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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER (https://dejure.org/2010,4008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER (https://dejure.org/2010,4008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - L 11 B 14/09 KA ER (https://dejure.org/2010,4008)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Im Übrigen wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass zunächst das Urteil des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - abgewartet und ausgewertet werden soll.

    Zu erwägen ist, diesen Ansatz auf die Anfechtung von Zweigpraxisgenehmigungen zu übertragen, obgleich es sich dabei nach Auffassung des BSG nicht um statusbegründende Entscheidungen handelt (Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -).

    (a) Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -) setzt die Genehmigung einer Zweigpraxis nicht zwingend das Bestehen einer ausgleichsbedürftigen Versorgungslücke voraus; notwendig ist lediglich eine "Verbesserung" der Versorgung.

    Innerhalb dieser Grenzen unterfällt die Entscheidung letztlich dem Beurteilungsspielraum der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Zulassungsgremien (so BSG, Urteil 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -).

    (c) Dieser Gesichtspunkt kann angesichts der Entscheidung des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - nicht aufrechterhalten werden.

    In Anlehnung an die Rechtslage bei Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -) eröffnen die unbestimmten Rechtsbegriffe "Verbesserung der Versorgung" (Nr. 1) und "keine Beeinträchtigung der Versorgung" (Nr. 2) einen Beurteilungsspielraum (so auch BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - SG Marburg, Urteil vom 17.03.2010 - S 12 KA 282/09 - SG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - S 2 KA 247/09 ER -), der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Schallen, Ärzte-ZV, 7. Auflage, 2009, § 24 Rdn. 105; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2007, § 24 Rdn. 43).

    (2) Anhand der Grundsätze, die das BSG, anknüpfend an die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, in seinen Urteilen vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R -, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R - und 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R - herausgestellt und nunmehr auch auf Genehmigungen von Zweigpraxen erstreckt hat (Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), ist ein Dritter (materiell) nicht berechtigt, die Erteilung der Genehmigung für eine Zweigpraxis anzufechten.

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn gravierende Rechtsverstöße vorliegen und diese den Kläger schwer beeinträchtigen (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.).

    Ungeachtet dessen ist die Genehmigung materiell-rechtlich vertretbar, denn ausweislich der Entscheidung des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - wird i.S.d. § 24 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV die Versorgung allein schon dadurch verbessert, dass die Antragstellerin am Mittwochnachmittag und Samstagvormittag Sprechstunden anbietet und damit über das Angebot der am Sitz der Zweigpraxis tätigen Fachkollegen hinausgeht.

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Dies ist lediglich der Fall in der besonderen Konstellation, dass den Bestimmungen, auf die sich die Rechtseinräumung an den Konkurrenten stützt, ein Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen derer zu entnehmen ist, die schon eine Position am Markt innehaben, wenn also die einschlägigen Bestimmungen diesen einen Drittschutz vermitteln (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - m.w.N.).

    Die Überprüfung im Einzelnen, ob eine Rechtsnorm drittschützenden Charakter hat, erfolgt erst im Rahmen der Begründetheit (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R -).

    (2) Anhand der Grundsätze, die das BSG, anknüpfend an die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, in seinen Urteilen vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R -, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R - und 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R - herausgestellt und nunmehr auch auf Genehmigungen von Zweigpraxen erstreckt hat (Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), ist ein Dritter (materiell) nicht berechtigt, die Erteilung der Genehmigung für eine Zweigpraxis anzufechten.

    Ob dann etwas anderes gilt, wenn die Genehmigung willkürlich erteilt worden ist, hat das BSG offengelassen: Allerdings hat der Senat in seinem die Drittanfechtung einer Dialysegenehmigung betreffenden Urteil vom 7.2.2007 (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils RdNr 31) ausgeführt, dass eine Berechtigung zur Anfechtung nicht allein darauf gestützt werden könne, dass die Genehmigungserteilung nach Ansicht des Klägers gegen das sog Willkürverbot verstoße, dh auf gravierenden Rechtsverstößen beruhe und ihn schwer beeinträchtige.

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Facharzt für Innere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich damit auf die Prüfung, ob der Entscheidung (aa) ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob (bb) die Kassenärztliche Vereinigung die durch die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Verbesserung der Versorgung" und "ordnungsgemäße Versorgung" ermittelten Grenzen eingehalten haben und ob (cc) sie ihre Erwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - zu Sonderbedarfszulassungen; Bäune, a.a.O.,§ 24 Rdn. 43).

    Eine unvollständige Sachverhaltsaufklärung stellt - vorbehaltlich des § 42 SGB X - einen Verfahrensfehler dar, der grundsätzlich zur Aufhebung des streitbefangenen Bescheides und zur Verpflichtung führt, die Angelegenheit neu zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -: Sonderbedarfszulassung; BSG, Urteil vom 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R -: Wirtschaftlichkeitsprüfung; Senat, Urteil vom 09.04.2008 - L 11 (10) KA 16/05 -: Honorarverteilungsmaßstab).

