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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,29984
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12 B ER (https://dejure.org/2012,29984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2012 - L 11 KR 445/12 B ER (https://dejure.org/2012,29984)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2012 - L 11 KR 445/12 B ER (https://dejure.org/2012,29984)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12
    Ein solcher Mangel wäre nämlich geheilt, weil die Beitragsverfahrensgrundsätze aufgrund der Genehmigung des Verwaltungsrats als zuständiges Organ mit Beschluss vom 30.11.2011 rückwirkend zum 01.01.2009 wirksam geworden und damit Grundlage der Beitragsfestsetzung ab dem 01.01.2009 sind (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2012 - L 16 KR 9/11 -).
  • SG Wiesbaden, 06.07.2011 - S 1 KR 52/10

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Einrichtungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12
    Auch der Frage, ob die BVSzGs zunächst unwirksam waren, weil sie nicht durch den dafür zuständigen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erlassen worden sind (SG Wiesbaden, Urteil vom 06.07.2011 - S 1 KR 52/10 - Sächsisches LSG, Beschluss vom 07.11.2011 - L 1 KR 1743/10 B ER -), ist nicht weiter nachzugehen.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12
    Auch über diese ausdrückliche Regelung hinaus ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahmeverhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 SGG ist maßgebend zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Verwaltungsgerichtsordnung).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Satzung die höheren Einnahmen des Ehegatten eines freiwillig versicherten Mitglieds zur Beitragsbemessung mit heranziehen darf, wenn das Mitglied nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist und keine oder nur geringere eigene Einnahmen als der Ehegatte hat (BSG, Urteile vom 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R - und vom 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12
    Am Vollzug eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakts besteht kein öffentliches Interesse (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.08.2006 - L 10 B 11/06 KA ER - und Beschlüsse des Senats vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER -, vom 22.02.2010 - L 11 KR 4110 B ER - und vom 03.05.2010 - L 11 KR 139/10 B ER - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86b Rdn. 11).
  • BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R

    Krankenkasse - Satzung - Satzungsautonomie - freiwilliges Mitglied -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 11 KR 445/12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Satzung die höheren Einnahmen des Ehegatten eines freiwillig versicherten Mitglieds zur Beitragsbemessung mit heranziehen darf, wenn das Mitglied nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist und keine oder nur geringere eigene Einnahmen als der Ehegatte hat (BSG, Urteile vom 24.04.2002 - B 7/1 A 1/00 R - und vom 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R -).
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