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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13 NZB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13 NZB (https://dejure.org/2014,9013)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.04.2014 - L 19 AS 873/13 NZB (https://dejure.org/2014,9013)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. April 2014 - L 19 AS 873/13 NZB (https://dejure.org/2014,9013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung; Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes für in Bedarfsgemeinschaft lebende 18 bis 25-jährige Hilfebedürftige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 40/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Im Ergebnis trügen die übrigen oder die übrigen erwachsenen Personen weit überwiegend die Kosten der Haushaltsführung (BT-Drs. 17/4095, S. 40, vgl. Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2013 - L 9 SO 40/13 Rn. 41).

    Da für ab 25-jährige haushaltsangehörige Kinder nach dem Willen des Gesetzgebers (ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und wirtschaftliche Beweglichkeit anzuerkennen ist und diese daher nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft angehören, gilt diese Überlegung - typisierend - nicht für diese Personengruppe, weshalb im Verhältnis zu dieser Vergleichsgruppe kein Gleichheitsverstoß vorliegt (hierzu näher LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 40/13).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 war dem Gesetzgeber die Ermittlung des Anspruchsumfangs der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung aller existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren u.a. "auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren" aufgefordert worden.

    Der Deutsche Verein hat diesen Wert ermittelt, indem er als Referenzgruppe Ehegatten ohne Kinder mit einem verfügbaren Nettoeinkommen über der Sozialhilfeschwelle gewählt und für sie den regelleistungsrelevanten Verbrauch entsprechend dem Verfahren wie bei einem Alleinstehenden bestimmt und anschließend die Differenz zwischen den Beträgen für Ehegatten und für Alleinstehende gebildet hat (BVerfG Urteil vom 09.02.2010 a.a.O., Rn. 189; Behrend a.a.O., Rn. 57).

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II sind daher zur Verfügung stehenden Leistungen für Bildung und Teilhabe unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie im konkreten Fall beantragt worden sind (BSG Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R, Rn. 44 f. zu einer Bedarfsgemeinschaft mit einem zweijährigen Kind).

    Auch für die Konstellation zusammenlebender erwachsener Ehepartner mit einem Kind bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres hat das BSG verfassungsrechtliche Bedenken nicht geäußert (BSG Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R; Az. des BVerfG 1 BvR 1691/13).

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Mit Gerichtsbescheid vom 01.03.2013 (nach Anhörung der Beteiligten) hat das Sozialgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG zur Höhe der Regelsätze ab dem 01.01.2011 (BSG Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R) die Klage der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft abgewiesen, ohne die Berufung zuzulassen.

    a) Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II ab dem 01.01.2011 als Bezugspunkt der zu prüfenden Festsetzung der Leistungen nach Regelbedarfsstufe 3 beim Kläger ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden (BSG Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Der Kläger soll vielmehr nach dem Willen des Gesetzgebers des SGB II. gerade keine "eigene" Bedarfsgemeinschaft für sich bilden (siehe auch zur Zulässigkeit von normativ typisierend unterstellten Kosten einer Haushaltsersparnis BSG Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R).".
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einbeziehung unverheirateter volljähriger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Auch für diese Konstellation (entschieden für das Zusammenleben eines 21-jährigen Leistungsberechtigten mit seinem wegen Erwerbsunfähigkeit Rente beziehenden Vaters) hat das BSG keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R, Rn. 13 f.), sondern ausgeführt "insbesondere bestehen auch keine (verfassungs-) rechtlichen Probleme, weil dem Kläger zu 1) lediglich eine Regelleistung i.H.v. 80 v.H. zuerkannt wurde.
  • BSG, 15.09.1997 - 9 BVg 6/97

    Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Die Rechtsfrage darf sich nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (ständige Rechtsprechung z.B. BSG Beschluss vom 15.09.1997 - 9 BvG 6/97 zum gleichlautenden § 160 SGG).
  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12).
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 131/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 873/13
    In der Konsequenz dieses gesetzgeberischen Vorgehens liegt es nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 25.01.2012 - B 14 AS 131/11 R zur Altersgruppe der bis 14-Jährigen), dass die Prüfung der verfassungsmäßigen Höhe des Regelbedarfs bei nach § 28 SGB II (dem Grunde nach) anspruchsberechtigten Kindern nicht mehr isoliert und allein bezogen auf den Regelsatz nach § 20 SGB II vorgenommen werden kann, sondern in eine Gesamtschau der nach § 20 SGB II und § 28 SGB II vorhandenen Bedarfe mit den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln einzutreten ist.
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