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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 3 R 364/16   

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https://dejure.org/2017,25943
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 3 R 364/16 (https://dejure.org/2017,25943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.05.2017 - L 3 R 364/16 (https://dejure.org/2017,25943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - L 3 R 364/16 (https://dejure.org/2017,25943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren; Vertretung durch einen Sozialverband; Zeitpunkt der Beurteilung; Nicht erstattungsfähiges Erfolgshonorar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren; Vertretung durch einen Sozialverband; Zeitpunkt der Beurteilung; Nicht erstattungsfähiges Erfolgshonorar

  • rechtsportal.de

    SGB X § 63 Abs. 1 S. 1; RVG § 4a
    Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 5/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 3 R 364/16
    Schließlich sei auch nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Konstellation des VdK Baden-Württemberg (Urteil vom 18.09.2014 - S 14 AS 5/14 R) heranzuziehen.

    Darüber hinaus sind Kosten, die durch die Beauftragung von Sozialverbänden entstehen, als notwendige Aufwendungen nach § 63 Abs. 1 S 1 SBG X erstattungsfähig (BSG Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 5/14 R, Rn 15).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Abhilfeverfahren nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 3 R 364/16
    Für die Festlegung dessen, was unter die in § 63 SGB X normierten "notwenigen Aufwendungen" fällt, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Auftrag zur Rechtsvertretung im Widerspruchsverfahren erteilt wird (Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPk-SGB X, § 63 Rn 34; Becker in Hauck/Noftz, SGB X, § 63 Rn 48; jedenfalls für die Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren: BSG Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R, Rn 19).
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