    Die Interpretation des § 24 Abs. Abs. 3 Nr. 1 Ärzte-ZV durch die Antragsgegnerin (hierzu Bescheidgründe Satz 2) ist angesichts der Entscheidung des BSG vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - nicht zu beanstanden, denn hiernach ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass das bestehende Leistungsangebot zum Vorteil des Versicherten in qualitativer - unter bestimmten Umständen auch in quantitativer - Hinsicht erweitert wird.

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Ein inhaltlicher Begründungsmangel ist bei gebundenen Verwaltungsakten grundsätzlich entscheidungsunerheblich, weil das Gericht die getroffene Regel unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt zu überprüfen hat (BSG, Urteil vom 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R - m.w.N.) und die fehlende Begründung ggf. noch im Gerichtsverfahren nachgeholt werden kann (vgl. § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 SGB X sowie § 42 SGB X).

    Eine unzureichende Begründung kann mittels Nachschieben von Gründen noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz geheilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R - Jung in Jansen, a.a.O. § 54 Rdn. 37).

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    In Anlehnung an die Rechtslage bei Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -) eröffnen die unbestimmten Rechtsbegriffe "Verbesserung der Versorgung" (Nr. 1) und "keine Beeinträchtigung der Versorgung" (Nr. 2) einen Beurteilungsspielraum (so auch BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - SG Marburg, Urteil vom 17.03.2010 - S 12 KA 282/09 - SG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - S 2 KA 247/09 ER -), der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Schallen, Ärzte-ZV, 7. Auflage, 2009, § 24 Rdn. 105; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2007, § 24 Rdn. 43).

    (2) Anhand der Grundsätze, die das BSG, anknüpfend an die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, in seinen Urteilen vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R -, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R - und 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R - herausgestellt und nunmehr auch auf Genehmigungen von Zweigpraxen erstreckt hat (Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), ist ein Dritter (materiell) nicht berechtigt, die Erteilung der Genehmigung für eine Zweigpraxis anzufechten.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Dies reicht im Regelfall für eine rechtliche Betroffenheit und damit für die Annahme einer Anfechtungsbefugnis nicht aus, denn die Rechtsordnung gewährt bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08 - und 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -).

    (2) Anhand der Grundsätze, die das BSG, anknüpfend an die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, in seinen Urteilen vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R -, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R - und 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R - herausgestellt und nunmehr auch auf Genehmigungen von Zweigpraxen erstreckt hat (Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), ist ein Dritter (materiell) nicht berechtigt, die Erteilung der Genehmigung für eine Zweigpraxis anzufechten.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Demgemäß haben Marktteilnehmer regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass die Wettbewerbsbedingungen für sie gleich bleiben (BVerfG, Beschlüsse vom 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09 - und 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 -), insbesondere nicht darauf, dass Konkurrenten vom Markt fernbleiben.

    Während bei der sog. offensiven Konkurrentenklage, bei der mehrere Bewerber um die Zuerkennung einer nur einmal zu vergebenden Berechtigung streiten, die Anfechtungsbefugnis aus der eigenen Grundrechtsbetroffenheit jeden Bewerbers folgt (BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 a.a.O.), kann bei der sog. defensiven Konkurrentenklage zur Abwehr eines zusätzlichen Konkurrenten eine Anfechtungsbefugnis nicht aus materiellen Grundrechten abgeleitet werden, weil diese keinen Anspruch auf Fernhaltung anderer begründen.

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - vgl. auch Düring in Jansen, a.a.O., § 86b Rdn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - vgl. auch Düring in Jansen, a.a.O., § 86b Rdn. 14).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 11 B 14/09
    Eine unvollständige Sachverhaltsaufklärung stellt - vorbehaltlich des § 42 SGB X - einen Verfahrensfehler dar, der grundsätzlich zur Aufhebung des streitbefangenen Bescheides und zur Verpflichtung führt, die Angelegenheit neu zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -: Sonderbedarfszulassung; BSG, Urteil vom 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R -: Wirtschaftlichkeitsprüfung; Senat, Urteil vom 09.04.2008 - L 11 (10) KA 16/05 -: Honorarverteilungsmaßstab).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 11 (10) KA 16/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 3/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 25.11.2009 - S 2 KA 247/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 282/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtvorliegen einer qualifizierten

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1997 - L 11 Ka 94/97
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

