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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10 (https://dejure.org/2012,19282)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.2012 - L 11 KR 312/10 (https://dejure.org/2012,19282)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 2012 - L 11 KR 312/10 (https://dejure.org/2012,19282)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Hinzu kommt, dass nach den eigenen Angaben der Eheleute (im Fragebogen der Beklagten) die Beigeladene zu 1) eine fremde Arbeitskraft ersetzt, was ebenfalls als Abgrenzungskriterium gegen eine selbständige Beschäftigung spricht (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 -).

    Zudem werden selbstschuldnerische Bürgschaften üblicherweise von Kreditinstituten bei der Kreditgewährung an verheiratete Schuldner verlangt (LSG Hessen, Urteile vom 27.10.2010 - L 8 KR 338/09 - und vom 25.02.2010 - L 8 KR 49/08 -).

    (LSG Hessen, Urteil vom 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 - m.w.N.).

    Der Eintritt eines "Sinneswandels", weil nunmehr für in der Vergangenheit liegende Zeiten die familienhafte Mithilfe oder eine Mitunternehmerschaft mit der Folge der Beitragserstattung attraktiver zu sein scheint, vermag eine Rückabwicklung nicht zu rechtfertigen (ebenso LSG Hessen, Urteil vom 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 -, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.06.2010 - L 5 KR 174/09 - LSG Bayern, Urteile vom 11.12.2008 - L 4 KR 97/08 - und - L 4 KR 55/07 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Bei der rückwirkenden Betrachtung eines Versicherungsverhältnisses ist zudem zu berücksichtigen, dass eine in die Vergangenheit zielende Umwandlung eines jahrelang mit Billigung der Beteiligten bestehenden Versicherungsverhältnisses grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen und bei eindeutiger Fehleinschätzung vorzunehmen ist (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10 - Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2009 - L 4 KR 118/07).

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10 - m.w.N.).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Deshalb kann eine an sich bestehende rechtliche Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse so überlagert sein, dass eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausscheidet (BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R -), andererseits ist die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich, solange die Rechtsposition nicht wirksam abgedungen ist, die Rechtsmacht also noch besteht, selbst wenn von dieser tatsächlich kein Gebrauch gemacht wird (BSG, Urteil vom 08.08.1990 - 11 Rar 77/89 -).

    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht dabei grundsätzlich nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Eheleuten im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 21.04.1993 - 11 Rar 77/89 -).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Es ist eine Würdigung erforderlich, ob ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Angehörigen ernsthaft und eindeutig gewollt, entsprechend vereinbart und in der Wirklichkeit auch vollzogen wurde (BSG, Urteil vom 17.12.2001 - B 7 AL 34/02 R -).

    Es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteile vom 12.09.1996 - 7 RAR 120/95 - und vom 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09

    Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Die Gewährung von Darlehen bzw. Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung durch einen fremden Arbeitnehmer, der Nichtangehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (ebenso LSG Saarland, Urteil vom 15.02.2012 - L 2 KR 73/11 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2010 - L 1 KR 140/10 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2010 - L 11 KR 2460/09 - und Beschluss vom 24.08.2010 - L 11 KR 140/10 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2010 - L 1 KR 140/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Die Gewährung von Darlehen bzw. Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung durch einen fremden Arbeitnehmer, der Nichtangehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (ebenso LSG Saarland, Urteil vom 15.02.2012 - L 2 KR 73/11 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2010 - L 1 KR 140/10 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2010 - L 11 KR 2460/09 - und Beschluss vom 24.08.2010 - L 11 KR 140/10 -).
  • LSG Hessen, 25.02.2010 - L 8 KR 49/08

    Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und nicht versicherungspflichtiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Zudem werden selbstschuldnerische Bürgschaften üblicherweise von Kreditinstituten bei der Kreditgewährung an verheiratete Schuldner verlangt (LSG Hessen, Urteile vom 27.10.2010 - L 8 KR 338/09 - und vom 25.02.2010 - L 8 KR 49/08 -).
  • LSG Saarland, 15.02.2012 - L 2 KR 73/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführerin im väterlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Die Gewährung von Darlehen bzw. Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung durch einen fremden Arbeitnehmer, der Nichtangehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (ebenso LSG Saarland, Urteil vom 15.02.2012 - L 2 KR 73/11 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2010 - L 1 KR 140/10 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2010 - L 11 KR 2460/09 - und Beschluss vom 24.08.2010 - L 11 KR 140/10 -).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Wird steuerrechtlich von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen, so wird regelmäßig auch für den Bereich der Sozialversicherung von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.1993 - B 11 RAr 67/92 -).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95

    Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10
    Es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteile vom 12.09.1996 - 7 RAR 120/95 - und vom 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R -).
  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 4 KR 55/07

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Angehöriger - Indizwirkung zwischen

  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 4 KR 97/08

    Sozialversicherungspflicht - Abhängige Beschäftigung nur schwer rückabwickelbar

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 118/07

    Sozialversicherungspflicht - Ehegattin eines Alleingesellschafters und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 16 (5) KR 190/08

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 8 R 872/12
    Steuerrechtlich sind die zugewendeten Entgelte zudem der Einkommensteuer unterworfen und von der Klägerin als Betriebsausgaben berücksichtigt worden, was Indizien für eine abhängige Beschäftigung sind (LSG NRW, Urteil v. 18.4.2012, L 11 KR 312/10 m.w.N., juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - L 8 R 939/13

    Streit über die Versicherungspflicht des Klägers als

    Steuerrechtlich sind die zugewendeten Entgelte - ausweislich der vorgelegten Lohn-/Gehaltsabrechnungen - zudem der Einkommensteuer unterworfen worden, was ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung ist (vgl. LSG NRW, Urteil vom 18.04.2012, L 11 KR 312/10 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 744/11
    Steuerrechtlich sind die zugewendeten Entgelte zudem der Einkommensteuer unterworfen und von der Klägerin als Betriebsausgaben berücksichtigt worden, was Indizien für eine abhängige Beschäftigung sind (Senat, Urteil v. 19.2.2014, L 8 R 872/12; LSG NRW, Urteil v. 18.4.2012, L 11 KR 312/10 m.w.N., juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 8 R 311/13

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht

    Steuerrechtlich sind die zugewendeten Entgelte der Einkommensteuer unterworfen und von der Klägerin als Betriebsausgaben verbucht worden, was ebenfalls indiziell für eine abhängige Beschäftigung spricht (LSG NRW, Urteil v. 18.4.2012, L 11 KR 312/10 m.w.N., juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen

    (3) Die der Beigeladenen zu 3) zugewendeten Entgelte wurden der Einkommensteuer unterworfen und vom Kläger als Betriebsausgaben berücksichtigt, was starke Indizien für eine abhängige Beschäftigung sind (vgl. LSG NRW, Urteil vom 18.4.2012, L 11 KR 312/10, juris).
  • SG Münster, 21.12.2017 - S 17 R 425/16

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen einen

    Allerdings sind zurückhaltende Weisungen unter Familienangehörigen typisch und stehen als charakteristische Begleiterscheinungen der Bejahung eines Beschäfti-gungsverhältnisses zum Verwandten nicht entgegen, da ansonsten die Entscheidung des Gesetzgebers, insbesondere Ehegatten-Arbeitsverhältnisse zuzulassen, faktisch unter-laufen würde, denn derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind re-gelmäßig anzutreffen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.4.2012 - L 11 KR 312/10 - juris Rn. 66).
  • SG Münster, 28.06.2018 - S 23 R 506/17
    Zudem sind zu-rückhaltende Weisungen unter Familienangehörigen typisch und stehen als charakteris-tische Begleiterscheinungen der Bejahung eines Beschäftigungsverhältnisses zum Ehepartner nicht entgegen, da ansonsten die Entscheidung des Gesetzgebers, Ehegat-ten-Arbeitsverhältnisse zuzulassen, faktisch unterlaufen würde, denn derartige Um-stände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind regelmäßig anzutreffen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.4.2012 - L 11 KR 312/10 - juris Rn. 66).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 R 4041/13
    Die der Klägerin zugewendeten Entgelte wurden der Einkommensteuer unterworfen und von der Beigeladenen zu 1) als Betriebsausgaben berücksichtigt, was starke Indizien für eine abhängige Beschäftigung sind (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 18. April 2012 - L 11 KR 312/10 -, in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - L 9 KR 202/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe -

    Entscheidend ist, dass sie sich im Konfliktfall durchsetzen kann (vgl. zur "latent vorhandenen Rechtsmacht", LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. April 2012 - L 11 KR 312/10 -, Rn. 66, juris).
  • SG Neuruppin, 18.12.2013 - S 25 KR 84/08

    Sozialversicherung - Beschäftigung eines Familienangehörigen -

    Die Gewährung von Darlehen bzw Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung durch einen fremden Arbeitnehmer, der Nichtangehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen ( LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. April 2012 - L 11 KR 312/10, RdNr 65 mwN, zitiert nach juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 67/12
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