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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,2784
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16 B ER (https://dejure.org/2016,2784)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2016 - L 20 SO 16/16 B ER (https://dejure.org/2016,2784)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - L 20 SO 16/16 B ER (https://dejure.org/2016,2784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz; Gewährung von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zur Deckung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Abschluss von Miet- und Darlehensverträgen unter Verwandten (hier zwischen Leistungsempfängerin und Sohn); ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz; Gewährung von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zur Deckung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Abschluss von Miet- und Darlehensverträgen unter Verwandten (hier zwischen Leistungsempfängerin und Sohn); ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16
    Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung setzt voraus, dass der Antragsteller sowohl das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf die begehrte Leistung (Anordnungsanspruch) als auch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft (i.S.v. überwiegend wahrscheinlich; vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03) macht (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16
    Zur abschließenden Klärung der Frage, ob ein solcher Anspruch besteht, bedarf es unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Abschluss von Mietverträgen unter Verwandten (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; siehe auch Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R) weiterer Ermittlungen, die den Rahmen dessen, was innerhalb des vorliegenden Eilverfahrens geleistet werden kann, überschreiten.
  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16
    Zur abschließenden Klärung der Frage, ob ein solcher Anspruch besteht, bedarf es unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Abschluss von Mietverträgen unter Verwandten (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; siehe auch Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R) weiterer Ermittlungen, die den Rahmen dessen, was innerhalb des vorliegenden Eilverfahrens geleistet werden kann, überschreiten.
  • SG Aachen, 09.08.2016 - S 20 SO 156/15

    Anforderungen an die Zuordnung eines Sozialhilfeempfängers zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu etwa zuletzt Beschlüsse vom 19.08.2015 - L 20 SO 289/15 B ER und vom 20.05.2015 - L 20 SO 156/15 B ER) ist ein Anordnungsgrund im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft und Heizung zwar nicht erst dann als glaubhaft gemacht anzusehen, wenn bereits eine Räumungsklage anhängig ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 20 SO 289/15

    SGB-XII -Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 20 SO 16/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu etwa zuletzt Beschlüsse vom 19.08.2015 - L 20 SO 289/15 B ER und vom 20.05.2015 - L 20 SO 156/15 B ER) ist ein Anordnungsgrund im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft und Heizung zwar nicht erst dann als glaubhaft gemacht anzusehen, wenn bereits eine Räumungsklage anhängig ist.
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