  • BVerfG, 14.03.2018 - 1 BvR 300/18

    Fehlendes Bemühen um Terminsverlegung kann in Kostenentscheidung berücksichtigt

    Neben einer Entscheidung zu Gunsten der Betroffenen und einer unmittelbar auf kostenrechtliche Erwägungen zielenden Argumentation, die in derartigen Fällen eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Antragstellers unter Veranlassungsgesichtspunkten ablehnt, wenn die Behörde zu einer unverzüglichen Korrektur bereit ist, findet sich hierzu in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur - wenn auch in erster Linie auf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG bezogen - verbreitet auch die Rechtsauffassung, die vorliegend das Sozialgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat: Danach fehlt es schon für den Sachantrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Betroffene nicht zuvor die Behörde mit seinem Rechtsschutzanliegen befasst hat, obwohl dies zumutbar gewesen wäre (vgl. ausdrücklich zu § 86b Abs. 1 SGG z.B. Burkiczak, in: jurisPK-SGG, § 86b Rn. 132 ff.; Frehse, in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 86b Rn. 6 und auch die vom Beschwerdeführer zitierte Kommentierung von Düring, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, § 86b Rn. 3; vgl. außerdem Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Januar 2015 - L 15 VK 8/14 ER -, juris, Rn. 14 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2013 - L 7 AS 370/13 B ER -, juris, Rn. 2 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 11 B 14/09 KA ER -, juris, Rn. 37; Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 86b Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und dem Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens auf Verwaltungsebene (§ 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG), aber auch vor den Gerichten (§ 86b SGG) hinreichend Rechnung zu tragen, geht der Senat jedenfalls vorliegend davon aus, dass für den Antragsteller ein Abwarten auf eine ggf. noch zu treffende Entscheidung durch die Antragsgegnerin nicht mehr zumutbar war, mithin jedenfalls im Zeitpunkt des Anhängigwerdens des Antrags auf Anordnung der sofortigen Vollziehung beim SG (30.03.2010) das Rechtsschutzinteresse vorlag (vgl. auch Senat, Beschluss vom 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -).

    In Anlehnung an die Rechtslage bei Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen (hierzu u.a. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -) eröffnen die unbestimmten Rechtsbegriffe "Verbesserung der Versorgung" (Nr. 1) und "keine Beeinträchtigung der Versorgung" (Nr. 2) einen Beurteilungsspielraum (so auch BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - Senat, Beschluss vom 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER - SG Marburg, Urteil vom 17.03.2010 - S 12 KA 282/09 - SG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - S 2 KA 247/09 ER -), der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. Schallen, Ärzte-ZV, 7. Auflage, 2009, § 24 Rdn. 105; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2007, § 24 Rdn. 43).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG. Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG. Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 - zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.05.2004 - L 4 B 8/04 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 10/14

    Angelegenheiten der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (hier:

    Dies reicht im Regelfall für eine rechtliche Betroffenheit und damit für die Annahme einer Anfechtungsbefugnis nicht aus, denn die Rechtsordnung gewährt bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz (Bundesverfassunsgericht (BVerfG), Beschluss vom 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08 -, Beschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -, Beschluss vom 12.08.2002 - 1 BvR 1264/02 -, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88, 1 BvR 60/89, 1 BvR 1519/91 -, Beschluss vom 01.02.1973 - 1 BvR 426/72, 1 BvR 434/72, 1 BvR 451/72, 1 BvR 453/72, 1 BvR 505/72, 1 BvR 443/72, 1 BvR 552/72, 1 BvR 479/72, 1 BvR 573/72 - Senat, Beschlüsse vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - und 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG. Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.05.2004 - L 4 B 8/04 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG. Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 - zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schon die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nach der Rechtsprechung des BSG an sich ausgeschlossene Anfechtungsberechtigung unter Willkürgesichtspunkten ausnahmsweise doch gegeben ist (hierzu BSG. Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - betreffend Zweigpraxisgenehmigung offengelassen von BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -), bedarf der rechtlichen Klärung (hierzu Senat, Beschlüsse vom 23.10.2010 - L 11 B 71/10 KA ER -, 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER -); außerdem wird eine Anfechtungsberechtigung in weiteren Sondersituationen anerkannt (zur Drittanfechtung einer Dialysezweigpraxisgenehmigung vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.05.2004 - L 4 B 8/04 KA ER -).
  • SG Köln, 25.01.2018 - S 15 AL 720/17

    Erstattung der Kosten nach der Erledigung des Rechtsstreites durch Erklärung

    Allerdings ist darüber hinaus aber auch für ein Antrag nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG dennoch ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis zu fordern, was dann - wie hier - entfällt, wenn sich der Antragsteller vor Inanspruchnahme des Gerichtes nicht an die Antragsgegnerin gewandt hat (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2010 - L 11 B 14/09 KA ER und vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER; jurisPK-SGG/Burkiczak, § 86b SGG Rz 132 ff)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
  • SG Braunschweig, 07.03.2011 - S 51 R 64/11
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