Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24485
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12 (https://dejure.org/2014,24485)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.07.2014 - L 9 SO 388/12 (https://dejure.org/2014,24485)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - L 9 SO 388/12 (https://dejure.org/2014,24485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Übernahme einer vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit entstandenen Gas- und Stromkostenforderung; Voraussetzungen für die Übernahme von Schulden beim Energieversorger durch den Träger der Sozialhilfe; Abgrenzung von Schulden i.S.v. § 36 Abs. 1 SGB XII ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme einer Gas- und Stromkostenforderung; Abgrenzung von Schulden und laufendem Bedarf

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme einer Gas- und Stromkostenforderung; Abgrenzung von Schulden und laufendem Bedarf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbindlichkeiten aus Energielieferungen können als einmaliger Bedarf zuschussweise zu übernehmen sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    In der Sache macht der Kläger damit die Gewährung höherer Sozialhilfeleistungen für den Monat der Fälligkeit der Energiekostenforderung, d.h. für Februar 2011, geltend (vgl. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 14).

    Entscheidend ist allein, ob und in welchem Umfang der Hilfesuchende einer ernsthaften Forderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 17 m.N.).

    Zwar richtet sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine Heiz- oder Betriebskostennachforderung als Bedarf materiell-rechtlich anzuerkennen ist, nicht nach dem Monat, in dem sie fällig geworden und dem sie deshalb als Bedarf zuzuordnen ist, sondern nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Zeitraums, in dem die Kosten verursacht wurden (vgl. BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R -, juris Rn. 17; Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 17), d.h. nach der bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtslage.

    Der Annahme eines Wegfalls des Bedarfs steht, da der Kläger gegen den Bescheid vom 15.04.2011 Widerspruch und Klage erhoben hat, Art. 19 Abs. 4 GG entgegen (vgl. im Übrigen auch BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 22).

    Dementsprechend ist nicht nur die vom Energieversorger geforderte monatliche Abschlagszahlung als laufender Bedarf, sondern auch eine Heizkostennachforderung als etwaiger einmaliger Bedarf in der vom Energieversorger geforderten Höhe zu berücksichtigen (so eindeutig BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 17 m.N.).

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Soweit Rückstände demgegenüber daraus resultieren, dass der Sozialhilfeträger Leistungen in einem Umfang erbringt, der hinter den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eigentlich zu übernehmenden Kosten zurückbleibt, ist ein nach § 35 Abs. 4 SGB XII zu deckender einmaliger Bedarf anzunehmen (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 21 sowie Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - juris Rn. 15 zur entsprechenden Rechtslage nach dem SGB II; für das Sozialhilferecht ebenso Nguyen, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 30, 177 sowie der Beschluss des Senats vom 17.01.2014 - L 9 SO 532/13 B ER, L 9 SO 533/13 B -, juris Rn. 7).

    Denn in diesen Fällen war keine Doppelleistung erfolgt (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R -, juris Rn. 16 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - L 9 SO 532/13

    Sozialhilferecht; Übernahme von Schulden für Strom und Miete aus der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Soweit Rückstände demgegenüber daraus resultieren, dass der Sozialhilfeträger Leistungen in einem Umfang erbringt, der hinter den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eigentlich zu übernehmenden Kosten zurückbleibt, ist ein nach § 35 Abs. 4 SGB XII zu deckender einmaliger Bedarf anzunehmen (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 21 sowie Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - juris Rn. 15 zur entsprechenden Rechtslage nach dem SGB II; für das Sozialhilferecht ebenso Nguyen, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 30, 177 sowie der Beschluss des Senats vom 17.01.2014 - L 9 SO 532/13 B ER, L 9 SO 533/13 B -, juris Rn. 7).

    Ebenso wenig braucht entschieden zu werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sollvorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, die drohende Wohnungslosigkeit voraussetzt, auf Energiekostenschulden entsprechend Anwendung findet (vgl. zum Ganzen den Beschluss des Senats vom 17.01.2014 - L 9 SO 532/13 B ER, L 9 SO 533/13 B -, juris Rn. 11 ff.).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Soweit Rückstände demgegenüber daraus resultieren, dass der Sozialhilfeträger Leistungen in einem Umfang erbringt, der hinter den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eigentlich zu übernehmenden Kosten zurückbleibt, ist ein nach § 35 Abs. 4 SGB XII zu deckender einmaliger Bedarf anzunehmen (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 21 sowie Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - juris Rn. 15 zur entsprechenden Rechtslage nach dem SGB II; für das Sozialhilferecht ebenso Nguyen, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 30, 177 sowie der Beschluss des Senats vom 17.01.2014 - L 9 SO 532/13 B ER, L 9 SO 533/13 B -, juris Rn. 7).

