2016 im Verfahren L 20 SO 384/15 beim LSG NRW, Gutachten von Dr. S., Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, N., vom 08.05.2012 im Verfahren 27 XVII X 0000 beim Amtsgericht N.), auf deren Inhalt Bezug genommen wird, ferner wurden die Sachverständigen Dr. F. und Dr. S. in der nicht-öffentlichen Sitzung des LSG NRW vom 22.08.2012 sind Dr. F. und Dr. S. zur Erläuterung ihrer Gutachten angehört (L 7 AS 326/11 B, L 20 SO 63/11).
Das Gericht hat die Verwaltungsvorgänge der Beklagten betreffend den Antrag vom 15.03.2019 beigezogen, ferner die Vorprozessakte S 12 SO 55/14 bzw. L 20 SO 384/15.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2023 - L 9 SO 7/23 Eine psychische Erkrankung, die den Betroffenen an der Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten hindert, stellt nach der Rechtsprechung keinen wichtigen Grund iSv § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I dar (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16.10.2017 - L 20 SO 384/15, Rn. 47).
Offen bleiben kann, ob die Bestellung eines Vertreters von Amts wegen nach § 15 SGB X auch gegen den (freien) Willen des Betroffenen möglich ist, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2017 - L 20 SO 384/15, Rn. 54).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2023 - L 9 SO 7/23 Eine psychische Erkrankung, die den Betroffenen an der Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten hindert, stellt nach der Rechtsprechung keinen wichtigen Grund iSv § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I dar (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16.10.2017 - L 20 SO 384/15, Rn. 47).
Offen bleiben kann, ob die Bestellung eines Vertreters von Amts wegen nach § 15 SGB X auch gegen den (freien) Willen des Betroffenen möglich ist, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2017 - L 20 SO 384/15, Rn. 54).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2023 - L 10 AS 232/21 Insbesondere ist mangels des erforderlichen Bekanntgabewillens des Beklagten eine Bekanntgabe nicht dadurch erfolgt, dass der Kläger bzw. ein von ihm beauftragter Bevollmächtigter Akteneinsicht genommen haben (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Juli 2014 - L 25 AS 2260/12 B PKH -, juris Rz. 5; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2017 - L 20 SO 384/15 -, juris Rz. 45).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 185/15 Eine Bekanntgabe ist auch nicht durch die Kenntnis des besonderen Vertreters (§ 72 SGG) von der Überweisung ab seiner Bestellung bzw. Akteneinsicht am 15. September 2017 erfolgt (vgl. zur Bekanntgabe eines Verwaltungsakts gegenüber dem besonderen Vertreter etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2017 - L 20 SO 384/15 - juris Rn. 44 f. m.w.N.).