Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - L 5 KR 547/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Verdienstausfall als Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Organspende
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 19.06.2017 - S 49 KR 795/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - L 5 KR 547/17
- BSG - B 3 KR 21/18 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70
Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - L 5 KR 547/17
Mit seinem Widerspruch machte der Kläger geltend, ihm sei der tatsächlich erlittene Verdienstausfall auszugleichen, wie das Bundessozialgesetz (BSG) schon in seinem Urteil vom 12.12.1972 (3 RK 47/70) entschieden habe.Daran ändere auch die Entscheidung des BSG vom 12.12.1972 (3 RK 47/70) nichts, da der Gesetzgeber die gesetzlichen Regelungen im Nachhinein getroffen habe.
Durch die Regelungen wurde die von den Krankenkassen anhand der Rechtsprechung des BSG vom 12.12.1972 (3 RK 47/70) entwickelte Praxis, Organ- und Gewebespendern ihren Ausfall von Arbeitseinkünften zu erstatten, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Der Verweis auf das Urteil des BSG vom 12.12.1972 (a.a.O.) ist nicht zielführend, da es lange vor Einführung der gesetzlichen Neuregelung zum 1.8.2012 ergangen ist.