    Insoweit kann dahinstehen, ob dies bereits daraus folgt, dass die Forderung insgesamt aus einem Zeitraum vor Kenntnis des Bedarfs durch die Beklagte resultiert, in dem der Kläger keine Sozialhilfe bezogen hat (in diesem Sinne möglicherweise BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 21), und zudem vor Beginn des Leistungsbezugs ab dem 01.04.2011 aufgrund des Bescheids vom 29.03.2011, den der Kläger hinsichtlich des Beginns der laufenden Leistungen nicht angefochten hat, fällig geworden ist, oder ob dieser Betrachtungsweise entgegensteht, dass der Kläger nach den Ausführungen zu a) unabhängig von der auf den Abrechnungszeitraum entfallenden Heizkostennachforderung einen geringfügigen Anspruch auf laufende Sozialhilfe für Februar 2011 hatte.

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Da die Beklagte den Kläger jedoch bislang noch nicht auf eine etwaige Unangemessenheit der Heizkosten hingewiesen hat, d.h. noch kein notwendiges Kostensenkungsverfahren eingeleitet hat, sind die tatsächlich von den Stadtwerken I geforderten monatlichen Abschläge, selbst wenn sie unangemessen wären, in entsprechender Anwendung von § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII zu übernehmen (vgl. hierzu Nguyen, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 188 f. m.w.N. sowie zur entsprechenden Rechtslage nach dem SGB II bis zur Änderung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II in der seit dem 01.01.2011 geltenden Fassung BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R -, juris Rn. 22; Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R -, juris Rn. 18).

    Zwar richtet sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine Heiz- oder Betriebskostennachforderung als Bedarf materiell-rechtlich anzuerkennen ist, nicht nach dem Monat, in dem sie fällig geworden und dem sie deshalb als Bedarf zuzuordnen ist, sondern nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Zeitraums, in dem die Kosten verursacht wurden (vgl. BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R -, juris Rn. 17; Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 17), d.h. nach der bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtslage.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Für die Regelbedarfsstufe 2 kann in Anbetracht der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, juris Rn. 189 nichts anderes gelten.
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Soweit Rückstände demgegenüber daraus resultieren, dass der Sozialhilfeträger Leistungen in einem Umfang erbringt, der hinter den nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eigentlich zu übernehmenden Kosten zurückbleibt, ist ein nach § 35 Abs. 4 SGB XII zu deckender einmaliger Bedarf anzunehmen (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R -, juris Rn. 21 sowie Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - juris Rn. 15 zur entsprechenden Rechtslage nach dem SGB II; für das Sozialhilferecht ebenso Nguyen, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 30, 177 sowie der Beschluss des Senats vom 17.01.2014 - L 9 SO 532/13 B ER, L 9 SO 533/13 B -, juris Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - L 9 SO 474/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Insoweit kann hier dahinstehen, ob die Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 27a Abs. 4 Satz 1 2. Alt. SGB XII wegen des in einer Stromkostennachforderung liegenden einmaligen Bedarfs überhaupt in Betracht kommt oder insoweit nur die Gewährung eines Darlehens nach § 37 Abs. 1 SGB XII möglich ist, was der Senat an anderer Stelle (Beschl. v. 26.05.2014 - L 9 SO 474/13 -, juris Rn. 46 ff.) im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des BVerwG und die Rechtslage nach dem SGB II bereits entschieden hat.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Beide für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben die seit dem 01.01.2011 für Alleinstehende geltende Regelleistung von 364,- Euro monatlich, die dem Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 entspricht, für verfassungsmäßig gehalten und dies ausführlich und überzeugend dargelegt (vgl. BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R -, juris Rn. 19 ff.; Urt. v. 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R -, juris Rn. 14; Urt. v. 28.03.2013 - B 4AS 12/12 R -, juris Rn. 21 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2013 - L 7 AS 765/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 9 SO 388/12
    Für die entsprechende Anwendung von § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB XII wird sogar verlangt, dass die Gas- bzw. Stromversorgung bereits eingestellt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.06.2013 - L 7 AS 765/13 B ER, L 7 AS 1117/13 B -, juris Rn. 25 m.N.).
  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2013 - L 9 SO 441/13
  • BSG, 02.06.2014 - B 8 SO 18/14 BH
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R

    Arbeitslosengeld II - anteilige Unterkunftsleistungen ab Antragstellung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht